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Handlungsleitfaden zur Dach- und Fassadenbegrünung städtischer Immobilien in Bochum

20240035 · Mitteilung der Verwaltung · 08.05.2024

🟢 Beschlossen 08.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (27. Sitzung)
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat einen Handlungsleitfaden zur Dach-, Fassaden- und Vorgartenbegrünung für städtische Immobilien vorgelegt. Das Dokument wurde in interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ämtern, darunter dem Umwelt- und Grünflächenamt, dem Amt für Stadtplanung und Wohnen sowie der Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit, erarbeitet. Der Leitfaden umfasst Planungsgrundlagen zur Bau- und Vegetationstechnik sowie Hinweise zur Pflege der verschiedenen Begrünungsformen.

Seit Februar 2024 dienen die Vorgaben des Handlungsleitfadens als Zielvorgabe bei allen Neubauten und Sanierungen von städtischen Gebäuden in Bochum. Ziel ist es, gesamtstädtische Mindeststandards für die Begrünung sowie einheitliche Empfehlungen zur Pflanzenauswahl festzulegen, um die Auswirkungen von Klimafolgen zu mindern. Die Zentralen Dienste prüfen bereits seit mehreren Jahren die Umsetzung von Dachbegrünungen bei städtischen Bauvorhaben. Als Beispiele für realisierte oder geplante Projekte werden die Dachbegrünung der Gemeinschaftsgrundschule Waldschule Bochum und des Anneliese Brost Musikforum Ruhr sowie eine wandgebundene Fassadenbegrünung an der Dreifachsporthalle der Erich-Kästner Gesamtschule angeführt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 146 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (27. Sitzung)
08.05.2024
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (22. Sitzung)
19.03.2024
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.