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Städtische Gesamtkosten für geflüchtete Personen

20233337 · Antwort der Verwaltung · 22.02.2024 · Amt für Soziales

↳ Zugehörige Anfrage Städtische Gesamtkosten für geflüchtete Personen · 16.11.2023
🟢 Beschlossen 22.02.2024 · Integrationsausschuss (16. Sitzung)
Beratungsergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Auf Anfrage der CDU-Fraktion hat die Verwaltung der Stadt Bochum Informationen zu den durchschnittlichen Kosten für geflüchtete Personen vorgelegt. Die Antwort des Amtes für Soziales unter Frank Korte erläutert die Kostenstruktur, die sich aus den Bereichen Lebensunterhalt, Unterbringung, Krankenversorgung und Betreuungskosten zusammensetzt.

Die monatlichen Gesamtkosten pro Person belaufen sich nach Angaben der Verwaltung auf durchschnittlich 1.254,47 Euro, was einem Jahresbetrag von 15.053,64 Euro entspricht. Dieser Wert setzt sich aus dem Regelbedarf in Höhe von 502,00 Euro, Unterbringungskosten von 426,93 Euro, Kosten für die Krankenversorgung von 277,58 Euro sowie Betreuungskosten von 47,96 Euro zusammen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Werte Durchschnittswerte über verschiedene Unterbringungsformen darstellen und keine internen Personalkosten des Amtes für Soziales enthalten sind. Kosten für Integrationsmaßnahmen oder Aus- und Weiterbildungen sind in dieser Kalkulation nicht berücksichtigt. Zudem wird angemerkt, dass aufgrund der rechtlichen Änderung des Anspruchswechsels für ukrainische Geflüchtete neue Daten für das Jahr 2023 erst in der zweiten Jahreshälfte 2024 vorliegen werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 156 Wörter).

Beratungen

Integrationsausschuss (16. Sitzung)
22.02.2024
Beratungsergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (21. Sitzung)
16.01.2024
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.