Anregung gem. § 24 GO NRW Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK) - Nachtrag zum Sachstand des Projektfortschritts
20241141 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 08.05.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (P&STG ) Dagegen: 0Dafür: 12 (SPD, Grünen, CDU, BD)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Mitglieder des Netzwerkes für bürgernahe Stadtentwicklung haben eine Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW eingereicht, um die Öffentlichkeitsinformation zu den produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen (PIK) und dem städtischen Ökokonto zu erweitern. Die Antragsteller forderten zusätzliche Präsenzveranstaltungen sowie detaillierte Auskünfte über die Anwendung und Auswirkungen des Ökokontos, insbesondere im Hinblick auf die Verwendbarkeit von Ökopunkten für Flächenversiegelungen oder Wohnbauprojekte sowie die Verwaltung der Konten.
Die Verwaltung schlägt vor, dieser Anregung nicht zu folgen. Sie begründet dies damit, dass Sachstandsberichte in den politischen Gremien bereits öffentlich zugänglich seien und die entsprechenden Vorlagen im Ratsinformationssystem einsehbar sind. Zusätzliche Öffentlichkeitsveranstaltungen seien nicht geplant. Zur Transparenz der Prozesse weist die Verwaltung darauf hin, dass die rechtlichen Grundlagen durch Bundes- und Landesnaturschutzgesetze vorgegeben sind. Die Untere Naturschutzbehörde führt das Ökokonto und prüft die Wirksamkeit der Maßnahmen, während das Rechnungsamt der Stadt Bochum die rechnerischen Vorgänge kontrolliert. Ein Internetauftrag zur Information über Blühwiesen und PIK-Flächen existiere bereits.
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