Kuhlenkötterweg 16 - Bauordnung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Erteilung einer Baugenehmigung für ein Bauvorhaben am Kuhlenkötterweg 16 in Bochum. Das Vorhaben umfasst den Neubau einer Einzelgarage sowie zweier Doppelgaragen und die Legalisierung eines bestehenden Stellplatzes. Die Erweiterung der vorhandenen Garagenkapazitäten soll der Parkplatzsituation in der engen Straße entgegenwirken, nachdem auch Anwohner und Mieter die Schaffung zusätzlicher Flächen auf dem Grundstück, welches fünf Wohneinheiten umfasst, angeregt haben.
Nach Prüfung durch das Bauordnungsamt widerspricht das Vorhaben nicht den Darstellungen des regionalen Flächennutzungsplans oder den Belangen des Bodenschutzes. Die untere Landschaftsbehörde hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Maßnahme geäußert, da der angrenzende Baumbestand sowie der Erholungswert der Landschaft nicht beeinträchtigt werden. Da es sich bei den geplanten Garagen um Nebenanlagen zum Wohngebäude handelt, ist eine Entstehung einer Splittersiedlung ausgeschlossen. Die Erschließung des Grundstücks ist durch eine öffentlich-rechtliche Baulast gesichert. Die Verwaltung beabsichtigt, die beantragte Baugenehmigung zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 14.05.2024Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.04.2024Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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