Denkmalwürdigkeit und Erhaltungsmöglichkeiten
20240438 · Antwort der Verwaltung · 14.05.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die GRÜNEN im Rat“ zum Erhalt von Architektur aus den 1960er bis 1980er Jahren reagiert. Im Fokus stehen die Erhaltung von „Grauer Energie“ sowie die Herausforderungen durch Schadstoffe in Gebäuden dieser Bauepoche.
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen führt aus, dass bei Sanierungen von Gebäuden aus den 1960er bis 1980er Jahren noch wenig Erfahrung vorliege. Als Beispiel wird ein privates Objekt an der Girondelle genannt, bei dem gemeinsam mit dem Eigentümer ein Handbuch für eine denkmalgerechte Sanierung erstellt wurde. Zur Senkung von Kostenrisiken im Zusammenhang mit Schadstoffen wie Asbest oder PCB seien verstärkte Stichproben vor Sanierungsbeginn notwendig.
Hinsichtlich Modellen zur Nutzung durch Investoren oder dem Entkernen von Gebäuden vor der Vermarktung sieht die Verwaltung keine aktuellen Anhaltspunkte für erfolgreiche Modelle und verweist auf das Risiko unnötiger Rückbauarbeiten. Für das Areal um das Gesundheitsamt und die Musikschule sind derzeit keine neuen Denkmalprüfungen geplant, jedoch sollen Baustrukturuntersuchungen im Zuge anstehender Planungen aktualisiert werden. Neue Denkmale werden in der digitalen Denkmalkarte des Geoportals veröffentlicht, wobei datenschutzrechtliche Einschränkungen bei der Darstellung des gesamten Erfassungsprojekts bestehen.
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(Prompt-Version v1, ca. 182 Wörter).