Castroper Hellweg - Bauordnung
20240761 · Mitteilung der Verwaltung · 14.05.2024 · Bauordnungsamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Mitteilung Nummer 20240761 eine Bauvoranfrage für den Bereich am Castroper Hellweg vorgelegt. Der Antragsteller beabsichtigt, Teile der Erdgeschossräume eines bestehenden Gebäudes für zeitweisen Tai-Chi-Unterricht zu nutzen. Dabei handelt es sich um eine nachträgliche Legalisierung einer Nutzungsänderung von einer Bäckerei und Wohnraum hin zu einem Studio. Die geplante Nutzung umfasst Räume im Hauptgebäude sowie in einem rückwärtigen Gebäude, für welches seit 1962 keine Nutzung genehmigt ist.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 351, der Flächen für die Landwirtschaft festsetzt. Da das Vorhaben im Außenbereich liegt, erfolgt die rechtliche Beurteilung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches. Laut dem Bauordnungsamt sind keine baulichen Erweiterungen oder zusätzliche Bodenversiegelungen vorgesehen. Der Unterricht soll nur nach vorheriger Reservierung stattfinden, wobei zwei Kurse pro Woche mit jeweils maximal acht Teilnehmern sowie jährlich acht Wochenendseminare geplant sind. Ein separater Zugang zum Studio ist über den Hof möglich.
Die Verwaltung stellt fest, dass öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. Auch naturschutzrechtliche Bedenken bestehen nicht. Das Bauordnungsamt beabsichtigt daher, einen positiven Vorbescheid sowie eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes zu erteilen.
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