Wohnungslose Familien mit Kindern
20233271 · Antwort der Verwaltung · 16.01.2024 · Amt für Soziales
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Informationen zur Situation wohnungsloser Familien mit Kindern in Bochum angefragt. Laut der Antwort der Verwaltung haben sich die Zahlen der Zwangsräumungen, bei denen Kinder oder Jugendliche Teil der Bedarfsgemeinschaft sind, in den letzten fünf Jahren nicht signifikant verändert. Im Jahr 2019 waren 53 von 276 angesetzten Räumungen von Familien mit Kindern betroffen; im Jahr 2023 (Stand Oktober) lag die Zahl bei 52 von 258 angesetzten Räumungen.
Das Amt für Soziales führt bei drohenden Zwangsräumungen Hausbesuche durch, um die zukünftige Wohnsituation zu erörtern und bei Bedarf das Jugendamt einzubeziehen. Familienverbünde werden grundsätzlich gemeinsam untergebracht, wobei in den Einrichtungen soziale Betreuung und Gesprächsangebote zur Verfügung stehen. Eine Zusammenarbeit mit anderen Ämtern erfolgt über ein standardisiertes Netzwerkanschreiben.
Aufgrund der aktuellen Wohnungsmarktlage hält die Stadt keine speziellen Kapazitäten für Notfälle vor, verweist jedoch bei ordnungsrechtlicher Unterbringung auf städtische Sammelunterkünfte. Die durchschnittliche Verweildauer in diesen Unterkünften beträgt derzeit 101 Tage. Zur psychologischen Unterstützung der Betroffenen verweisen Sozialarbeitende bei Bedarf an entsprechende Beratungsstellen.
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