Stadtwerke-Tarif „Gut & Grün“
20240919 · Antwort der Verwaltung · 22.05.2024 · Amt für Finanzsteuerung
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung Fragen zum Ökostromtarif „Gut & Grün“ der Stadtwerke Bochum gestellt. Im Fokus stand dabei die Preisdifferenz zwischen diesem Tarif für Neukunden außerhalb Bochums und den Tarifen für die lokale Kundschaft.
Die Verwaltung erläuterte, dass „Gut & Grün“ als Marke speziell für den Vertrieb außerhalb des Kerngeschäfts in Bochum entwickelt wurde, um das Geschäftsportfolio zu diversifizieren und Risiken zu streuen. Die Preisunterschiede resultieren aus unterschiedlichen Beschaffungsstrategien. Während für Bochumer Bestandskunden Energie langfristig im Voraus eingekauft wird, um Planungssicherheit und feste Preise zu garantieren, erfolgt die Beschaffung für den Tarif „Gut & Grün“ teilweise kurzfristiger. Bei sinkenden Marktpreisen führt dies zu günstigeren Angeboten für Neukunden außerhalb der Stadt. Zudem variieren die Netzentgelte je nach Wohnort.
Eine Subventionierung des Tarifs wird von der Verwaltung ausgeschlossen, da die Preise so kalkuliert werden, dass sie nach einer Vertragslaufzeit einen positiven Ergebnisbeitrag erwirtschaften. Um den Bochumer Bürgerinnen und Bürgern eine Teilnahme an Marktentwicklungen zu ermöglichen, plant die Stadtwerke Bochum für die zweite Jahreshälfte 2024 die Einführung eines flexiblen Ökostromtarifs in Bochum. Dessen Arbeitspreis wird direkt an die stündlichen Schwankungen der Börsenpreise gekoppelt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 186 Wörter).