Teillegalisierung von Cannabis – Umgang in Bochum
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Ratsfraktion Bündnis Deutschland zur Umsetzung der Cannabis-Teillegalisierung reagiert. In einer Antwort auf Fragen aus dem Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung teilte das Ordnungs- und Veterinäramt mit, dass es in Bochum keine offizielle Karte gibt, die erlaubte und verbotene Konsumzonen ausweist. Eine solche Übersichtskarte sei nicht geplant, da die Rechtsverbindlichkeit externer Anbieter als fragwürdig eingestuft wird. Zudem beabsichtigt die Stadt derzeit nicht, über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Verbotszonen einzurichten.
Bezüglich der rechtlichen Einordnung von Anbauvereinigungen und Cannabis-Clubs verwies die Verwaltung auf das Konsumcannabisgesetz (KCanG), wonach die Erteilung von Erlaubnissen als Verwaltungsakt erfolgt. Bisher liegen der Stadt keine Anträge für solche Vereinigungen vor. Zwar besteht die gesetzliche Möglichkeit, die Anzahl der Clubs über eine Verordnung der Landesregierung zu begrenzen, was jedoch bislang nicht genutzt wurde. Da die Zuständigkeiten für die Überwachung und Kontrolle dieser Vereinigungen noch nicht abschließend geklärt sind, konnten auch noch keine spezifischen Schulungen für städtische Mitarbeiter durchgeführt werden.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf das Stadtpersonal gab die Verwaltung an, dass in den vergangenen fünf Jahren keine Probleme im Zusammenhang mit dem Einfluss von Drogen oder Alkohol bei Dienstverrichtungen auftraten und aktuell kein Anstieg zu erwarten sei. Die Verwaltung setzt weiterhin auf beratende und aufklärende Maßnahmen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.
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Beratungsfolge
- 06.06.2024Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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