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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Bebauungsplan Nr. 832 – Harpener Hellweg / Sheffield-Ring – hier: Änderung des AufstellungsbeschlussesZur Vorlage · 20240696 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums beantragt eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 832 im Bereich Harpener Hellweg und Sheffield-Ring. Ziel der Neugestaltung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des neuen Polizeipräsidiums Bochum sowie die Entwicklung angrenzender Gewerbeflächen.
Nachdem verschiedene Entwicklungsvorstellungen seit dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss im Jahr 2005 nicht realisiert werden konnten, hat nun die Thelen-Gruppe im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens den Zuschlag für die Errichtung des Polizeipräsidiums erhalten. Das neue städtebauliche Konzept sieht vor, im westlichen Teil des etwa 18,3 Hektar großen Plangebietes eine Fläche von circa sechs Hektar für das Polizeigebäude bereitzustellen. Der östliche Bereich soll weiterhin für gewerbliche Nutzungen zur Verfügung stehen und über den Harpener Hellweg erschlossen werden.
Zusätzlich umfasst die Planung die Sicherung von Waldflächen im Osten sowie die Schaffung einer Grünverbindung zwischen den Bauflächen und der Siedlung Kornharpen. Da das Gebäude bereits im September 2027 bezogen werden soll, ist ein Abschluss des Bebauungsplanverfahrens bis Mitte 2025 angestrebt. Im Zuge des Verfahrens werden bestehende Gutachten zu Themen wie Lärmschutz, Artenschutz und Verkehr sowie neue Untersuchungen zur Klimaanpassung überarbeitet oder neu erstellt.
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Beratungsfolge
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Bebauungspläne und sonstige Satzungen Nachtigallstraße hier: Aufhebung der Aufstellungs- und EinleitungsbeschlüsseZur Vorlage · 20240750 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die Aufhebung der Aufstellungs- und Einleitungsbeschlüsse für mehrere Bebauungspläne und Satzungen im Bereich der Nachtigallstraße. Betroffen sind der Bebauungsplan Nr. 848 zur Erschließung der Nachtigallstraße sowie die Ergänzungs- und Außenbereichssatzung Nr. 886 und 887. Zudem sollen die Beschlüsse zur Einleitung von Aufhebungsverfahren für die Bebauungspläne Nr. 389 (Weitmarer Holz) und Nr. 390 (Sundern Ost) aufgehoben werden.
Ziel der bisherigen Planungsverfahren war es, die Erschließung der Splittersiedlung Nachtigallstraße rechtlich abzusichern und die bauliche Nutzung zu steuern. Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahmen war eine einvernehmliche Einigung der beteiligten Grundstückseigentümer über die Eintragung von Wegerechten als Baulasten. Trotz langjähriger Bemühungen der Verwaltung und einer Eigentümerversammlung im Jahr 2013 konnte kein Konsens zwischen den Anliegern erzielt werden. Da die notwendigen Baulasten nicht eingetragen wurden und sich durch Eigentümerwechsel die rechtlichen Rahmenbedingungen verändert haben, sollen die Verfahren nun eingestellt werden. Eine Sicherung der Erschließung sei auch ohne diese Satzungen durch eine private Regelung, etwa durch einen mindestens drei Meter breiten geschotterten Weg, weiterhin möglich.
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Beratungsfolge
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20240750
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Bebauungsplan Nr. 1042 – Auf dem Kalwes – hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 20240764 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1042 „Auf dem Kalwes“ vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist der Schutz, der Erhalt und die Entwicklung bestehender Freiräume sowie Grünstrukturen im Bereich südöstlich der Ruhr-Universität Bochum und südlich der Hochschule Bochum. Durch die Aufstellung des neuen Plans sollen bisherige Festsetzungen als Sondergebiete oder überbaubare Flächen aus dem Bebauungsplan Nr. 281 aufgehoben und durch entsprechende Freiraumfestsetzungen ersetzt werden.
Dies soll zugleich die Erweiterung des Landschaftsplans Bochum Mitte/Ost sowie des zukünftigen Naturschutzgebiets Nr. 8 Kalwes/Grimberg ermöglichen. Das Plangebiet umfasst etwa 4,6 Hektar und liegt im Eigentum des Bau- und Liegenschaftsbetriebes des Landes Nordrhein-Westfalen. Es schließt unter anderem die als Biotop geschützte „Orchideenwiese“ ein.
Das Verfahren ist Teil der übergeordneten Planung des Rahmens „Campus Bochum“. Im Zuge der Entwicklung von Gewerbeflächen im Technologiequartier (Bebauungsplan Nr. 1039) sieht die Verwaltung einen Flächentausch vor, um den Verlust von Grünflächen durch die Sicherung neuer Freiräume zu kompensieren. Das Verfahren wird als Normalverfahren gemäß Baugesetzbuch durchgeführt und umfasst eine Umweltprüfung sowie einen Umweltbericht. Da die Planung keine baulichen Veränderungen der bestehenden Situation vorsieht und keine Anwohner im direkten Umfeld betroffen sind, ist keine Bürgerversammlung geplant.
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Beratungsfolge
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20240764
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Landmarken – Wir sehen Bochum Hier: Teilprojekt I: Künstlerischer Wettbewerb an den Stadteingängen an den Autobahnen (Empfehlungsgremium, Baukosten)Zur Vorlage · 20240751 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage für das Teilprojekt I der Strategie „Landmarken – Wir sehen Bochum“ vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist es, die Wahrnehmbarkeit der Stadt innerhalb der Metropolregion Ruhr zu erhöhen. Im Rahmen eines künstlerischen Wettbewerbs sollen die Stadteingänge an den Autobahnen gestaltet werden.
Nach Abstimmung mit der Autobahn GmbH sollen an drei Standorten, unter anderem an der Halde am Kreuz West, Kunstwerke in den Autobahnbereichen aufgestellt werden. Die Auswahl der Künstler erfolgt durch ein Empfehlungsgremium, das sich aus Vertretenden der Verwaltung, des Gestaltungsbeirats, des Kulturbüros sowie dem Kunstmuseum und der Politik zusammensetzt. Unterstützt wird dieser Prozess durch die Emscher Wassertechnik. Auch die Autobahn GmbH ist als Vertreterin der Flächeneigentümerin in diesem Gremium beteiligt.
Der Rat der Stadt soll die Zusammensetzung dieses Empfehlungsgremiums beschließen. Zudem wird beantragt, die Baukosten für die Kunstwerke in Höhe von zwei Millionen Euro im Haushaltsentwurf 2025/2026 zu berücksichtigen. Die Entwürfe sollen im Frühjahr 2025 vorliegen, woraufhin die Umsetzung der Projekte erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 26 (CDU,UWG:FB, FASG, PAR&StG, Linke, PAR)dafür: 51 (SPD, Grüne, BD, FDP, OB)Hinweis: Herr Knickmeier hat wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teilgenomm
- 20.06.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (18. Sitzung)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 5 (SPD)Dagegen: 6 (Grüne, Linke, BD)Dafür: 3 (CDU)
- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 07.05.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (20. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (30. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (CDU, FDP)Dafür: 15 (SPD,Grüne,CDU,BD,Die Partei,FASG,BSW)
- 17.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (27. Sitzung) — Die Vorlage wird von der Tagesordnung abgesetzt.Siehe hierzu auch unter Vor Eintritt in die Tagesordnung.
- 16.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (CDU, Linke)Dafür: 9 (SPD, Grüne, FDP/UWG)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.2Nachhaltigkeitsstrategie Bochum hier: 2. Tranche (2024), Bezug: Beschlussvorlage der Nachhaltigkeitsstrategie Bochum, Vorlage-Nr. 20232094/1Zur Vorlage · 20240733 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Bochum die zweite Tranche der Nachhaltigkeitsstrategie für das Jahr 2024 vor. Diese umfasst 20 Aktivitäten, die auf dem im Dezember 2023 beschlossenen Orientierungsrahmen aufbauen. Ziel der Strategie ist die Entwicklung Bochums zu einer klimaneutralen Schwammstadt sowie die Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele.
Inhaltlich liegt der Fokus dieser Tranche unter anderem auf den Bereichen Mobilität, nachhaltige Bildung und Klimaanpassung. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören etwa die Erstellung eines Hitzeaktionsplans, Initiativen für flächensparendes Wohnen sowie die Förderung der fußläufigen Erreichbarkeit in Stadtkonzepten. Während die finanziellen Ressourcen für die meisten Aktivitäten im Haushalt 2024 enthalten sind, ist die Umsetzung bestimmter Vorhaben, wie etwa die Neufokussierung des Photovoltaik-Förderprogramms oder Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs, von zusätzlichen Mitteln aus Bund oder Land abhängig.
Zusätzlich umfasst die Vorlage Vorschläge für ein neues Controlling-System sowie eine Organisations- und Beteiligungsstruktur. Das Controlling soll die Wirksamkeit der Maßnahmen über SDG-Indikatoren und Projektwerkzeuge messbar machen. Zur Einbindung der Zivilgesellschaft ist zudem die Einrichtung eines Nachhaltigkeitsforums geplant, in dem Fachleute und Bürger gemeinsam an der Umsetzung der Strategie mitwirken sollen.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung)
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20240733Enthaltungen: 5 (CDU, FDP)Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 12 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Aksevi)
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20240733Enthaltungen: 3 (CDU)Gegenstimmen: 1 (BD)Dafür: 12 (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, DIE LINIKE.)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (CDU)Dagegen: 1 (BD)Dafür: 12 (SPD, Grüne, Die Partei, BSW)
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enhaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, BD)Dafür: 10 (SPD, Grüne, Linke)
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 1 (FDP/UWG)Dagegen: 5 (CDU, BD)Dafür: 10 (SPD, Grüne, Linke, FDP/UWG)
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 5 Enthaltungen (CDU, UWG:FB)
- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 25.04.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (17. Sitzung) — wird die Vorlage nach Feststellung durch Herrn Jentsch ohne Votum weitergeleitet.
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
- 19.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (26. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Denkmalwürdigkeit und ErhaltungsmöglichkeitenZur Vorlage · 20240438 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die GRÜNEN im Rat“ zum Erhalt von Architektur aus den 1960er bis 1980er Jahren reagiert. Im Fokus stehen die Erhaltung von „Grauer Energie“ sowie die Herausforderungen durch Schadstoffe in Gebäuden dieser Bauepoche.
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen führt aus, dass bei Sanierungen von Gebäuden aus den 1960er bis 1980er Jahren noch wenig Erfahrung vorliege. Als Beispiel wird ein privates Objekt an der Girondelle genannt, bei dem gemeinsam mit dem Eigentümer ein Handbuch für eine denkmalgerechte Sanierung erstellt wurde. Zur Senkung von Kostenrisiken im Zusammenhang mit Schadstoffen wie Asbest oder PCB seien verstärkte Stichproben vor Sanierungsbeginn notwendig.
Hinsichtlich Modellen zur Nutzung durch Investoren oder dem Entkernen von Gebäuden vor der Vermarktung sieht die Verwaltung keine aktuellen Anhaltspunkte für erfolgreiche Modelle und verweist auf das Risiko unnötiger Rückbauarbeiten. Für das Areal um das Gesundheitsamt und die Musikschule sind derzeit keine neuen Denkmalprüfungen geplant, jedoch sollen Baustrukturuntersuchungen im Zuge anstehender Planungen aktualisiert werden. Neue Denkmale werden in der digitalen Denkmalkarte des Geoportals veröffentlicht, wobei datenschutzrechtliche Einschränkungen bei der Darstellung des gesamten Erfassungsprojekts bestehen.
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Beratungsfolge
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
- 05.03.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (31. Sitzung) — Die Vorlage wurde von der Verwaltung für diese Sitzung zurückgezogen.
Ergebnis: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Kosten Entwurfserstellung Handlungskonzept WohnenZur Vorlage · 20240813 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu den Kosten für die Erstellung des Entwurfs zum Handlungskonzept Wohnen Bochum hat die Verwaltung Informationen zur Vergabe und zum Budget vorgelegt. Im Frühjahr 2022 wurde ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß UVgO durchgeführt, bei dem die Leistungen in zwei Lose unterteilt wurden. Das Büro empirica erhielt zusammen mit dem Unterauftragnehmuer Zebralog den Zuschlag für das erste Los, welches die Evaluation und Fortschreibung des Handlungskonzeptes umfasst. Die Vergütung für diese Leistungen beläuft sich nach aktuellem Stand auf rund 137.800 Euro.
Das in der Entwurfsfassung vorliegende Konzept beinhaltet neben Analysen und Prognosen auch eine Evaluation der Maßnahmen aus dem Zeitraum von 2017 bis 2022 sowie acht Vertiefungsthemen. Für den gesamten Prozess wurde ein Gesamtbudget von 219.000 Euro kalkuliert, welches nach derzeitiger Einschätzung eingehalten wird. In diesem Budget sind alle Kosten für die Leistungserbringung der Lose sowie verfahrensbegleitende Aufwendungen enthalten. Dazu gehören unter anderem die Durchführung von Online-Beteiligungsverfahren und die Arbeit eines qualitätssichernden Begleitgremiums.
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Beratungsfolge
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.04.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (17. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Entbehrliche Liegenschaften des Bundes in Bochum?Zur Vorlage · 20240660 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die GRÜNEN im Rat“ hat angefragt, ob Flächen in Bochum zur Verfügung stehen, die unter Anwendung der neuen Verbilligungsrichtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erworben werden können. Diese Regelung sieht eine Reduzierung des Kaufpreises um 35.000 Euro pro neu geschaffener Sozialwohnung vor.
Die Antwort der Verwaltung zeigt, dass die BImA bzw. die Bundesrepublik Eigentümerin von insgesamt 742 Flurstücken in Bochum ist. Die meisten dieser Flächen dienen der Autobahninfrastruktur, etwa als Straßenflächen oder für Regenrückhaltebecken. Entwicklungs- oder Konversionsflächen, auf die die Verbilligungsrichtlinie Anwendung finden könnte, können von der BImA in Bochum derzeit nicht angeboten werden.
Im Außenbereich befinden sich zudem rund 8,92 Hektar Grün- und Ackerflächen im Bundesbesitz, die bereits als Kompensationsflächen dienen. Zwei Ackerflächen mit einer Gesamtgröße von etwa 1,37 Hektar, die aktuell von einem Landwirt bewirtschaftet werden, könnten für die Bodenbevorratung der Stadt erworben werden, sofern sie nicht für neue Maßnahmen des Bundes benötigt werden. Bisher hat die BImA keine Grundstücke angefragt, an denen die Stadt Bochum ein strategisches Erwerbsinteresse haben könnte.
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Beratungsfolge
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Bebauung eines ehemaligen städtischen Grundstücks in der Straße „Sonnenleite“Zur Vorlage · 20241002 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster hat eine Vorlage zur Bebauung eines ehemaligen städtischen Grundstücks in der Straße „Sonnenleite“ vorgelegt. Das Areal wurde im Rahmen eines Vermarktungsverfahrens mit dem Ziel verkauft, dort ein Ein- bis Zweifamilienhaus als Doppelhaushälfte zu errichten.
Da die Käufer die vertraglich vereinbarte Frist nicht einhalten können, wonach das Grundstück innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss gebrauchsfertig bebaut sein muss, wird eine Verlängerung dieser Frist um weitere zwei Jahre beantragt. Gleichzeitig soll die Einwilligung für einen Weiterverkauf des Grundstücks erteilt werden.
Die Vorlage steht auf der Tagesordnung des Ausschusses für Planung und Grundstücke für den 14. Mai 2024 sowie der Bezirksvertretung Bochum-Ost für den 12. Juni 2024 zur Kenntnisnahme. Die Beratung erfolgt in der jeweils nichtöffentlichen Sitzung, um die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Kuhlenkötterweg 16 - BauordnungZur Vorlage · 20240643 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Erteilung einer Baugenehmigung für ein Bauvorhaben am Kuhlenkötterweg 16 in Bochum. Das Vorhaben umfasst den Neubau einer Einzelgarage sowie zweier Doppelgaragen und die Legalisierung eines bestehenden Stellplatzes. Die Erweiterung der vorhandenen Garagenkapazitäten soll der Parkplatzsituation in der engen Straße entgegenwirken, nachdem auch Anwohner und Mieter die Schaffung zusätzlicher Flächen auf dem Grundstück, welches fünf Wohneinheiten umfasst, angeregt haben.
Nach Prüfung durch das Bauordnungsamt widerspricht das Vorhaben nicht den Darstellungen des regionalen Flächennutzungsplans oder den Belangen des Bodenschutzes. Die untere Landschaftsbehörde hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Maßnahme geäußert, da der angrenzende Baumbestand sowie der Erholungswert der Landschaft nicht beeinträchtigt werden. Da es sich bei den geplanten Garagen um Nebenanlagen zum Wohngebäude handelt, ist eine Entstehung einer Splittersiedlung ausgeschlossen. Die Erschließung des Grundstücks ist durch eine öffentlich-rechtliche Baulast gesichert. Die Verwaltung beabsichtigt, die beantragte Baugenehmigung zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (33. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Castroper Hellweg - BauordnungZur Vorlage · 20240761 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Mitteilung Nummer 20240761 eine Bauvoranfrage für den Bereich am Castroper Hellweg vorgelegt. Der Antragsteller beabsichtigt, Teile der Erdgeschossräume eines bestehenden Gebäudes für zeitweisen Tai-Chi-Unterricht zu nutzen. Dabei handelt es sich um eine nachträgliche Legalisierung einer Nutzungsänderung von einer Bäckerei und Wohnraum hin zu einem Studio. Die geplante Nutzung umfasst Räume im Hauptgebäude sowie in einem rückwärtigen Gebäude, für welches seit 1962 keine Nutzung genehmigt ist.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 351, der Flächen für die Landwirtschaft festsetzt. Da das Vorhaben im Außenbereich liegt, erfolgt die rechtliche Beurteilung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches. Laut dem Bauordnungsamt sind keine baulichen Erweiterungen oder zusätzliche Bodenversiegelungen vorgesehen. Der Unterricht soll nur nach vorheriger Reservierung stattfinden, wobei zwei Kurse pro Woche mit jeweils maximal acht Teilnehmern sowie jährlich acht Wochenendseminare geplant sind. Ein separater Zugang zum Studio ist über den Hof möglich.
Die Verwaltung stellt fest, dass öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. Auch naturschutzrechtliche Bedenken bestehen nicht. Das Bauordnungsamt beabsichtigt daher, einen positiven Vorbescheid sowie eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (32. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Brelohstraße - BauordnungZur Vorlage · 20240913 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Bauordnungsamt plant die Errichtung einer Einlasskontrolle auf dem Wertstoffhof an der Havkenscheider Straße. Das Vorhaben umfasst die Installation eines Personalcontainers, einer Überdachung sowie einer Schrankenanlage auf einer bereits versiegelten Fläche. Der Container soll als Wetterschutz und Aufenthaltsbereich für das Personal dienen, während die Überdachung sowohl den Mitarbeitenden als auch den Kunden bei der Angabe von Abfallart und -menge vor Witterungseinflüssen schützen soll.
Da für das betreffende Grundstück kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan existiert, ist das Vorhaben im Außenbereich gemäß Baugesetzbuch zu bewerten. Es liegt zudem innerhalb des Landschaftsplans Mitte-Ost sowie der Verbandsgrünfläche Nummer sieben. Die Verwaltung stuft die Maßnahme als bauliche Erweiterung eines bereits zulässigen Gewerbebetriebs ein, wobei die Erweiterung im Verhältnis zum bestehenden Betrieb als angemessen und untergeordnet betrachtet wird.
Mit der Einrichtung der Kontrolle verfolgt der zuständige Entsorger seinen öffentlichen Auftrag zur Abfallentsorgung in Bochum. Die Erschließung des Geländes ist gesichert, und öffentliche Belange werden durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt. Sofern keine naturschutzrechtlichen Bedenken bestehen, beabsichtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Projekt zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Brelohstraße - BauordnungZur Vorlage · 20240915 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die geplante Errichtung eines Windfangs am Verwaltungsgebäude der USB Bochum GmbH in der Brelohstraße. Die Maßnahme soll einen thermischen Puffer vor dem beheizten Gebäudebereich schaffen und zudem verhindern, dass Besucher das Gebäude unkontrolliert betreten können. Der Bau soll auf einer bereits versiegelten Fläche erfolgen.
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich und liegt nicht in einem rechtsverbindlichen Bebauungsplan, sondern ist Teil des Landschaftsplans Mitte-Ost. Das Vorhaben wird als bauliche Erweiterung eines bestehenden, zulässigen gewerblichen Betriebs betrachtet, wobei die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude als angemessen und untergeordnet eingestuft wird. An diesem Standort, der ehemaligen Zentraldeponie Harpen, erfüllt die USB Bochum GmbH ihren öffentlichen Auftrag zur Abfallentsorgung für die Stadt Bochum.
Die Erschließung des Geländes ist gesichert, und öffentliche Belange werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Die Verwaltung beabsichtigt, eine Baugenehmigung zu erteilen, sofern keine naturschutzrechtlichen Bedenken vorliegen.
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Beratungsfolge
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Vertrag besonderer Art / Beherbergungsvertrag im Rahmen der Unterbringung von GeflüchtetenZur Vorlage · 20240883 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt die Ermächtigung zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages zur Unterbringung von Geflüchteten. Hintergrund sind die Prognosen des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2024. Bochum hat eine Zuweisungsquote von 1,9 Prozent aller in Nordrhein-Westfalen ankommenden Geflüchteten. Nach aktuellagem Stand besteht eine weitere Aufnahmeverpflichtung für 511 Personen, wobei die Gesamtaufnahmeverpflichtung für das Jahr 2024 auf 1.400 Menschen geschätzt wird.
Um den Bedarf an Unterbringungskapazitäten zu decken und den Wegfall von etwa 1.100 Plätzen bis zum Jahr 2027 auszugleichen, sieht die Vorlage die Teilanmietung des ehemaligen Krankenhauses Augusta im Stadtbezirk Süd-West vor. Das Gebäude kann auf drei Etagen bis zu 168 Personen aufnehmen. Die geplanten Räumlichkeiten sollen Küchen zur Selbstverpflegung sowie Gemeinschaftsräume für Integrationsangebote wie Sprachkurse oder Hausaufgabenbetreuung umfassen. Zudem sind Büroräume für die soziale Arbeit und Lagerräume vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.05.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (23. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.04.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (23. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
- 24.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (33. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Der Anhörung zu TOP 8.1 im nichtöffentlichen Teil wurde Einstimmig bei 1 Enthaltung (BD) zugestimmt.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.10Torhaus Castroper Straße 230aZur Vorlage · 20241065 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die SPD im Rat“ hat im Ausschuss für Planung und Grundstücke Fragen zum Denkmalschutzstatus des Torhauses an der Castroper Straße 230a gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die voraussichtliche Aufgabe des Thyssenkrupp-Standortes an der Castroper Straße bis spätestens 2030, wodurch sich Fragen zur künftigen Nutzung des Grundstücks und des Gebäudes ergeben.
In einer Antwort der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass das Objekt nach einer gemeinsamen Prüfung mit dem LWL-Fachamt für Denkmalpflege im Jahr 2023 nicht als Denkmal gemäß § 2 DSchG NRW eingestuft wurde. Die Verwaltung begründete dies damit, dass sich die Gestaltung des Baukörpers so stark verändert habe, dass keine ausreichende historische gestalterische Einheit mehr nachgewiesen werden könne. Gleichwohl hat die untere Denkmalbehörde das Gebäude als erhaltenswerte Bausubstanz klassifiziert. Ein weiteres Prüfverfahren zur Prüfung eines Denkmalschutzstatus sieht die Verwaltung nicht vor.
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Beratungsfolge
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.11Natur auf Zeit – (K)ein Thema in Bochum?Zur Vorlage · 20241121 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die BD-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Planung und Grundstücke angefragt, wie häufig die Regelung zur „Natur auf Zeit“ im Bochumer Stadtgebiet angewendet wird. Im Zentrum der Anfrage standen Fragen dazu, wie viele Bauprojekte in den vergangenen zehn Jahren Ausgleichsmaßnahmen erforderten und ob die Stadt beabsichtigt, diese Regelung verstärkt einzusetzen, um Baukosten zu begrenzen.
Die Verwaltung teilte mit, dass keine statistische Erfassung über die Anzahl der Bauprojekte mit Eingriffen in Natur und Landschaft vorliegt. Während Bauvorhaben im Außenbereich in der Regel Ausgleichsmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz erfordern, fallen bei Projekten im beplanten Innenbereich meist lediglich Maßnahmen gemäß der Baumschutzsatzung an. Als Beispiele für die Anwendung der „Natur auf Zeit“-Regelung nannte das Umwelt- und Grünflächenamt den Bebauungsplan 946 Markscher Bogen sowie Abschnitte regionaler Radwege, wie den RS 1 und das Parkband West.
Hinsichtlich einer künftigen Strategie erklärte die Verwaltung, dass die Entscheidung über die Anwendung der Regelung nicht im Ermessen der Kommune liegt. Die Untere Naturschutzbehörde entscheidet in Einzelfällen auf Basis gesetzlicher Vorgaben. Da die Regelung nur für die Wiederaufnahme oder neue Nutzung ehemals baulich oder verkehrlich genutzter Flächen gilt und an Bedingungen geknüpft ist, kann keine Prognose über zukünftige Anwendungsfälle erstellt werden.
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Beratungsfolge
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- 6.1Quartiersgarage am OstparkZur Vorlage · 20241181 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur kommenden Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke Informationen zum geplanten Projekt der Quartiersgarage am Ostpark angefordert. Die Anfrage, die an die Vorsitzende des Ausschusses, Elke Janura, gerichtet ist, befasst sich mit verschiedenen technischen und organisatorischen Aspekten des Bauvorhabens im neuen Wohnquartier „Ostpark“.
Die Fraktion bittet um Auskunft über die Anzahl der Parkebenen sowie die Gesamtzahl der Stellplätze und die geplanten Dimensionen des Gebäudes, insbesondere hinsichtlich der Höhe. Zudem werden Fragen zur Eigentümerschaft und zum Betreiber der Garage gestellt. Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf den Kostenstrukturen, wobei nach den zu erwartenden Parkgebühren für Mieter und Besucher sowie nach der Kalkulation und Umlage der Unterhaltungskosten gefragt wird.
Des Weiteren möchte die CDU-Fraktion wissen, wie viele Stellplätze für Friedhofsbesucher vorgesehen sind und ob deren Nutzung weiterhin kostenfrei bleibt. Es wird zudem nach der Möglichkeit für Anwohner aus dem Umfeld gefragt, feste Parkplätze zu erhalten. Abschließend umfasst die Anfrage Informationen zur Anzahl der Ladeplätze für Elektroautos sowie zum entsprechenden Brandschutzkonzept für diese Stellflächen.
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Beratungsfolge
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2Potenzieller Ankauf von Flächen der Stadt Bochum an der Essener StraßeZur Vorlage · 20241221 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion UWG: Freie Bürger-Ratsfraktion hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die den potenziellen Verkauf von städtischen Flächen an der Essener Straße thematisiert. Hintergrund ist das Interesse eines Bürgers am Erwerb bestimmter Grundstücke in der Gemarkung Hamme, Flur 4, konkret der Flurstücke 1991, 1923 und 1924. Ein entsprechendes Kaufinteresse wurde vonseiten der Stadt mit der Begründung abgelehnt, dass derzeit keine Absicht bestehe, diese Flächen zu veräußern.
Die Fraktion erkundigt sich nun nach den Gründen für das Fehlen einer Verkaufs- oder Verpachtungsabsicht. Konkret wird gefragt, weshalb die Verwaltung in absehbarer Zeit nicht beabsichtige, die betreffenden Flächen zu verkaufen oder im Wege eines Erbpachtverhältnisses abzugeben. Die Anfrage bezieht sich auf die 33. Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke.
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Beratungsfolge
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- 8.1Vertrag besonderer Art / Beherbergungsvertrag im Rahmen der Unterbringung von GeflüchtetenErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der BD-RatsfraktionDie CDU-Ratsfraktion hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 8.2Bebauung eines ehemaligen städtischen Grundstücks in der Straße „Sonnenleite“Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- 11.1Information der parlamentarischen Gremien über Grundstücksangelegenheiten im Bezirk Bochum-WattenscheidErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.2Produktionsintegrierte Kompensation (PIK) in Bochum – Nachtrag zum Sachstand des ProjektfortschrittErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.3Verträge besonderer ArtErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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