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Anwendung des Handlungsleitfaden zur Dach-, Fassaden- und Vorgartenbegrünung

20240855 · Antwort der Verwaltung · 08.05.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt

↳ Zugehörige Anfrage Anwendung des Handlungsleitfaden zur Dach-, Fassaden- und Vorgartenbegrünung · 13.03.2024
🟢 Beschlossen 08.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (27. Sitzung)
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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Die Verwaltung Bochums arbeitet an der verbindlichen Anwendung des Handlungsleitfadens zur Dach-, Fassaden- und Vorgartenbegrünung. Im Rahmen einer Anfrage der SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung wurden die Möglichkeiten zur verstärkten Nutzung sowie weitere Förderpotenziale thematisiert. Derzeit wird eine Gestaltungssatzung zur Dachbegrünung erarbeitet, wobei der Leitfaden als Orientierung dient. Zudem werden Textbausteine für zukünftige Bebauungspläne entwickelt, um ökologische Festsetzungen zu standardisieren. Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen schreibt bereits vor, dass unbebaute Flächen auf Grundstücken wasseraufnahmefähig und begrünt zu gestalten sind, was die Nutzung von Schottergärten ausschließt.

Bezüglich der finanziellen Anreize verweist das Umwelt- und Grünflächenamt auf das laufende Förderprogramm „Bochums Dächer, Wände und Gärten – ökologisch klimagepasst“. Für die Jahre 2024 und 2025 stehen hierfür insgesamt 300.000 Euro zur Verfügung. Das Programm ermöglicht eine Förderung von bis zu 50 Prozent der Herstellungskosten, begrenzt auf maximal 25.000 Euro pro Antrag. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die bereitgestellten Mittel für die Anträge ausreichen. Im Bereich des Kommunalen Modernisierungsprogramms wird derzeit geprüft, ob Grünmaßnahmen künftig aus diesem spezifischen Programm ausgeschlossen werden sollen, nachdem in der Vergangenheit nur eine einzige Maßnahme gefördert wurde.

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Beratungen

Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (27. Sitzung)
08.05.2024
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.