Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (27. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Anregung gem. § 24 GO NRW Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK) - Nachtrag zum Sachstand des ProjektfortschrittsZur Vorlage · 20241141 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitglieder des Netzwerkes für bürgernahe Stadtentwicklung haben eine Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW eingereicht, um die Öffentlichkeitsinformation zu den produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen (PIK) und dem städtischen Ökokonto zu erweitern. Die Antragsteller forderten zusätzliche Präsenzveranstaltungen sowie detaillierte Auskünfte über die Anwendung und Auswirkungen des Ökokontos, insbesondere im Hinblick auf die Verwendbarkeit von Ökopunkten für Flächenversiegelungen oder Wohnbauprojekte sowie die Verwaltung der Konten.
Die Verwaltung schlägt vor, dieser Anregung nicht zu folgen. Sie begründet dies damit, dass Sachstandsberichte in den politischen Gremien bereits öffentlich zugänglich seien und die entsprechenden Vorlagen im Ratsinformationssystem einsehbar sind. Zusätzliche Öffentlichkeitsveranstaltungen seien nicht geplant. Zur Transparenz der Prozesse weist die Verwaltung darauf hin, dass die rechtlichen Grundlagen durch Bundes- und Landesnaturschutzgesetze vorgegeben sind. Die Untere Naturschutzbehörde führt das Ökokonto und prüft die Wirksamkeit der Maßnahmen, während das Rechnungsamt der Stadt Bochum die rechnerischen Vorgänge kontrolliert. Ein Internetauftrag zur Information über Blühwiesen und PIK-Flächen existiere bereits.
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Beratungsfolge
- 08.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (27. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (P&STG ) Dagegen: 0Dafür: 12 (SPD, Grünen, CDU, BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (P&STG ) Dagegen: 0 Dafür: 12 (SPD, Grünen, CDU, BD) - 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- 2.1Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 58 BO Steinhausstraße / Günnigfelder Straße in BochumZur Vorlage · 20240109 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa der Stadt Bochum soll den Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 58 BO zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr fassen. Das Verfahren betrifft ein Gebiet zwischen der Steinhausstraße und der Günnigfelder Straße mit einer Gesamtgröße von etwa 12,2 Hektar.
Die geplante Änderung sieht vor, die Fläche für Wohnbauflächen von bisher 2,7 Hektar auf 10,3 Hektar zu erweitern. Im Bereich der ehemaligen Güterbahnstrecke soll die Trasse des Radschnellweges RS1 künftig als Grünfläche mit einer Größe von 1,9 Hektar dargestellt werden.
Im weiteren Verlauf ist für das zweite Quartal 2024 das Scoping mit den zuständigen Behörden vorgesehen, um den Umfang der Umweltprüfung festzulegen und einen Umweltbericht zu erstellen. Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und dem abschließenden Planbeschluss durch die Räte der beteiligten Städte – Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen – bedarf die Änderung der Genehmigung durch das Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.03.2024 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (20. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen :4Dagegen: 6Dafür: 3
- 19.03.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Außerdienststellung des Gebäudekomplexes (Trauerhalle, Aufbahrungsräume, Sozialtrakt und öffentliche Toiletten) des Friedhofes Stiepel, Nettelbeckstr. 98Zur Vorlage · 20240357 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, den Gebäudekomplex des Friedhofes Stiepel, bestehend aus der Trauerhalle, den Aufbahrungsräumen, dem Sozialtrakt sowie den öffentlichen Toiletten, außer Dienst zu stellen und vollständig zurückzubauen. Grund für diesen Schritt sind bauliche Mängel wie Schimmelbelastung, Schadstoffvorkommen sowie undichte Flachdächer, die eine Sanierung laut Einschätzung der Zentralen Dienste unwirtschaftlich machen. Die geschätzten Kosten für den Abriss belaufen sich im Jahr 2024 auf rund 342.000 Euro.
Im Zuge des Rückbaus soll die Verwaltung eine Alternativlösung zur Sicherstellung der öffentlichen Toiletten sowie eines überdachten Aussegnungsplatzes erarbeiten. Dieser neue Bereich könnte zudem Technik- und Lagerräume umfassen. Für die Parkplatzsituation ist vorgesehen, einen neuen Stellplatz mit drei bis vier Plätzen in der Nähe des künftigen Aussegnungsortes zu schaffen, während der derzeitige Parkplatz für die Öffentlichkeit erhalten bleibt.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, neue Flächen für die bestehenden Pachtverträge der Evangelischen Kirchengemeinde Stiepel und des Geflügelzüchtervereins Phönix-Stiepel zu finden, um den aktuellen Lagerplatz durch eine kleinere Einheit auf dem Friedhofsgelände zu ersetzen. Vor dem Abriss ist zudem in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde zu prüfen, ob vorhandene künstlerisch gestaltete Fenster als erhaltenswert eingestuft werden können.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 08.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (27. Sitzung)
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20240357
- 3.1.1Außerdienststellung des Gebäudekomplexes (Trauerhalle, Aufbahrungsräume, Sozialtrakt und öffentliche Toiletten) des Friedhofes Stiepel, Nettelbeckstr. 98 - hier: Änderungsantrag der CDU-RatsfraktionZur Vorlage · 20241160 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat einen Änderungsantrag für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 8. Mai 2024 vorgelegt. Der von Dr. Daniel Obitz eingereichte Antrag sieht den vollständigen Rückbau des Gebäudekomplexes auf dem Friedhof Stiepel vor. Grund hierfür sind bauliche Mängel an der Trauerhalle, den Aufbereitungsräumen, dem Sozialtrakt sowie den öffentlichen Toiletten.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Alternativlösung für die sanitären Einrichtungen zu erarbeiten, wobei während der Bauphase eine dauerhafte Versorgung sichergestellt sein muss. Der Technische Betrieb favorisiert dabei eine Kombination aus einem überdachten Aussegnungsbereich, Technik- und Lagerräumen sowie öffentlichen Toiletten. Die bestehenden Parkplätze sollen erhalten bleiben, ergänzt durch einen neuen Stellplatz für drei bis vier Fahrzeuge in der Nähe des künftigen Aussegnungsortes.
Zudem soll die Verwaltung mögliche Standorte für die Lagerflächen der Evangelischen Kirchengemeinde Stiepel und des Geflügelzüchtervereins Phönix-Stiepel prüfen, um eine wirtschaftlichere Lösung im nördlichen Bereich zu finden. Bezüglich der Trauerhalle wurde festgestellt, dass keine Denkmalwürdigkeit vorliegt. Vor dem Abriss sollen jedoch künstlerisch gestaltete Fenster durch die zuständigen Behörden auf ihre mögliche Wiederverwendung geprüft werden.
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- 08.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (27. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - 4.Anträge
- 4.1Bochum Messerfrei - Entwicklung eines präventiven KonzeptesZur Vorlage · 20240917 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland (BD) hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung einen Antrag zur Entwicklung eines präventiven Konzepts gegen das Mitführen von Messern durch Jugendliche gestellt. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Polizei, dem Ordnungsamt, den Schulen sowie dem Jugendamt ein Konzept erstellt, um die Bewaffnung von Jugendlichen zu reduzieren. Dabei sollen Erfahrungen aus der bereits beendeten Kampagne „Besser ohne Messer nutzen“ einbezogen werden können.
In der Begründung des Antrags wird auf Kriminalstatistiken des Bundeskriminalamtes verwiesen, wonach Straftaten durch Kinder und Jugendliche zugenommen haben. Neben Delikten wie Ladendiebstahl oder Sachbeschädigung wird die zunehmende Bedeutung von Messern bei Straftaten angeführt. Der Antrag zielt darauf ab, einen Kreislauf zu unterbrechen, in dem Jugendliche Messer als Statussymbol oder zum Eigenschutz mitführen.
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Beratungsfolge
- 08.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (27. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0 Dagegen 13 (SPD, Grüne, CDU,UWG, P&STGDafür: 1 (BD)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen 13 (SPD, Grüne, CDU,UWG, P&STG Dafür: 1 (BD) - 5.Mitteilungen und Antworten
- Natur, Landschaft und Öffentliches Grün
- 5.1Produktionsintegrierte Kompensation (PIK) in Bochum – Sachstand zum ProjektfortschrittZur Vorlage · 20240500 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In Bochum wird das Projekt der produktionsintegrierten Kompensation (PIK) zur ökologischen Aufwertung von Ackerflächen weiter ausgebaut. Durch den Verzicht auf Düngemittel und Pflanzenschutzmittel sowie die Anlage von Strukturen wie Blühstreifen werden landwirtschaftliche Flächen so aufgewertet, dass sie als Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft dienen können. Dies soll den zusätzlichen Flächenverbrauch in der Landwirtschaft reduzieren. Die Umsetzung erfolgt seit 2021 in Zusammenarbeit mit der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft und lokalen Landwirten.
Aktuell umfasst das Projekt 33 Hektar auf insgesamt 20 Flächen im Stadtgebiet, die von elf Landwirten bewirtschaftet werden. Dabei wurden bereits über 1,2 Millionen Ökopunkte generiert. Das Projekt wurde in mehreren Phasen realisiert, wobei nach den ersten beiden Tranchen im Jahr 2023 eine dritte Tranche beauftragt wurde. Zur Sicherung der Kompensationsleistung wurden zudem über 50 Hektar als Referenzflächen auf städtischem Grund festgelegt.
Das Vorhaben wird vom Regionalverband Ruhr als Best-Practice-Beispiel angeführt und dient als Modell für den Naturschutz in der Region. Für Ende Mai oder Anfang Juni 2024 ist eine Feldexkursion geplant, an der Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Landwirtschaft teilnehmen sollen.
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- 08.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (27. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.04.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.03.2024 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Sachstandsbericht zum Altlasten-Sanierungsplan Halde West (ehemalige Nebengewinnung, Zeche & Kokerei Lothringen I/II) in Bochum Gerthe, An der HaldeZur Vorlage · 20240510 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zur Sanierung der Halde West in Bochum Gerthe informiert über den aktuellen Stand des Altlasten-Sanierungsplans für das ehemalige Gelände der Nebengewinnung Lothringen I/II. Die Fläche, die im Besitz der WirtschaftsEntwicklungs Gesellschaft Bochum mbH (WEG mbH) ist, soll auf Basis eines im Februar 2024 eingereichten Plans saniert werden. Dieser Plan wird derzeit von der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Bochum auf seine Verbindlichkeit geprüft. Die Erstellung des Sanierungsplans wurde durch das Land Nordrhein-Westfalen über die Bezirksregierung Arnsberg gefördert.
Untersuchungen haben Belastungen im Boden und Grundwasser mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), BTEX und Mineralölkohlenwasserstoffen nachgewiesen, die auf die historische industrielle Nutzung zurückzuführen sind. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen umfassen den kontrollierten Rückbau der Gebäude sowie die Entsorgung belasteter Baustoffe. Zudem sollen teerölgetränkte Anschüttungen ausgekoffert und das Gelände flächendeckend mit einem mehrschichtigen Abdichtungssystem aus Gasdrainage, Tondichtungsbahn und Wasserdrainage versehen werden. Die Überwachung des Grundwassers erfolgt im Rahmen der Methode „Monitored Natural Attenuation“.
Nach Abschluss der Sanierung ist eine Reaktivierung des Geländes als Gewerbefläche mit Rahmengrün vorgesehen. Die WEG mbH plant die Umsetzung unter Einbeziehung des Amtes für Stadtplanung und Wohnen hinsichtlich der künftigen Flächennutzung.
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- 08.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (27. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (32. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Ökologisches StraßenbegleitgrünZur Vorlage · 20240911 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum ökologischen Straßenbegleitgrün reagiert und Details zum aktuellen Stand sowie zu künftigen Entwicklungen veröffentlicht. Von einer Gesamtfläche von rund 810.600 Quadratmetern an Rasen-, Wiesen- und Ruderalflächen werden etwa 33 Prozent, was 259.313 Quadratmetern entspricht, ökologisch bewirtschaftet. Dies geschieht durch eine Mahd von lediglich ein- bis zweimal jährlich, um die Entwicklung artenreicher Wiesen zu ermöglichen. Ergänzend dazu werden an geeigneten Standorten wie Böschungen überwiegend heimische Gehölze extensiv gepflegt. An repräsentativen Orten, etwa am Tana-Schanzara-Platz oder an den Kreisverkehren Stadionring, Poststraße und Freigrafendamm, wurden zudem insektenfreundliche und trockenheitstolerante Staudenflächen angelegt.
Für die Zukunft plant die Verwaltung, bestehende Rasenflächen schrittweise umzustellen. Ziel ist es, die Mahdfrequenz je nach Verkehrsaufkommen und Flächengröße auf ein bis zwei Schnitte pro Jahr zu reduzieren, um Insekten zu schützen und die Aussaat von Wildkräutern zu fördern. Bei Neuanlagen sollen weiterhin standortangepasste, ökologische Aspekte im Vordergrund stehen. Als Herausforderungen für einen weiteren Ausbau nennt die Verwaltung die kleinteilige Struktur der Flächen sowie die Notwendigkeit, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Zudem wird auf die öffentliche Wahrnehmung hingewiesen, da seltener gemähte Flächen von Teilen der Bevölkerung als ungepflegt empfunden werden können.
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- 08.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (27. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Bochum Strategie - Pocket-ParksZur Vorlage · 20240611 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der „Bochum Strategie“ befasst sich die Stadtverwaltung mit dem Projekt „Pocket Parks“, um sechs Flächen in den Bochumer Bezirken in kleine Parkanlagen umzuwandeln. Die vorliegende Mitteilung des Umwelt- und Grünflächenamtes dient dazu, die Flächenauswahl des Projektteams zu bestätigen und die weitere Planung zu beauftragen.
Nach der Untersuchung von 154 potenziellen Flächen unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern wurden 19 Flächen mit hohen Bewertungswerten identifiziert. Für die weitere Planung werden primär folgende Standorte vorgeschlagen: eine Grünfläche in der Franz-Vogt-Straße (Bochum Mitte), der Bolzplatz Lenneplatz 21 (Bochum Nord), die Alte Bahnhofstraße 12 (Bochum Ost), der Kessingplatz bzw. Riesebessenplatz (Bochum Süd), eine Fläche am Krüzweg (Bochum Südwest) sowie die Ruhrstraße (Wattenscheid). Sollten sich im Planungsprozess Hindernisse für diese Standorte ergeben, wurden bereits alternative Flächen als Ausweichmöglichkeiten festgelegt.
Die Koordination der Umsetzung obliegt dem Umwelt- und Grünflächenamt. Dabei wird geprüft, ob studentische Projekte aus der Landschaftsarchitektur oder Ausbildungsprojekte der Technischen Betriebe Bochum in die Planung einbezogen werden können. Nach Abschluss der Entwurfsplanung sollen die jeweiligen Bezirksvertretungen erneut über den Umsetzungsbeschluss entscheiden.
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- 08.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (27. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG- Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung von FlüssigbodenZur Vorlage · 20240620 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Emsland Flüssigboden GmbH & Co. KG hat bei der Bezirksregierung Arnsberg die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Flüssigboden beantragt. Das Vorhaben soll auf einem Teil des Betriebsgeländes der REMEX Bochum GmbH in der Karl-Lange-Straße 45 in Bochum realisiert werden. Die Anlage nutzt dabei gesiebte Böden, die als nicht gefährlicher Abfall von der REMEX Bochum GmbH bereitgestellt werden.
Der technische Prozess umfasst einen Mischer mit Aufgabetrichter, Lagersilos für Zement und Bentonit sowie Dosiereinrichtungen. Durch die Zugabe von Wasser entsteht Flüssigboden, ein fließfähiger Verfüllstoff für den Erd-, Tief- und Straßenbau. Die tägliche Einsatzmenge an gesiebten Böden wird auf etwa 250 Tonnen geschätzt, bei einer maximalen Betriebszeit von 9,5 Stunden pro Tag.
Den Antragsunterlagen zufolge sind durch den Anlagenbetrieb keine relevanten Staub-, Lärm- oder Geruchsemissionen zu erwarten. Für die Belange, die von der Stadt Bochum zu vertreten sind, bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben. Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung wird das Projekt in seiner Sitzung am 8. Mai 2024 zur Kenntnis nehmen.
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- 08.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (27. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Anwendung des Handlungsleitfaden zur Dach-, Fassaden- und VorgartenbegrünungZur Vorlage · 20240855 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums arbeitet an der verbindlichen Anwendung des Handlungsleitfadens zur Dach-, Fassaden- und Vorgartenbegrünung. Im Rahmen einer Anfrage der SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung wurden die Möglichkeiten zur verstärkten Nutzung sowie weitere Förderpotenziale thematisiert. Derzeit wird eine Gestaltungssatzung zur Dachbegrünung erarbeitet, wobei der Leitfaden als Orientierung dient. Zudem werden Textbausteine für zukünftige Bebauungspläne entwickelt, um ökologische Festsetzungen zu standardisieren. Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen schreibt bereits vor, dass unbebaute Flächen auf Grundstücken wasseraufnahmefähig und begrünt zu gestalten sind, was die Nutzung von Schottergärten ausschließt.
Bezüglich der finanziellen Anreize verweist das Umwelt- und Grünflächenamt auf das laufende Förderprogramm „Bochums Dächer, Wände und Gärten – ökologisch klimagepasst“. Für die Jahre 2024 und 2025 stehen hierfür insgesamt 300.000 Euro zur Verfügung. Das Programm ermöglicht eine Förderung von bis zu 50 Prozent der Herstellungskosten, begrenzt auf maximal 25.000 Euro pro Antrag. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die bereitgestellten Mittel für die Anträge ausreichen. Im Bereich des Kommunalen Modernisierungsprogramms wird derzeit geprüft, ob Grünmaßnahmen künftig aus diesem spezifischen Programm ausgeschlossen werden sollen, nachdem in der Vergangenheit nur eine einzige Maßnahme gefördert wurde.
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- 08.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (27. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Sachstandsbericht zur Grundwassersanierung im Grundwasserabstrom der ehemaligen Zeche Lothringen V unter besonderer Berücksichtigung der Quellen am OstbachZur Vorlage · 20240680 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht des Umwelt- und Grünflächenamtes zur Grundwassersanierung am ehemaligen Standort der Zeche Lothringen V beschreibt die Maßnahmen gegen die Chromatbelastung im Grundwasser. Um eine weitere Mobilisierung von Schadstoffen durch Sickerwasser zu verhindern, wurde das Gelände des Gewerbeparks Gerthe Süd zwischen 2011 und 2012 mit einer Tondichtungsbahn aus Bentonit gesichert.
Zur Reduzierung der Schadstofffahne werden seit 2015 an der Frauenlobstraße sowie seit 2019 am Schmaler Hellweg Injektionen von Melasse und emulgierten Pflanzenölen in den Grundwasserleiter vorgenommen. Dieser Prozess dient der chemischen Umwandlung von wasserlöslichem, sechswertigem Chrom in die weniger toxische und schwer lösliche dreiwertige Form. Aktuelle Untersuchungsergebnisse belegen ein Schrumpfen der Schadstofffahne sowie rückläufige Chromatkonzentrationen.
Das belastete Grundwasser tritt an zwei Stellen am Ostbach als Schichtquelle aus: im Bereich der Dreihügelstraße und im Hiltroper Busch. Seit 2013 bzw. 2016 wird das Wasser dieser Quellen gefasst, gereinigt und dem Bach wieder zugeführt. Die Sanierungsanlagen arbeiten stabil. An sechs Probenstellen am Ostbach konnte aktuell kein Chromat nachgewiesen werden. Auch die Chromgehalte im Rohwasser der Anlagen sind im Vergleich zu den Werten zu Beginn der Sanierung gesunken; so sank der Gehalt in der Quelle 2 von 0,65 mg/l auf 0,095 mg/l.
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- 08.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (27. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Handlungsleitfaden zur Dach- und Fassadenbegrünung städtischer Immobilien in BochumZur Vorlage · 20240035 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat einen Handlungsleitfaden zur Dach-, Fassaden- und Vorgartenbegrünung für städtische Immobilien vorgelegt. Das Dokument wurde in interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ämtern, darunter dem Umwelt- und Grünflächenamt, dem Amt für Stadtplanung und Wohnen sowie der Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit, erarbeitet. Der Leitfaden umfasst Planungsgrundlagen zur Bau- und Vegetationstechnik sowie Hinweise zur Pflege der verschiedenen Begrünungsformen.
Seit Februar 2024 dienen die Vorgaben des Handlungsleitfadens als Zielvorgabe bei allen Neubauten und Sanierungen von städtischen Gebäuden in Bochum. Ziel ist es, gesamtstädtische Mindeststandards für die Begrünung sowie einheitliche Empfehlungen zur Pflanzenauswahl festzulegen, um die Auswirkungen von Klimafolgen zu mindern. Die Zentralen Dienste prüfen bereits seit mehreren Jahren die Umsetzung von Dachbegrünungen bei städtischen Bauvorhaben. Als Beispiele für realisierte oder geplante Projekte werden die Dachbegrünung der Gemeinschaftsgrundschule Waldschule Bochum und des Anneliese Brost Musikforum Ruhr sowie eine wandgebundene Fassadenbegrünung an der Dreifachsporthalle der Erich-Kästner Gesamtschule angeführt.
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- 08.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (27. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
- 19.03.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Kieselrot - VerdachtsflächenZur Vorlage · 20241021 · Antwort der Verwaltung
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Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat beim Umwelt- und Grünflächenamt Bochum Informationen zum Status von Verdachtsstandorten mit Kieselrot-Belastungen angefragt. In der Antwort der Verwaltung zur Vorlage 20241021 wird mitgeteilt, dass aktuell keine Verdachtsstandorte mehr existieren. Die zuvor 48 identifizierten Flächen seien durch Sanierung, Überprüfung oder als Fehlanzeigen mittlerweile obsolet geworden. Seit der letzten Mitteilung im Jahr 20komplex (bezugnehmend auf die Vorlage 20201035) wurde ein Standort, der Park Ehrenmal, saniert. Neue Verdachtsstandorte wurden nicht festgestellt; ein Befund auf dem Sportplatz Gahlensche Straße sei lediglich ein Zufallsbefund ohne Status als Verdachtsstandort gewesen.
Hinsichtlich der gesundheitlichen Risiken führt die Verwaltung aus, dass aufgrund der geringen Bioverfügbarkeit von Dioxinverbindungen in Kieselrotaschen keine direkte, unmittelbare Gefahr für den Menschen besteht. Ein Risiko durch langanhaltende orale Exposition sei zwar theoretisch denkbar, jedoch eher unwahrscheinlich. Dennoch wurden Sportanlagen mit positiven Befunden in Bochum präventiv aus dem Betrieb genommen. Bei Wegen in Parks und Grünflächen, auf denen Kieselrot als Bindemittel eingesetzt wurde, wird aufgrund der geringen Oberflächenbeanspruchung keine direkte Gefährdung bei der Nutzung festgestellt.
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Ergebnis: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. - Umwelt und Klima
- 5.10Stadtwerke-Tarif „Gut & Grün“Zur Vorlage · 20240919 · Antwort der Verwaltung
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Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung Fragen zum Ökostromtarif „Gut & Grün“ der Stadtwerke Bochum gestellt. Im Fokus stand dabei die Preisdifferenz zwischen diesem Tarif für Neukunden außerhalb Bochums und den Tarifen für die lokale Kundschaft.
Die Verwaltung erläuterte, dass „Gut & Grün“ als Marke speziell für den Vertrieb außerhalb des Kerngeschäfts in Bochum entwickelt wurde, um das Geschäftsportfolio zu diversifizieren und Risiken zu streuen. Die Preisunterschiede resultieren aus unterschiedlichen Beschaffungsstrategien. Während für Bochumer Bestandskunden Energie langfristig im Voraus eingekauft wird, um Planungssicherheit und feste Preise zu garantieren, erfolgt die Beschaffung für den Tarif „Gut & Grün“ teilweise kurzfristiger. Bei sinkenden Marktpreisen führt dies zu günstigeren Angeboten für Neukunden außerhalb der Stadt. Zudem variieren die Netzentgelte je nach Wohnort.
Eine Subventionierung des Tarifs wird von der Verwaltung ausgeschlossen, da die Preise so kalkuliert werden, dass sie nach einer Vertragslaufzeit einen positiven Ergebnisbeitrag erwirtschaften. Um den Bochumer Bürgerinnen und Bürgern eine Teilnahme an Marktentwicklungen zu ermöglichen, plant die Stadtwerke Bochum für die zweite Jahreshälfte 2024 die Einführung eines flexiblen Ökostromtarifs in Bochum. Dessen Arbeitspreis wird direkt an die stündlichen Schwankungen der Börsenpreise gekoppelt.
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- 22.05.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (33. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
- 08.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (27. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 5.11Verkehrsüberwachung und Lärmschutz in BochumZur Vorlage · 20240949 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Grünen“ zum Thema Verkehrsüberwachung und Lärmschutz reagiert. Im Zentrum der Anfrage standen die Anzahl, die Standorte sowie die Kosten und die Wirksamkeit von Verkehrsüberwachungsanlagen und Geschwindigkeitsanzeigetafeln im Stadtgebiet.
Nach Angaben der Verwaltung wird die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs aus Gründen der Verkehrssicherheit ausgeweitet. Geplant ist der Einsatz von insgesamt neun stationären Messanlagen, drei Trailern sowie zwei Fahrzeugen mit mobiler Messtechnik. Während einige Standorte, wie etwa an der Herner Straße oder der Essener Straße, bereits umgesetzt sind, hängen weitere Standorte, darunter die Wuppertaler Straße, noch von Nutzungsverträgen mit dem Straßenbaulastträger Straßen.NRW ab. Ergänzend dazu wurden 36 feste Geschwindigkeitsanzeigetafeln in den Stadtbezirken installiert, zusätzlich kommen zwei mobile Tafeln zum Einsatz.
Hinsichtlich der Kosten führt die Verwaltung aus, dass die Anschaffung stationärer Messanlagen mit Investitionen im niedrigen sechsstelligen Bereich und höheren Personalkosten verbunden ist. Im Gegensatz dazu liegen die Kosten für Geschwindigkeitsanzeigetafeln im vierstelligen Bereich. Während Messanlagen die Ahndung von Verstößen ermöglichen, dienen die Tafeln der präventiven Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer. Die Überwachung konzentriert sich vorrangig auf Bereiche mit schutzwürdigen Einrichtungen wie Schulen oder Krankenhäuser sowie auf Zonen mit reduzierten Geschwindigkeiten zum Lärmschutz oder zur Luftreinhaltung.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (27. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. - 5.12Keine E-Roller mehr in Bussen und BahnenZur Vorlage · 20241013 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Seit dem 1. April 2024 erlaubt die BOGESTRA die Mitnahme von E-Tretrollern in Bussen und Bahnen nicht mehr. Die Verwaltung begründet diese Entscheidung in einer Antwort auf eine Anfrage der SPD-Fraktion mit Sicherheitsbedenken aufgrund international dokumentierter Akkubrände. Die Regelung folgt damit einer Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).
Von dieser Einschränkung sind E-Fahrräder, E-Rollstühle sowie E-Seniorenmobile nicht betroffen, da diese Fahrzeuge höheren Sicherheitsnormen entsprechen. Andere Verkehrsunternehmen in der Region, wie die Ruhrbahn in Essen oder die Rheinbahn in Düsseldorf, haben bereits ähnliche Maßnahmen umgesetzt.
Bezüglich der Nutzung von E-Scootern als Zubringer zum öffentlichen Nahverkehr liegen der Verwaltung keine spezifischen Daten vor. Laut dem Städtetag wird derzeit auf Bundes- oder EU-Ebene nicht an neuen Standards gearbeitet, die die Anforderungen des VDV adressieren könnten. Eine Änderung der Regelung könnte in Betracht gezogen werden, sofern Anbieter nachweisen können, dass ihre Modelle keine Brandgefahren auslösen.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (27. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - Feuerwehr und Rettungsdienst
- 5.13Brandschutz an E-Scooter-LadestationenZur Vorlage · 20241041 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis Deutschland zum Brandschutz an E-Scooter-Ladestationen reagiert. Laut der Antwort des Fachbereichs Feuerwehr und Rettungsdienst sind der Brandschutzdienststelle sowie dem Ordnungs- und Veterinäramt derzeit keine Standorte bekannt, an denen Betreiber E-Scooter gewerblich laden. Da in Bochum aktuell keine gemeldeten Betreiber oder Standorte für solche Ladevorgänge existieren, liegen auch keine spezifischen Feuerwehrpläne nach DIN 14 095 oder besondere Meldesysteme vor.
Hinsichtlich der rechtlichen Lage teilte die Verwaltung mit, dass es derzeit keine gesonderten Rechtsgrundlagen für gewerbliche Ladeeinrichtungen gibt. Die Installation und Nutzung orientieren sich an den Herstellerangaben zur regelkonformen Verwendung der jeweiligen Ladestationen. In der Vergangenheit kam es in Bochum zwar zu vereinzelten Bränden im Zusammenhang mit E-Bikes und E-Scootern, jedoch wurden keine Verstöße gegen Brandschutzauflagen festgestellt.
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Beratungsfolge
- 08.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (27. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. - 5.14Mündlicher Bericht - Baumentfernung Fahrendeller Str.
- 6.Anfragen
- 6.1Reinigung der Mülltonnen in BochumZur Vorlage · 20241068 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bündnis Deutschland (BD) Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung Informationen zur Reinigung von Abfallbehältern in Bochum angefordert. Die Anfrage richtet sich an den Ausschussvorsitzenden Jörg Czwikla.
Hintergrund der Anfrage ist die aktuelle Regelung der Abfallsatzung, nach der Grundstückseigentümer für die Reinigung ihrer Abfallbehälter selbst verantwortlich sind, wobei die USB Bochum GmbH diesen Dienst auf Antrag gegen Gebühr übernimmt. Die Fraktion erkundigt sich nach den Gründen, warum die Stadt Bochum von einer regelmäßigen Reinigung der braunen, grauen und gelben Tonnen absieht. Zudem werden Fragen zur Kostenstruktur gestellt, insbesondere zu den Gebühren für die Behälterreinigung durch die USB Bochum GmbH sowie zu den potenziellen Kosten einer flächendeckenden, regelmäßigen Reinigung von Bio- und Restmülltonnen.
Des Weiteren bittet die Fraktion um Auskunft über die Anzahl der in den letzten fünf Jahren durchgeführten Reinigungen, unterteilt nach Behältergrößen und Amtswegen. Die Anfrage umfasst zudem technische und finanzielle Aspekte, wie den Einsatz von Fahrzeugen zur mobilen Reinigung, die Kosten für die Anschaffung entsprechender Fahrzeuge sowie die möglichen Auswirkungen einer regelmäßigen Reinigung auf die Quersubventionierung der Bioabfallsammlung.
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Beratungsfolge
- 08.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (27. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2Die Kohle kommt zurück nach BochumZur Vorlage · 20241162 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland (BD) hat eine Anfrage an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung, Jörg Czwikla, gerichtet. Gegenstand der Anfrage ist die geplante Ansiedlung einer Pyrolyse-Anlage des Hamburger Start-ups Novocarbo auf einem 4.500 Quadratmeter großen Gelände des Universitätsklinikums Bochum (USB) an der Markstraße. Die Anlage soll nach aktuellen Angaben rund 3.300 Tonnen Pflanzenkohle sowie 15.000 MWh Wärme produzieren und dabei etwa 6.000 Tonnen CO2 aus der Atmosphäre entziehen.
In der Vorlage hinterfragt die BD Ratsfraktion die Hintergründe dieser Entwicklung. Es wird nach den Gründen für diese neue Lösung zur Verwertung von Grünabfällen gefragt, nachdem frühere Ansätze in der Bochumer Politik nicht umgesetzt werden konnten. Zudem möchte die Fraktion Informationen über die Verwertung des anfallenden Pyrolyseöls sowie die benötigten Mengen an Pflanzenreststoffen erhalten. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Rohstoffversorgung und die Frage, ob die lokal gesammelten Grünschnittmengen ausreichen oder externe Mengen bezogen werden müssen. Schließlich wird nach den Gründen für die rein thermische Verwertung gefragt und das Potenzial von Alternativen wie der Kraft-Wärme-Kopplung oder einer Einspeisung in das Gasnetz hinsichtlich der CO2-Reduzierung erörtert.
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Beratungsfolge
- 08.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (27. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.3StadttaubenZur Vorlage · 20241167 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur aktuellen Situation der Stadttauben in Bochum eingereicht. Die Anfrage bezieht sich auf vorangegangene Beratungen im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie auf ein gemeinsames Fachgespräch aus dem Sommer 2022, bei dem Vertreter der Verwaltung, der Politik und der Zivilgesellschaft über die Taubenproblematik diskutiert haben.
Im Rahmen der Anfrage werden zwei spezifische Fragen an die Stadtverwaltung gestellt. Erstens wird nach dem aktuellen Sachstand bezüglich einer möglichen Neuauflage eines Taubenhaus-Modellprojektes in der Innenstadt gefragt. Zweitens möchte die Fraktion erfahren, ob seitens der Verwaltung ein weiteres Treffen geplant ist, um den Austausch zwischen der Verwaltung, der Politik und der Zivilgesellschaft zur Taubenproblematik in Bochum zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 08.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (27. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.4Terminverkauf EinbürgerungsbüroZur Vorlage · 20241187 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochum Rat hat eine Anfrage an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung, Jörg Czwikla, gestellt. Hintergrund ist ein Bericht von WDRforyou, wonach im Einbürgerungsbüro weiterhin Termine verkauft werden sollen. Trotz bereits im Vorjahr ergriffener Maßnahmen, wie der Beschränkung auf einen Termin pro E-Mail-Adresse, wird das erneute Auftreten solcher Praktiken thematisiert. In einem Fall soll ein Betrag von 250 Euro an einen Mittelsmann geflossen sein.
Mit der Anfrage, die von Karsten Herlitz und Dr. Daniel Obitz unterzeichnet wurde, bittet die Fraktion um Auskunft darüber, seit wann das Problem bekannt ist und welche Gegenmaßnahmen die Stadtverwaltung bisher ergriffen hat. Zudem wird nach den Gründen für das erneute Auftreten der Vorgänge sowie nach der Quantifizierung des entstandenen Schadens gefragt. Die CDU möchte zudem wissen, welche Stellen an der Aufklärung beteiligt sind und ob eine Verwicklung städtischer Mitarbeiter ausgeschlossen werden kann. Abschließend wird angefragt, ob weitere Bereiche der Verwaltung betroffen sein könnten und welche Untersuchungen dazu durchgeführt werden.
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Beratungsfolge
- 08.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (27. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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