Brelohstraße - Bauordnung
20240915 · Mitteilung der Verwaltung · 12.06.2024 · Bauordnungsamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die geplante Errichtung eines Windfangs am Verwaltungsgebäude der USB Bochum GmbH in der Brelohstraße. Die Maßnahme soll einen thermischen Puffer vor dem beheizten Gebäudebereich schaffen und zudem verhindern, dass Besucher das Gebäude unkontrolliert betreten können. Der Bau soll auf einer bereits versiegelten Fläche erfolgen.
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich und liegt nicht in einem rechtsverbindlichen Bebauungsplan, sondern ist Teil des Landschaftsplans Mitte-Ost. Das Vorhaben wird als bauliche Erweiterung eines bestehenden, zulässigen gewerblichen Betriebs betrachtet, wobei die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude als angemessen und untergeordnet eingestuft wird. An diesem Standort, der ehemaligen Zentraldeponie Harpen, erfüllt die USB Bochum GmbH ihren öffentlichen Auftrag zur Abfallentsorgung für die Stadt Bochum.
Die Erschließung des Geländes ist gesichert, und öffentliche Belange werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Die Verwaltung beabsichtigt, eine Baugenehmigung zu erteilen, sofern keine naturschutzrechtlichen Bedenken vorliegen.
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