Natur auf Zeit – (K)ein Thema in Bochum?
20241121 · Antwort der Verwaltung · 14.05.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die BD-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Planung und Grundstücke angefragt, wie häufig die Regelung zur „Natur auf Zeit“ im Bochumer Stadtgebiet angewendet wird. Im Zentrum der Anfrage standen Fragen dazu, wie viele Bauprojekte in den vergangenen zehn Jahren Ausgleichsmaßnahmen erforderten und ob die Stadt beabsichtigt, diese Regelung verstärkt einzusetzen, um Baukosten zu begrenzen.
Die Verwaltung teilte mit, dass keine statistische Erfassung über die Anzahl der Bauprojekte mit Eingriffen in Natur und Landschaft vorliegt. Während Bauvorhaben im Außenbereich in der Regel Ausgleichsmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz erfordern, fallen bei Projekten im beplanten Innenbereich meist lediglich Maßnahmen gemäß der Baumschutzsatzung an. Als Beispiele für die Anwendung der „Natur auf Zeit“-Regelung nannte das Umwelt- und Grünflächenamt den Bebauungsplan 946 Markscher Bogen sowie Abschnitte regionaler Radwege, wie den RS 1 und das Parkband West.
Hinsichtlich einer künftigen Strategie erklärte die Verwaltung, dass die Entscheidung über die Anwendung der Regelung nicht im Ermessen der Kommune liegt. Die Untere Naturschutzbehörde entscheidet in Einzelfällen auf Basis gesetzlicher Vorgaben. Da die Regelung nur für die Wiederaufnahme oder neue Nutzung ehemals baulich oder verkehrlich genutzter Flächen gilt und an Bedingungen geknüpft ist, kann keine Prognose über zukünftige Anwendungsfälle erstellt werden.
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(Prompt-Version v1, ca. 190 Wörter).