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Kitagebühren bei Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

20240017 · Anfrage · 16.01.2024

↳ Antwort der Verwaltung Kitagebühren bei Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege · 12.03.2024
🟢 Beschlossen 16.01.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (21. Sitzung)
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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KI-Zusammenfassung

Die Bündnis Deutschland Ratsfraktion hat im Rahmen der Vorlage 20240017 eine Anfrage an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales unter der Leitung von Anna Katharina di Bari gerichtet. Gegenstand der Anfrage sind die Gebühren für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Bochum.

Die Ratsfraktion bittet um detaillierte Informationen zur Anzahl der angemeldeten Kinder, aufgeschlüsselt nach der Art der jeweiligen Einrichtung. Dabei soll die Verteilung der Kinder über die verschiedenen Stufen der Elternbeitragstabelle ersichtlich werden, welche sich nach dem jährlichen Bruttoeinkommen und der Dauer der Betreuung – unterteilt in Zeiträume bis 25, bis 35 oder bis 45 Stunden – richtet.

Zudem wird angefragt, ob es neben den Personen mit einem Bruttojahreseinkommen von unter 30.000 Euro weitere Gruppen gibt, die von den Gebühren befreit sind oder bei denen die Beiträge durch Dritte entrichtet werden. In diesem Zusammenhang fordert die Fraktion eine Benennung der betroffenen Personengruppen sowie der rechtlichen Grundlagen, die diese Befreiungen oder Zahlungsmodalitäten begründen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 152 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (21. Sitzung)
16.01.2024
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.