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Antwort der Verwaltung

Brandschutz an E-Scooter-Ladestationen

20241041 08.05.2024 Feuerwehr und Rettungsdienst

↳ Zugehörige Anfrage Brandschutz an E-Scooter Ladesäulen · 13.03.2024
🟢 Beschlossen 08.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (27. Sitzung) · Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis Deutschland zum Brandschutz an E-Scooter-Ladestationen reagiert. Laut der Antwort des Fachbereichs Feuerwehr und Rettungsdienst sind der Brandschutzdienststelle sowie dem Ordnungs- und Veterinäramt derzeit keine Standorte bekannt, an denen Betreiber E-Scooter gewerblich laden. Da in Bochum aktuell keine gemeldeten Betreiber oder Standorte für solche Ladevorgänge existieren, liegen auch keine spezifischen Feuerwehrpläne nach DIN 14 095 oder besondere Meldesysteme vor.

Hinsichtlich der rechtlichen Lage teilte die Verwaltung mit, dass es derzeit keine gesonderten Rechtsgrundlagen für gewerbliche Ladeeinrichtungen gibt. Die Installation und Nutzung orientieren sich an den Herstellerangaben zur regelkonformen Verwendung der jeweiligen Ladestationen. In der Vergangenheit kam es in Bochum zwar zu vereinzelten Bränden im Zusammenhang mit E-Bikes und E-Scootern, jedoch wurden keine Verstöße gegen Brandschutzauflagen festgestellt.

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