Pachtverträge Kleingartenverein
20241358 · Antwort der Verwaltung · 06.06.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage der Gruppe DIE LINKE im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltfähigkeit und Ordnung vom 19. April 2024 wurden Fragen zur Neugestaltung von Zwischenpachtverträgen durch den Stadtverband Bochum der Kleingärtner e. V. gestellt. Die Fraktion thematisierte dabei eine Änderung der Regelungen zur Aufnahme von Partner- und Mitgliedschaften in den Verträgen zwischen den Kleingartenvereinen und den Pächtern.
Nach bisherigen Regelungen konnten unter anderem Ehegatten-, Partner- und Kindermitgliedschaften mit gleichen Rechten und Pflichten wie die Hauptpachtperson eingetragen werden. Die neue Fassung der Verträge sieht vor, diese Mitgliedschaften auf Ehegatten sowie eingetragene Lebensgemeinschaften zu beschränken und den Einschluss von Kindern zu beenden.
Die Gruppe DIE LINKE erkundigte sich nach der Begründung für diesen Ausschluss, dem Umgang mit bestehenden Altverträgen sowie dem genauen Wortlaut der neuen Bestimmungen. Die Verwaltung teilte dazu mit, dass die Gestaltung dieser Zwischenpachtverträge in der alleinigen Verantwortung des Stadtverband Bochum der Kleingärtner e. V. liegt. Dem Umwelt- und Grünflächenamt liegen hierüber keine Informationen vor.
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