Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG- Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Flüssigboden
20240620 · Mitteilung der Verwaltung · 08.05.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Emsland Flüssigboden GmbH & Co. KG hat bei der Bezirksregierung Arnsberg die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Flüssigboden beantragt. Das Vorhaben soll auf einem Teil des Betriebsgeländes der REMEX Bochum GmbH in der Karl-Lange-Straße 45 in Bochum realisiert werden. Die Anlage nutzt dabei gesiebte Böden, die als nicht gefährlicher Abfall von der REMEX Bochum GmbH bereitgestellt werden.
Der technische Prozess umfasst einen Mischer mit Aufgabetrichter, Lagersilos für Zement und Bentonit sowie Dosiereinrichtungen. Durch die Zugabe von Wasser entsteht Flüssigboden, ein fließfähiger Verfüllstoff für den Erd-, Tief- und Straßenbau. Die tägliche Einsatzmenge an gesiebten Böden wird auf etwa 250 Tonnen geschätzt, bei einer maximalen Betriebszeit von 9,5 Stunden pro Tag.
Den Antragsunterlagen zufolge sind durch den Anlagenbetrieb keine relevanten Staub-, Lärm- oder Geruchsemissionen zu erwarten. Für die Belange, die von der Stadt Bochum zu vertreten sind, bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben. Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung wird das Projekt in seiner Sitzung am 8. Mai 2024 zur Kenntnis nehmen.
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