Bebauungsplan Nr. 832 – Harpener Hellweg / Sheffield-Ring – hier: Änderung des Aufstellungsbeschlusses
20240696 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 14.05.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums beantragt eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 832 im Bereich Harpener Hellweg und Sheffield-Ring. Ziel der Neugestaltung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des neuen Polizeipräsidiums Bochum sowie die Entwicklung angrenzender Gewerbeflächen.
Nachdem verschiedene Entwicklungsvorstellungen seit dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss im Jahr 2005 nicht realisiert werden konnten, hat nun die Thelen-Gruppe im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens den Zuschlag für die Errichtung des Polizeipräsidiums erhalten. Das neue städtebauliche Konzept sieht vor, im westlichen Teil des etwa 18,3 Hektar großen Plangebietes eine Fläche von circa sechs Hektar für das Polizeigebäude bereitzustellen. Der östliche Bereich soll weiterhin für gewerbliche Nutzungen zur Verfügung stehen und über den Harpener Hellweg erschlossen werden.
Zusätzlich umfasst die Planung die Sicherung von Waldflächen im Osten sowie die Schaffung einer Grünverbindung zwischen den Bauflächen und der Siedlung Kornharpen. Da das Gebäude bereits im September 2027 bezogen werden soll, ist ein Abschluss des Bebauungsplanverfahrens bis Mitte 2025 angestrebt. Im Zuge des Verfahrens werden bestehende Gutachten zu Themen wie Lärmschutz, Artenschutz und Verkehr sowie neue Untersuchungen zur Klimaanpassung überarbeitet oder neu erstellt.
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