Entbehrliche Liegenschaften des Bundes in Bochum?
20240660 · Antwort der Verwaltung · 14.05.2024 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die GRÜNEN im Rat“ hat angefragt, ob Flächen in Bochum zur Verfügung stehen, die unter Anwendung der neuen Verbilligungsrichtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erworben werden können. Diese Regelung sieht eine Reduzierung des Kaufpreises um 35.000 Euro pro neu geschaffener Sozialwohnung vor.
Die Antwort der Verwaltung zeigt, dass die BImA bzw. die Bundesrepublik Eigentümerin von insgesamt 742 Flurstücken in Bochum ist. Die meisten dieser Flächen dienen der Autobahninfrastruktur, etwa als Straßenflächen oder für Regenrückhaltebecken. Entwicklungs- oder Konversionsflächen, auf die die Verbilligungsrichtlinie Anwendung finden könnte, können von der BImA in Bochum derzeit nicht angeboten werden.
Im Außenbereich befinden sich zudem rund 8,92 Hektar Grün- und Ackerflächen im Bundesbesitz, die bereits als Kompensationsflächen dienen. Zwei Ackerflächen mit einer Gesamtgröße von etwa 1,37 Hektar, die aktuell von einem Landwirt bewirtschaftet werden, könnten für die Bodenbevorratung der Stadt erworben werden, sofern sie nicht für neue Maßnahmen des Bundes benötigt werden. Bisher hat die BImA keine Grundstücke angefragt, an denen die Stadt Bochum ein strategisches Erwerbsinteresse haben könnte.
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