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Keine E-Roller mehr in Bussen und Bahnen

20241013 · Antwort der Verwaltung · 29.05.2024 · Tiefbauamt

↳ Zugehörige Anfrage Keine E-Roller mehr in Bussen und Bahnen · 13.03.2024
🟢 Beschlossen 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Seit dem 1. April 2024 erlaubt die BOGESTRA die Mitnahme von E-Tretrollern in Bussen und Bahnen nicht mehr. Die Verwaltung begründet diese Entscheidung in einer Antwort auf eine Anfrage der SPD-Fraktion mit Sicherheitsbedenken aufgrund international dokumentierter Akkubrände. Die Regelung folgt damit einer Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).

Von dieser Einschränkung sind E-Fahrräder, E-Rollstühle sowie E-Seniorenmobile nicht betroffen, da diese Fahrzeuge höheren Sicherheitsnormen entsprechen. Andere Verkehrsunternehmen in der Region, wie die Ruhrbahn in Essen oder die Rheinbahn in Düsseldorf, haben bereits ähnliche Maßnahmen umgesetzt.

Bezüglich der Nutzung von E-Scootern als Zubringer zum öffentlichen Nahverkehr liegen der Verwaltung keine spezifischen Daten vor. Laut dem Städtetag wird derzeit auf Bundes- oder EU-Ebene nicht an neuen Standards gearbeitet, die die Anforderungen des VDV adressieren könnten. Eine Änderung der Regelung könnte in Betracht gezogen werden, sofern Anbieter nachweisen können, dass ihre Modelle keine Brandgefahren auslösen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 141 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung)
29.05.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (27. Sitzung)
08.05.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.