Bebauungsplan Nr. 832 – Harpener Hellweg / Sheffield-Ring – hier: Änderung des Aufstellungsbeschlusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 20240696 einen Antrag auf Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 832 (Harpener Hellweg / Sheffield-Ring) vor. Hintergrund der Änderung ist der Zuschlag der Thelen-Gruppe für den Bau eines neuen Polizeipräsidiums im westlichen Teil des Plangebietes. Die Aktualisierung der Planungsziele aus dem Jahr 2011 soll die rechtlichen Voraussetzungen für das neue Polizeipräsidium auf einer etwa 6 Hektar großen Fläche schaffen. Zudem sollen angrenzende Gewerbeflächen mit Erschließung über den Harpener Hellweg entwickelt und Grün- sowie Waldflächen gesichert werden. Das gesamte Plangebiet umfasst circa 18,3 Hektar. Da der Bezug des Gebäudes für September 2027 vorgesehen ist, muss das Verfahren bis Mitte 2025 abgeschlossen sein.
Der Entwurf basiert auf einem neuen städtebaulichen Konzept. Im weiteren Verfahren ist eine erneute frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie eine zusätzliche Informationsveranstaltung geplant, eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist jedoch nicht vorgesehen. Die Kosten für die Planung und das Verfahren werden über einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor getragen, welcher zudem die Beauftragung von Untersuchungen und Gutachten umfasst. Weitere Regelungen zu Ausgleichsmaßnahmen oder Erschließungsverträgen sollen über separate Verträge erfolgen. Die Ermittlung klimarelevanter Auswirkungen erfolgt im weiteren Verlauf des Verfahrens. Die Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Nord ist für den 16. April 2024 angesetzt, die Entscheidung im Ausschuss für Planung und Grundstücke soll am 14. Mai 2024 erfolgen. Im vierten Quartal 2024 wird die Beschlussvorlage zur erneuten Veröffentlichung vorgelegt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 14.05.2024Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.04.2024Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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