Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Kommunales Förderprogramm "Bochums Dächer, Fassaden und Gärten- ökologisch und klimaangepasst- 2023Zur Vorlage · 20230093 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung soll die unbefristete Fortführung des kommunalen Förderprogramms „Bochums Dächer, Fassaden und Gärten – ökologisch und klimaangepasst“ beschließen. Nachdem das Programm im Zeitraum von Oktober 2020 bis Juli 2022 zur Begrünung von 129 Dächern, zwei Fassaden sowie zur Entsiegelung von 15 Vorgärten genutzt wurde, stehen für die Haushaltsjahre 2023/2024 jährlich 300.000 Euro zur Verfügung.
Die Förderkriterien wurden an die bisherigen Erfahrungen angepasst. Neben Flachdächern werden nun auch Schrägdächer für die Dachbegrünung berücksichtigt. Bei der Fassadenbegrünung gilt eine Mindestfläche von 10 Quadratmetern. Im Bereich der Gartenentsiegelung liegt der Fokus auf Maßnahmen ab einer Fläche von 10 Quadratmetern, wie etwa dem Rückbau von Schotter- oder Wegeflächen zur Schaffung artenreicher Grünflächen. Dabei wurde die Förderkulisse auf den gesamten Hausgarten oder Hofflächen ausgeweitet. Antragsberechtigt sind private Eigentümer, Erbbauberechtigte sowie Vereine und Stiftungen. Die Förderung übernimmt 50 Prozent der Gesamtkosten, wobei ein Höchstbetrag von 25.000 Euro pro Antrag und eine Bagatellgrenze von 500 Euro gelten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Linke, Partei/Stadtgestalter)Dagegen: 1 (FFB)Enthaltungen: 0
- 02.02.2023 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag (0 Enthaltungen)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Linke, Partei/Stadtgestalter) Dagegen: 1 (FFB) Enthaltungen: 0 - 1.1.1Kommunales Förderprogramm "Bochums Dächer, Fassaden und Gärten- ökologisch und klimaangepasst- 2023 -Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei/Stadtgestalter"-Zur Vorlage · 20230306 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der 16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 8. Februar 2023 wurde ein Änderungsantrag zum kommunalen Förderprogramm „Bochums Dächer, Fassaden und Gärten – ökologisch und klimaangepasst – 2023“ vorgelegt. Der von dem sachkundigen Bürger Stefan Hiltawsky eingereichte Antrag sieht verschiedene Ergänzungen des bestehenden Beschlusstextes vor.
Ein zentraler Bestandteil des Antrags ist die Festlegung der jährlichen Fördermittelsumme auf eine Million Euro pro Jahr. Darüber hinaus soll die Hinweisseite zum Gründachkataster um Informationen zum genannten Förderprogramm sowie zu potenziellen Einsparungen bei den Abwassergebühren ergänzt werden. Der Antrag beinhaltet zudem die Bitte, den Regionalverband Ruhr (RVR) dazu aufzufordern, entsprechende Verlinkungen auf dessen Internetseiten zum Bochumer Gründachkataster bereitzustellen.
Abschließend wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob eine Finanzierung des Programms durch eine geringfügige Anpassung der Niederschlagswassergebühren möglich ist. Eine schriftliche Begründung für die vorgeschlagenen Änderungen wurde im Dokument nicht aufgeführt, da diese als mündlicher Vortrag vorgesehen war.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung) — Mehrheitlich gegen den ÄnderungsantragDafür: 2 (Linke, Partei/Stadtgestalter)Dagegen: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP, FFB)Enthaltungen: 0
Ergebnis: Mehrheitlich gegen den Änderungsantrag Dafür: 2 (Linke, Partei/Stadtgestalter) Dagegen: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP, FFB) Enthaltungen: 0 - 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- 2.1Ökologische Verbesserung des Kirchharpener Bachs und Sanierung des BockholtteichsZur Vorlage · 20223502 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Tiefbauamt schlägt für die ökologische Verbesserung des Kirchharpens Bachs und die Sanierung des Bockholtteichs die Umsetzung der sogenannten Variante D vor. Diese stellt einen Kompromiss zwischen der vollständigen Umwandlung in ein Feuchtbiotop und dem Erhalt einer offenen Wasserfläche dar. Im Rahmen dieser Planung soll der nördliche Bereich des Teichs als Erweiterung eines Feuchtbiotops gestaltet werden, während der südliche Teil unterhalb der Insel als offene Wasserfläche erhalten bleibt. Durch eine Entschlammung und eine mögliche Vertiefung auf bis zu 2,5 Meter sollen sommerliche Trockenphasen überbrückt werden. Zudem ist die Integration des Regenwasserzulaufs von der Maischützenstraße vorgesehen.
Hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen zeigt sich die Untere Wasser- und Naturschutzbehörde grundsätzlich offen gegenüber diesem Vorschlag, während die Untere Naturschutzbehörde die vollständige Umwandlung in ein Feuchtbiotop bevorzugt. Die voraussichtlichen Baukosten für die Variante D liegen zwischen 560.000 Euro und 710.000 Euro, wobei die entsprechenden Mittel im Haushaltsplan für 2023 und 2024 bereitstehen. Durch die geplante Vertiefung entfallen künftige Kosten für eine sommerliche Befüllung des Teichs. Es ist jedoch mit jährlichen Unterhaltskosten sowie Kosten für eine erneute Entschlammung in einem Zeitraum von zehn bis 15 Jahren zu rechnen. Der Baubeginn sowie die genauen Auswirkungen auf den Straßenverkehr hängen von der abschließenden Planung ab.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.02.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag (keine Enthaltungen)
- 02.02.2023 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag (0 Enthaltungen)
- 31.01.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag (keine Enthaltungen) - 2.2Ausbau der Alleestraße hier: Ergänzung der Planung aufgrund des möglichen Grunderwerbs im Bereich der Stützwand östlich der Einmündung Gerard-Mortier-PlatzZur Vorlage · 20223566 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant eine Erweiterung der Planungen für den Ausbau der Alleestraße im Abschnitt zwischen Westring und Bessemerstraße. Durch einen Grundstückstauschvertrag ist nun ein Grunderwerb im Bereich der Stützwand östlich der Einmündung zum Gerard-Mortier-Platz möglich, was die Realisierung des geplanten Querschnitts ermöglicht. Im Rahmen dieser Maßnahme sollen eine bestehende Stützwand abgebrochen und eine neue Böschung angelegt werden.
Auf dem betroffenen privaten Grundstück ist zudem die Entfernung von Vegetation vorgesehen, wobei Ersatzpflanzungen im weiteren Verlauf der Neugestaltung durchgeführt werden sollen. Die geschätzten Kosten für den Abbruch der Stützwand, den Erdaushub sowie die Herstellung der Böschung belaufen sich auf insgesamt 1.368.500 Euro brutto. Diese Summe umfasst Planungsleistungen und Baukosten. Zur Finanzierung sollen Mittel innerhalb des Haushalts 2023/24 des Tiefbauamtes umgeschichtet werden. Für die Gesamtmaßnahme wurde ein Zuwendungsantrag beim Förderprogramm „kommunaler Straßenbau“ der Bezirksregierung Arnsberg gestellt, welches eine Förderquote von 75 Prozent vorsieht. Die Rodung der Vegetation ist für Februar 2023 geplant, während der Rückbau der Stützwand und die Böschungsherstellung im zweiten Quartal 2023 erfolgen sollen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.02.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen:1 (FFB)Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, FPD, LINKE, P&STG)
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Linke, Partei/Stadtgestalter)Dagegen: 1 (FFB)Enthaltungen: 0
- 26.01.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20223566Abstimmungsergebnis:Enthaltungen: 0 Dagegen: 1 (Herr Wittbrodt) Dafür: 16 (SPD, Grüne, CDU, DIE LINKE., Die PARTEI, FDP)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Linke, Partei/Stadtgestalter) Dagegen: 1 (FFB) Enthaltungen: 0 - 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Charta Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr – BeschlussfassungZur Vorlage · 20223378 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird um die Beschlussfassung zur Charta Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr gebeten. Die vorliegende Beschlussvorlage des Umwelt- und Grünflächenamtes sieht vor, die nachhaltige Mitwirkung an dieser Charta als Leitbild für die zukünftige Entwicklung der regionalen grünen Infrastruktur zu festigen.
Die Charta wurde vom Regionalverband Ruhr (RVR) unter Beteiligung der verbandsangehörigen Kommunen erarbeitet. Sie dient als strategische Klammer und gemeinsame Richtschnur, um die grüne Infrastruktur in der Metropole Ruhr als Teil der Stadt- und Regionalentwicklung zu stärken. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Anpassung an den Klimawandel sowie die Aufwertung des öffentlichen Raums zur Steigerung der Lebensqualität. Die Charta besitzt einen deklaratorischen Charakter und stellt eine freiwillige Entwicklungsabsicht ohne formelle Bindungswirkung dar.
Der Erarbeitungsprozess basierte auf partizipativen Formaten, darunter Fachtagungen und Netzwerktage mit zahlreichen Teilnehmenden aus der Region. Im Anschluss an die Verabschiedung der Charta plant der Regionalverband Ruhr die Ausarbeitung einer „Strategie Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr“. Diese soll bis Ende 2023 konkrete Handlungsziele sowie Instrumente zur Nutzung von Förderprogrammen auf Bundes-, Landes- und EU-Ebene enthalten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (BD)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/FDP/ PAR/OB)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD,Grüne,CDU,Linke,PAR&StG,UWG:FB,OB)
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Linke, Partei/Stadtgestalter)Dagegen: 1 (FFB)Enthaltungen: 0
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Linke, Partei/Stadtgestalter) Dagegen: 1 (FFB) Enthaltungen: 0 - 4.Anträge
- 4.1Digitaler Zugang zu Wertstoffhöfen außerhalb der regulären ÖffnungszeitenZur Vorlage · 20230195 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der sachkundige Bürger Stefan Hiltawsky hat einen Antrag für den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung gestellt, der ein Pilotprojekt zum digitalen Zugang zu Bochumer Wertstoffhöfen außerhalb der regulären Öffnungszeiten vorsieht. Die Verwaltung sowie der Unternehmensservice Bochum (USB) sollen prüfen, ob der Zugang an mindestens einem Recyclinghof über ein digitales System ermöglicht werden kann.
Der geplante Zugang soll mittels einer Smartphone-App sicher und unkompliziert gestaltet sein. Dabei sollen Abfälle in haushaltsüblichen Mengen in dafür vorgesehenen Behältern bereitgestellt werden können. Das Angebot soll für die Nutzer kostenfrei nutzbar sein. Das Pilotprojekt ist auf eine Dauer von mindestens sechs Monaten angelegt. Im Anschluss an diesen Zeitraum soll dem Ausschuss eine Auswertung vorgelegt werden, auf deren Grundlage über die Fortführung des Angebots entschieden wird.
Als technisches Beispiel wird ein System aus Freiburg angeführt, bei dem der Zugang zu einem gesonderten Bereich zwischen 19 und 24 Uhr über eine App erfolgt. Dort können beispielsweise Metalle oder Elektrogeräte abgelegt werden. Zur Kontrolle von Verstößen gegen die Nutzungsordnung könnten Bluetooth-Anmeldungen sowie Videoüberwachung eingesetzt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (20. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP)Dagegen: 11 (SPD, Grüne, CDU)Dafür: 2 (LINKE., P&STG)
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 4.2Unabhängigkeit von Erdgas fördern und Müllgebühren senken - Klimafreundliche Biotonne zur Pflicht machenZur Vorlage · 20230196 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In einem Antrag für den Ausschuss für Umwelt, Ordnung und Nachhaltigkeit fordert der sachkundige Bürger Stefan Hiltawsky die Einführung einer Pflicht zur Nutzung der Biotonne in Bochum. Ziel des Vorhabens ist es, die Unabhängigkeit von Erdgas durch verstärkte Biogaserzeugung zu fördern und gleichzeitig das Potenzial zur Senkung der Abfallgebühren auszuschöpfen.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung und der USB die getrennte Sammlung von Bioabfällen konsequent umsetzen. Bis zum 31. Dezember 2024 sollen die entsprechenden Satzungen angepasst werden, um eine Anschluss- und Benutzungspflicht für den Biotonnen-Service festzulegen. Die Biotonne soll inklusive Service kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die Abholung der Tonnen soll wöchentlich oder zweiwöchentlich erfolgen, ergänzt durch eine zweimal jährliche kostenfreie Reinigung sowie ein Beratungsangebot zur Abfallentsorgung.
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Priorisierung der Biogaserzeugung aus dem gesammelten Bioabfall. Die Verwaltung und der USB sollen darauf hinwirken, dass die EKOCity die notwendigen Kapazitäten in Biogasanlagen schafft. Eine Verbrennung von Bioabfällen soll untersagt werden. Zudem sollen Befreiungsmöglichkeiten für die Eigenverwertung durch Kompostierung konkretisiert werden. Der Antrag begründet das Vorhaben mit der Notwendigkeit, den Anteil an Restmüll pro Kopf zu senken und die europäischen Recyclingziele bis 2035 zu erreichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung) — Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung.
Ergebnis: Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung. - 4.2.1Unabhängigkeit von Erdgas fördern und Müllgebühren senken - Klimafreundliche Biotonne zur Pflicht machen -Änderungsantrag der Fraktionen "Die SPD im Rat" und "Die Grünen im Rat"-Zur Vorlage · 20230316 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In einem Änderungsantrag an den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung wird die Untersuchung von Möglichkeiten zur Verbesserung der Bioabfallsammlung in Bochum beantragt. Die Fraktionen der SPD und der Grünen im Rat regen an, dass die Verwaltung gemeinsam mit dem USB prüfen soll, wie die Erfassung biogenen Abfalls gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz optimiert werden kann.
Konkret sollen neben einer möglichen flächendeckenden Anschluss- und Benutzungspflicht für Biotonnen auch technische Möglichkeiten zur Sortierung von biogenem Abfall aus dem Restmüll untersucht werden. Ziel der Anfrage ist es, den Anteil an verwertbarem Bioabfall in der Stadt zu erhöhen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass neben der getrennten Sammlung durch Pflichttonnen auch technologische Fortschritte in Abfallsortieranlagen eine Rolle spielen können, um die Sortenreinheit und Verwertbarkeit des Materials zu verbessern. Die Verwaltung und das USB sollen dabei prüfen, welche Optionen zur Bioabfallerfassung für Bochum als sinnvoll erachtet werden können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung) — Mehrheitlich für den ErsetzungsantragDafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Linke)Dagegen: 1 (FFB)Enthaltungen: 1 (Partei/Stadtgestalter)
Ergebnis: Mehrheitlich für den Ersetzungsantrag Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Linke) Dagegen: 1 (FFB) Enthaltungen: 1 (Partei/Stadtgestalter) - 4.3Bürgersolaranlagen und Bürgerwindkraft - Privatinvestitionen in die Energiewende ermöglichenZur Vorlage · 20230197 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der sachkundige Bürger Stefan Hiltawsky hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung einen Antrag zur Einführung von Bürgersolaranlagen und Bürgerwindkraftanlagen vorgelegt. Das Vorhaben zielt darauf ab, Bochumer Bürgerinnen und Bürgern die Beteiligung an Photovoltaik- und Windkraftprojekten auf städtischen Flächen sowie Gebäuden zu ermöglichen. Die Initiative richtet sich primär an Personen, die nicht über eigene Dachflächen verfügen oder sich an größeren Projekten zur Erzeugung von Ökostrom beteiligen möchten.
Dem Antrag zufolge sollen die Verwaltung und die städtischen Beteiligungen die notwendigen Flächen ausweisen. Die Stadtwerke Bochum werden mit der organisatorischen Umsetzung beauftragt, was beispielsweise die Gründung einer privatrechtlichen Gesellschaft oder einer Genossenschaft beinhalten kann. Zudem sollen sie für die technische Durchführung – einschließlich Errichtung, Wartung und Betrieb der Anlagen – sowie für die Bewerbung der Initiative zuständig sein. Nach Abzug der anfallenden Kosten, wie etwa der Aufwendungen der Stadtwerke, sollen die jährlichen Überschüsse an die investierenden Bürgerinnen und Bürger ausgeschüttet werden.
Zur Begründung wird auf das Beispiel der Stadt Chemnitz verwiesen. Da in Bochum ein hoher Anteil an Mietverhältnissen besteht, soll durch die Nutzung städtischer Flächen eine Möglichkeit geschaffen werden, sich finanziell an der Energiewende zu beteiligen und ökologischen Strom zu produzieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung) — Mehrheitlich gegen den AntragDafür: 2 (Linke, Partei/Stadtgestalter)Dagegen: 12 (SPD, Grüne, CDU, FFB)Enthaltungen: 0Frau Pischel war bei der Abstimmung abwesend.
Ergebnis: Mehrheitlich gegen den Antrag Dafür: 2 (Linke, Partei/Stadtgestalter) Dagegen: 12 (SPD, Grüne, CDU, FFB) Enthaltungen: 0Frau Pischel war bei der Abstimmung abwesend. - 5.Mitteilungen
- Natur, Landschaft, Öffentliches Grün
- 5.1Hecken besser schützenZur Vorlage · 20223413 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung vom 1. September 2022 haben die Fraktionen SPD und Grüne im Rat Bochum beantragt, Hecken von besonderer ökologischer Bedeutung im urbanen, verdichteten Raum als geschützte Landschaftsbestandteile auszuweisen. Die Anfrage zielte darauf ab, diese Biotope durch eine vorherige Bestandsanalyse zu erfassen, um den Schutz der Lebensräume im Stadtgebiet zu stärken.
Die Verwaltung hat in ihrer Antwort auf diese Anfrage mitgeteilt, dass die Biologische Station östliches Ruhrgebiet bereits beauftragt wurde, eine Bestandsanalyse der Hecken in Bochum in das Arbeits- und Maßnahmenprogramm 2023 aufzunehmen. Im Anschluss an diese Untersuchung soll im Einzelfall geprüft werden, ob eine Ausweisung als geschützter Landschaftsbestandteil gemäß Bundesnaturschutzgesetz durch eine ordnungsbehördliche Verordnung erfolgen kann.
Zudem gab die Verwaltung den Hinweis, dass Hecken im Außenbereich mit einer Länge von über 100 Metern bereits nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW gesetzlich geschützt sind. Die geplante Untersuchung konzentriert sich somit auf die Erfassung und Prüfung der ökologischen Bedeutung im Stadtgebiet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 5.2Fällung von 7 Bäumen auf dem ehemaligen Spielplatz MarmelshagenZur Vorlage · 20223552 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt informiert über die geplante Fällung von sieben Bäumen an der Grundstücksgrenze des ehemaligen Spielplatzes Marmelshagen. Hintergrund der Maßnahme ist eine Veränderung des Untergrunds im Bereich eines angrenzenden Mehrfamilienhauses. Durch sommerlichen Frost kam es zu einer Schrumpfung des Bodens, was ein Absacken eines Gebäudeteils sowie Schäden an der Bausubstanz zur Folge hatte.
Die Eigentümer des betroffenen Gebäudes beabsichtigen, den abgesackten Teil im Rahmen eines Sanierungsverfahrens wieder anzuheben und den Untergrund zu stabilisieren. Um weitere Austrocknungsprozesse des Bodens und die damit einhergehende Schrumpfung zu vermeiden, ist die Entfernung der sieben Bäume an der Grundstücksgrenze vorgesehen. Zur Erhaltung des weiteren Baumbestandes soll im Anschluss eine Wurzelschutzfolie in den Boden eingebaut werden. Die Mitteilung wird der Bezirksvertretung Bochum-Mitte sowie dem Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 26.01.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (20. Sitzung)
- 5.3Internetauftritt Bochumer Blühfläch- und -streifenprogrammZur Vorlage · 20230020 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat einen neuen Internetauftritt zum Blühflächen- und -streifenprogramm online gestellt. Seit Mitte Dezember 2022 sind über die Website der Stadt Informationen zu Blühstreifen, Blühwiesen und Blühflächen im Stadtgebiet abrufbar. Die Erweiterung des digitalen Angebots erfolgte auf Wunsch von Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung, nachdem bei einer Exkursion im Mai 2022 der Bedarf an weiterführenden Informationen thematisiert worden war.
Der Internetauftritt bietet verschiedene Themenbereiche, die den ökologischen Nutzen, die Standorte sowie die Pflege dieser Biotope behandeln. Er umfasst Informationen zu Blühwiesen in Park- und Grünanlagen, Blühstreifen als Kompensationsmaßnahmen sowie Blüh- und Altgrasstreifen auf landwirtschaftlichen Flächen. Die Website enthält zudem Kartenmaterial, Fotos und Details zum Thema Saatgut sowie zur Gefährdung dieser Biotoptypen.
Für den Bereich der Kompensationsmaßnahmen ist eine Karte aller bisherigen Maßnahmen hinterlegt sowie ein Verweis auf die Internetseite der „Produktionsintegrierten Kompensation“ (PIK) enthalten. Zudem werden Informationen zur sogenannten 5-Prozent-Regelung für Pächter landwirtschaftlicher Flächen bereitgestellt, wonach die Anlage von Blühstreifen auf Ackerflächen vorgeschrieben ist. Die Website verweist darüber hinaus auf das Projekt „Bochum blüht und summt“.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 02.02.2023 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (13. Sitzung)
- 5.42. Sachstandsbericht Stadtpark BochumZur Vorlage · 20230071 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht der Verwaltung zum Projekt „Sanierung und Instandsetzung Stadtpark“ beschreibt den aktuellen Stand der Arbeiten im zweiten Bearbeitungsjahr. Im Jahr 2022 lag der Fokus auf Planungsleistungen, Fachgutachten sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung durch Werkstattverfahren mit Anwohnern und politischen Akteuren.
Für die Jahre 2022 bis 2026 stehen Finanzmittel in Höhe von insgesamt 4.840.000 Euro zur Verfügung. Diese sind für die Gestaltung des Landschaftsgartens zum 150-jährigen Jubiläum, die Grundinstandsetzung sowie den Spiel- und Wasserspielplatz vorgesehen. Im Jahr 2022 wurden bereits Aufträge für die Projektsteuerung, den Denkmalschutz und artenschutzrechtliche Prüfungen in einer Gesamtsumme von rund 766.000 Euro vergeben.
Für das Jahr 2023 sind unter anderem die Anschlussbeauftragung der Planungsleistungen sowie die Installation einer 17 Meter hohen Fontäne am Gondelteich geplant. Die Vergabe der Garten- und Landschaftsbauarbeiten wird für Anfang oder Mitte 2024 angestrebt, wobei die Arbeiten am Spielplatz bis Mitte 2025 abgeschlossen sein sollen. Das übergeordnete Ziel ist die Fertigstellung aller Maßnahmen im Frühjahr 2026, passend zum 150. Geburtstag des Stadtparks. Aufgrund von Inflation und gestiegenen Baukosten kann der exakte Umfang der Sanierungsarbeiten erst nach Abschluss der Entwurfsplanung im Sommer 2023 konkretisiert werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.02.2023 · Rat (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 26.01.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (20. Sitzung)
- Umwelt und Klima
- 5.5Nichtmitnahme von Restmüllbehältern und Gelben SäckenZur Vorlage · 20223401 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung nach den Gründen und der Häufigkeit von Nichtleerungen bei Abfallbehältern sowie Gelben Säcken gefragt. Eine Auswertung des Abfall-Informations-Systems zeigt, dass monatlich etwa 540 Behälter aufgrund von Fehlbefüllungen nicht geleert werden. Zu den häufigsten Ursachen zählen überfüllte Restmülltonnen sowie Fehlwürfe in andere Kategorien wie Bauschutt oder Abfallsäcke.
Weitere Gründe für eine Nichtleerung sind unter anderem parkende Fahrzeuge, verschlossene Behälter oder Baustellen. Ein wesentlicher Anteil der Negativerfassungen resultiert aus nicht rechtzeitig bereitgestellten Behältern. Zur Situation bei zerstörten Gelben Säcken hält die Verwaltung fest, dass die Häufigkeit solcher Vorfälle nicht dokumentiert wird. Die Mitarbeitenden des USB Service GmbH sammeln lose Materialien nach Möglichkeit auf; bei Bedarf wird die Straßenreinigung zur Nachreinigung beauftragt.
Für betroffene Bürger sieht der USB Service GmbH verschiedene Maßnahmen vor. Wenn Behälter nicht vorschriftsmäßig bereitgestellt wurden, erfolgt in den meisten Fällen eine kostenfreie Nachentsorgung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bei Hindernissen wie Baustellen oder durch Fahrzeuge blockierten Wegen wird ebenfalls eine Nachentsorgung angestrebt oder eine Lösungsfindung mit den Anwohnern gesucht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 5.6Bauordnung bei nicht bepflanzten FlächenZur Vorlage · 20223422 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Fraktion „Die GRÜNEN im Rat“ wird die Durchsetzung der Bauordnung hinsichtlich nicht bepflanzter Flächen auf bebauten Grundstücken thematisiert. Die Anfrage bezog sich auf die Frage, ob die Stadt Maßnahmen wie Umbauverpflichtungen oder Ordnungsgelder nutzen kann, um sicherzustellen, dass nicht überbaute Flächen gemäß § 8 BauO NRW wasseraufnahmefähig und bepflanzt angelegt werden.
Lutz Kelling vom Bauordnungsamt erläuterte hierzu, dass ordnungsbehördliche Maßnahmen primär dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn eine Versiegelung gegen öffentliches Recht verstößt, beispielsweise durch Festsetzungen in einem Bebauungsplan. Voraussetzung sei dabei, dass sich die betreffende Fläche nicht in die Umgebung einfügt und die Überbauung oder Versiegelung aus der Umgebungsbebauung eindeutig als Abweichung erkennbar ist.
Hinsichtlich der Kostenstruktur gab die Verwaltung an, dass der anfallende Verwaltungsaufwand für solche Maßnahmen nicht kostendeckend abgebildet werden kann. Zudem wurde klargestellt, dass derzeit keine Arbeitsgrundlage besteht, um Flächen, welche die Anforderungen der Bauordnung nicht erfüllen, systematisch etwa über eine Versiegelungskartierung zu identifizieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 31.01.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.7Einsatz von Sand auf BaustellenZur Vorlage · 20223470 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die GRÜNEN im Rat“ hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung nach dem Anteil von recyceltem Sand auf Baustellen in Bochum sowie nach Bestrebungen zur Erhöhung dieses Anteils gefragt. Die Verwaltung erläuterte hierzu, dass im Straßenbau bei ungebundenen Schichten bereits gezielt Recycling-Materialien ausgeschrieben werden. Bei der Herstellung gebundener Schichten sei die Verwendung jedoch durch die technischen Anforderungen der Mischwerke begrenzt, weshalb primär hochwertiger Sand zum Einsatz kommt.
Recyceltes Sand wird vor allem als Füllmaterial für Baugruben und Leitungsgräben genutzt. Die Stadtwerke Bochum geben an, dass der Anteil von Recyclingsand am Gesamtsandeinbau derzeit bei etwa 7 % liegt, wobei für das Jahr 2023 ein Anstieg auf 10 % angestrebt wird. Schwierigkeiten ergeben sich laut Verwaltung durch die Instabilität des Materials bei Feuchtigkeit, da Recyclingsand quell- und schlammfähig reagieren kann.
Bei der Verlegung von Betonrohren im Zuge der Kanalerneuerung wird das Verfahren des Flüssigbodens angewandt, um ausgehobenen Boden nachhaltig wiederzuverwerten. Während die Wiederverwertung von Straßenaufbruch bei rund 98 % liegt, decken die daraus gewonnenen RC-Baustoffe aktuell etwa 12,5 % des Gesamtbedarfs an Gesteinskörnungen ab.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 5.8Kohlenstraße: LärmschutzZur Vorlage · 20223469 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung berichtet über hohe Lärmpegel an der Kohlenstraße zwischen Essener Straße und der Auffahrt zur A 448. Im Rahmen der EU-Lärmkartierung wurden Tageswerte von bis zu 70 dB(A) und Nachtwerte von bis zu 59 dB(A) ermittelt. Aufgrund neuer Berechnungsvorschriften (RLS-19) ist mit einer weiteren Zunahme der Beurteilungspegel zu rechnen. Um die Grenzwerte für gesundheitsgefährdende Lärmbelastung einzuhalten, hält die Verwaltung eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 oder 40 km/h sowie entsprechende Kontrollmaßnahmen für sinnvoll und erforderlich. Vor einer Anordnung müssen jedoch mögliche Verkehrsverlagerungen auf angrenzende Straßen wie die Wattenscheider Straße oder die Essener Straße geprüft werden. Ein Lkw-Fahrverbot könnte zudem zu einer Belastung anderer Wohngebiete führen; eine dauerhafte Entlastung der Kohlenstraße wäre erst durch eine direkte Anbindung der Essener Straße an die A 448 möglich.
Zu den weiteren Punkten der Anfrage hält die Verwaltung fest, dass die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchungen zur Kreuzung Alleestraße/Kohlenstraße/Wattenscheider Straße noch ausstehen und in einer kommenden Sitzung vorgestellt werden. Bezüglich der Unfallzahlen im Bereich der Kohlenstraße wurden in den letzten drei Jahren vier Unfälle registriert, wobei ein Vorfall unter Alkoholeinfluss geschah. Die Planung einer möglichen Trasse zur Entlastung durch eine Anbindung der Essener Straße an die A 448 wird derzeit mit der Gewerbeflächenplanung abgestimmt. Ein Zeitplan für die Realisierung einer solchen Entlastungsstraße liegt aktuell noch nicht vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 21.12.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (20. Sitzung)
- 5.9Sachstandsbericht zur Gefährdungsabschätzung nach der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) im Bereich ZollstraßeZur Vorlage · 20223319 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum hat einen Sachstandsbericht zur Gefährdungsabschätzung im Bereich der Zollstraße vorgelegt. Im Jahr 202<0xC2>1 wurden in einem Straßengraben teeröl- und LHKW-haltige Wässer festgestellt, die über Schadstellen im verroerten Bereich eintreten. Eine Untersuchung nach der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ergab Konzentrationen von polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), BTEX sowie Trichlorfluormethan im Grundwasser. Die Schadstofffahne erstreckt sich über eine Fläche von etwa 450 Metern Länge und 150 Metern Breite. Der höchste gemessene Wert von Trichlorfluormethan liegt mit 330.000 µg/l über dem Präventivwert des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) von 10 µg/l.
Eine konkrete Ursache oder ein Verursacher für den Eintrag der Schadstoffe konnte bislang nicht ermittelt werden. Auch die im Umfeld befindlichen ehemaligen Kleinminen oder eine historische Flakstellung gelten nach aktuellem Stand nicht als wahrscheinliche Quellen. Im Boden und in der Bodenluft wurden ebenfalls Spuren von Trichlorfluormethan nachgewiesen, was auf einen Eintrag über das Grundwasser hindeutet. Die Untere Bodenschutzbehörde hat die Durchführung einer Sanierungsuntersuchung bei der Bezirksregierung Arnsberg angemeldet. Ziel dieser Untersuchung ist es, geeignete Verfahren zur Schadstoffentfernung zu finden. Bis zum Abschluss der weiteren Schritte erfolgt eine vierteljährliche Überwachung des Grundwassers sowie regelmäßige Kontrollen der Straßenentwässerung im Bereich der Zollstraße.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 31.01.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (19. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.10Illegale Abfallbeseitigung an Römer-/Essener StraßeZur Vorlage · 20223553 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion zur illegalen Abfallentsorgung an der Römer- und Essener Straße reagiert. In der Antwort des Umwelt- und Grünflächenamtes wird bestätigt, dass die Problematik der Müllablagerungen der Verwaltung bekannt ist.
Auf die Frage nach dem Einsatz von sogenannten Mülldetektiven erklärte das Amt, dass an der Römerstraße keine Kontrollen durch Mülldetektive stattgefunden haben und auch für die Zukunft kein Einsatz geplant ist. Der Grund hierfür liegt darin, dass der betroffene Abschnitt der Römerstraße eine Privatfläche darstellt, während der Einsatz von Mülldetektiven auf den öffentlichen Raum beschränkt ist.
Hinsichtlich möglicher Baumaßnahmen an der betreffenden Stelle gab die Verwaltung an, dass derzeit keine Bauarbeiten durchgeführt werden. Die vor Ort errichteten Bauzäune sollen dazu dienen, weitere Ablagerungen von Abfall bis zur Entsorgung zu verhindern. Da aktuell keine Baumaßnahmen stattfinden, ist auch keine Verantwortlichkeit für eine Sicherung der Straße im Rahmen eines Bauprojekts gegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 5.11Wilde Müllkippe nördlich der Essener StraßeZur Vorlage · 20223554 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort des Umwelt- und Grünflächenamtes auf eine Anfrage der SPD-Fraktion wurde der Status einer Müllablagerung im Grünzug nördlich der Essener Straße geklärt. Der betroffene Bereich zwischen der Römerstraße und der Höhe Engelsburger Straße, auf dem Altreifen sowie Haus- und Sperrmüll abgelagert wurden, befindet sich nicht in städtischem Besitz, sondern ist Privatgrundstück.
Die Verwaltung gab an, bereits mit der Grundstückseigentümerin in Kontakt zu stehen und den Umfang der Ablagerungen vor Ort begutachtet zu haben. Um weitere Verunreinigungen zu verhindern, wurden Bauzäune in den Einfahrtsbereichen errichtet. Zudem ist der Einsatz von Kameras vorgesehen, um die Identifizierung von Personen zu ermöglichen, die Müll abladen, wodurch die Entsorgungskosten reduziert werden sollen. Die Eigentümerin hat zugesagt, die Ablagerungen nach der Auftragsvergabe zeitnah zu entfernen. Für die künftige Sicherstellung der Sauberkeit sowie die Überwachung des Grundstücks liegt die Zuständigkeit bei der Grundstückseigentümerin.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 5.12Wilde Müllkippe in der Nähe des KGV BergmannsheilZur Vorlage · 20230149 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die UWG: Freie Bürger Ratsfraktion hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung eine Anfrage zu einer illegalen Müllablage im Grüngürtel nahe der Kleingartenanlage KGV Bergmannsheil gestellt. Der betroffene Bereich erstreckt sich über eine Länge von rund 100 Metern auf einem Verbindungsweg zwischen der Hüttenstraße und der Anlage, östlich der Pelzer Automotive GmbH. Die Anfrage beschreibt dort befindliche Abfälle wie Altreifen, Hausrat, Metallschrott, Bauschutt sowie Farbeimer und andere Utensilien.
In einer Antwort der Verwaltung wurde bestätigt, dass die illegale Müllkippe bekannt ist. Bezüglich der Möglichkeiten, das Abladen dauerhaft zu unterbinden, teilte das Umwelt- und Grünflächenamt mit, dass der Technische Betrieb bereits wiederholt versucht, dem Abkippen von Abfällen an dieser Stelle Einhalt zu gebieten. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass selbst die Installation von Sperren aus Stamm- und Kronenholz in einer Höhe von bis zu einem Meter nicht dazu geführt hat, das illegale Abladen dauerhaft zu verhindern.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 5.13Optimierung der Containerstandorte für Biomüll und PapierZur Vorlage · 20230004 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Partei & Die Stadtgestalter zur Optimierung von Containerstandplätzen für Papier und Biomüll reagiert. In Bezug auf die Bereitstellung zusätzlicher Papiercontainer erklärte die USB Bochum GmbH, dass aktuell 294 Behälter für Papier und Kartonagen an 265 Standorten im Einsatz sind. Um Überfüllungen zu vermeiden, werden die Behälter bei hohem Aufkommen bis zu fünfmal pro Woche geleert. Die Verwaltung wies darauf hin, dass Beistellungen neben den Containern häufig auf nicht ausreichend zerlegte Kartonagen zurückzuführen sind. An einigen Standorten werden bereits Hinweisschilder zur Verkleinerung der Kartonagen getestet.
Hinsichtlich der Vermüllung von Containerstandplätzen durch Restmüll oder Plastikabfall identifizierte die Verwaltung vor allem größere Kartonagen und Sperrmüll als Hauptursache. Die Aufstellung zusätzlicher Kleinbehälter für Restmüll wird kritisch bewertet, da dies zu einer weiteren Zunahme von Ablagerungen führen könnte.
Zur Einführung von Biomüllcontainern an öffentlichen Flächen sprach sich die Verwaltung gegen ein solches Konzept aus. Um eine hohe Sortierqualität für die Nutzung in Biogasanlagen zu gewährleisten, setzt Bochum auf das System der freiwilligen Biotonne. Durch die gezielte Ansprache motivierter Bürger soll vermieden werden, dass öffentliche Sammelstellen als Entsorgungsweg für Restabfälle genutzt werden, was die Qualität des Bioabfalls beeinträchtigen würde.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 5.14Der beste Müll ist der, der gar nicht erst anfällt - Maßnahmen zur AbfallvermeidungZur Vorlage · 20230091 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Partei/ Die Stadtgestalter“ zu Maßnahmen der Abfallvermeidung reagiert. Während die Fraktion von einer Restmüllmenge von rund 256 kg pro Kopf für das Jahr 2022 ausging, gab die Verwaltung an, dass die Werte in den Vorjahren niedriger lagen: Für das Jahr 2020 wurden 202 kg und für 2021 199 kg pro Person verzeichnet.
Zur Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie nutzt die USB Bochum GmbH Bildungsangebote, Workshops sowie Informationsmaterialien in bis zu zwölf Sprachen für verschiedene Zielgruppen wie Schulen oder Vereine. Ein zentraler Ansatz zur Reduzierung des Restmülls ist die Förderung der Biotonne durch günstigere Gebührentarife. Seit der Einführung dieser Tarife im Jahr 2015 ist die Zahl der Biotonnen von etwa 1.600 Ende 2014 auf aktuell 6.366 gestiegen. Für Grundstückseigentümer, die Eigenkompostierung oder eine Biotonne nutzen, besteht zudem die Möglichkeit, das Mindestbehältervolumen zu reduzieren.
Bezüglich der Sensibilisierung der Bürger durch visuelle Beispiele arbeitet die USB Bochum GmbH derzeit an Motiven zum Thema „Littering“, um Abfallaufkommen beispielhaft darzustellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 5.15Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG- Errichtung und Betrieb einer EnergiezentraleZur Vorlage · 20230108 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH plant die Errichtung und den Betrieb der „Energiezentrale Ost“ auf dem Gelände des ehemaligen Opelwerkes in Bochum-Laer. Das Vorhaben sieht ein Wärme- und Kältenetz vor, das zur Versorgung neuer Kunden durch die geothermische Nutzung von Grubenwasser eingesetzt werden soll. Die Wassertemperaturen aus verschiedenen Tiefenniveaus liegen zwischen etwa 19 und 34 Grad Celsius. Mittels einer Wärmepumpenanlage soll das Wasser auf ein für die Raumklimatisierung oder Wärmeversorgung nutzbares Temperaturniveau angepasst werden.
Die geplante Anlage umfasst neben der Wärmepumpe auch eine Kompressionskältemaschine sowie ein Blockkraftheizwerk (BHKW). Das mit Erdgas betriebene BHKW weist eine Feuerungswärmeleistung von maximal 1.500 kW auf und dient der Eigenstromversorgung der Energiezentrale, wobei die erzeugte Wärme in das Fernwärmenetz abgeführt wird. Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH hat für das BHKW ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bei der Gemeinsamen Unteren Umweltschutzbehörde beantragt. Seitens der Stadt Bochum bestanden keine Bedenken gegen das Vorhaben, und die Errichtung sowie der Betrieb der Anlage wurden bereits genehmigt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 5.16Antwort auf die Anfrage: Wochenmärkte in BochumZur Vorlage · 20230055 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die SPD im Rat hat Informationen zum Betrieb der Bochumer Wochenmärkte angefragt. Laut der Antwort der Verwaltung und der Bochum Marketing GmbH (BoMa) finden in Bochum zwölf Wochenmärkte statt, die von Dienstag bis Samstag an insgesamt 21 Markttagen pro Woche durchgeführt werden. Details zu den einzelnen Standorten sowie zum Warenangebot der Händler sind über die Website der BoMa abrufbar.
Die Auswahl der Standorte erfolgte im Rahmen von Ausschreibungen und Dienstleistungskonzessionen durch die Stadt Bochum. Grundsätzliche Standortveränderungen können stattfinden, wobei die BoMa solche Vorhaben mit den Marktbeschickern sowie den betroffenen Bezirksvertretungen abstimmt. Mögliche Gründe für eine Verlegung sind Rückgänge bei der Frequenz, dem Umsatz oder der Teilnehmerzahl. Bei der Suche nach neuen Plätzen steht die Schaffung von Synergien im Fokus, um die Attraktivität und Multifunktionalität der Plätze sowie die Vorteile für den umliegenden Einzelhandel und die Gastronomie zu steigern. Zudem müssen bei der Einrichtung von Märkten verschiedene stadtplanerische, bauordnungsrechtliche und verkehrstechnische Aspekte durch die zuständigen Fachbereiche berücksichtigt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (12. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 5.17Garagennutzung - BauordnungZur Vorlage · 20230058 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der Fraktion „Die PARTEI/STADTGESTALTER“ hat die Verwaltung zur Nutzung von Kleingaragen Stellung bezogen. Gemäß den Vorschriften für Sonderbauten sind private Kleingaragen ausschließlich zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und geringfügigem Zubehör vorgesehen. Eine Umfunktionierung als Lager- oder Aufenthaltsraum ist nicht gestattet.
Die Bauaufsicht ist für die Kontrolle der ordnungsgemäßen Nutzung zuständig, führt jedoch keine regelmäßigen Überprüfungen von Kleingaragen durch. Kontrollen erfolgen anlassbezogen aufgrund von Beschwerden, deren Anzahl eine steigende Tendenz aufweist. In den meisten untersuchten Fällen konnte eine zweckfremde Nutzung festgestellt und durch entsprechende Nachkontrollen unterbunden werden.
Ein Vorschlag für einen Aktionstag zur Sensibilisierung der Bevölkerung wurde hinsichtlich einer verstärkten Durchführung von Initiativkontrollen abgelehnt, da die organisatorische Vorbereitung solcher Maßnahmen als problematisch bewertet wird. In Bezug auf das Abstellen von Fahrrädern stellte die Verwaltung klar, dass die Nutzung von PKW-Garagen für gebrauchsfähige Fahrräder gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Bochum keine zweckfremde Nutzung darstellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.03.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (23. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung und die ergänzenden mündlichen Erläuterungen von Herrn Dr. Bradtke auf Nachfrage von Frau Janura werden zur Kenntnis genommen.
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 5.18Badestelle an der Ruhr in Bochum-DahlhausenZur Vorlage · 20230052 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der FDP-Fraktion zum Status der Badestelle an den Ruhrwiesen in Bochum-Dahlhausen reagiert. In der Badesaison vom 30. Juni bis zum 15. September 2022 war das Schwimmen in der Ruhr an 36 von insgesamt 78 Tagen erlaubt, während die Badeampel an 42 Tagen auf Rot stand.
Die Ursache für die Badeverbote liegt in einem Frühwarnsystem, das auf Radardaten zur Überwachung von Niederschlagsmengen basiert. Bei Überschreitung definierter Schwellenwerte wird automatisch ein Badeverbot ausgesprochen. Die Aufhebung eines solchen Verbots setzt voraus, dass die Wasserqualität den Anforderungen der EU-Richtlinie entspricht. Dies erfordert nach einem Regenereignis eine Wartezeit von 24 Stunden, bis die Verunreinigungen abgezogen sind, sowie anschließende mikrobiologische Laboruntersuchungen, deren Ergebnisse erst nach weiteren 48 Stunden vorliegen. Die Verwendung von Schnelltests ist nach der Badegewässerverordnung NRW nicht zulässig.
Das System wurde für die erste Saison bewusst konservativ ausgelegt, um das Risiko hygienischer Verschmutzungen zu minimieren und eine hohe Vorhersagequalität sicherzustellen. Für die Badesaison 2023 wird eine Optimierung des Frühwarnsystems angestrebt, um die Anzahl der Bade Tage zu erhöhen, ohne die Sicherheit der Badenden zu gefährden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 5.19Lärmaktionsplan: Geschwindigkeitsüberwachung in Tempo 30 PilotbereichenZur Vorlage · 20230070 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat auf eine Anfrage der Grünen Fraktion zur Geschwindigkeitsüberwachung in Tempo-30-Pilotbereichen reagiert. Im Fokus standen die Sicherstellung der Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung sowie die mögliche Ausweitung des Vorbehaltsnetzes zur Lärmminderung.
Bezüglich der Kontrollen gab das Umwelt- und Grünflächenamt an, dass aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht überall städtische Verkehrsüberwachung möglich ist. An einigen Stellen werden Geschwindigkeitsanzeigetafeln zur Sensibilisierung eingesetzt. Für die Günnigfelder Straße und die Oskar-Hoffmann-Straße sind stationäre Anzeigen vorhanden, wobei für Letztere perspektivisch mobile Messungen durch neue Messanhänger-Modelle geprüft werden. An der Essener Straße findet eine stationäre Überwachungsanlage sowie polizeiliche Kontrollen statt. In der Hattinger Straße wird aufgrund von Platzmangel der Einsatz mobiler Anzeigen in Betracht gezogen. Die Polizei wurde zudem gebeten, Möglichkeiten für entsprechende Kontrollen zu prüfen.
Hinsichtlich der Erweiterung des Tempo-30-Netzes verweist die Verwaltung auf eine durchgeführte Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum von November bis Dezember 2022. Die eingegangenen Vorschläge werden derzeit von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe des Baudezernats fachlich geprüft. Dabei müssen rechtliche Vorgaben der Lärmschutz-Richtlinien-StV sowie Faktoren wie die Straßenfunktion, das Ausmaß der Lärmbelastung und die Verkehrssicherheit berücksichtigt werden. Die Ergebnisse dieser Auswertung dienen als Grundlage für die Überarbeitung der Netze und werden den politischen Gremien vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 5.20Baumentfernung auf dem Grundstück Hattinger Str. 620-632Zur Vorlage · 20230146 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum hat eine Mitteilung zur geplanten Baumentfernung auf dem Grundstück in der Hattinger Straße 620 bis 632 vorgelegt. Für die Errichtung eines Einzelhandelsbetriebs, der vier Wohneinheiten sowie Stellplätze umfasst, wurde ein Antrag auf Entfernung von acht Bäumen gestellt. Da diese Bäume aufgrund ihrer Art und ihres Stammumfangs unter die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in Bochum fallen, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Die Verwaltung beabsichtigt, eine Ausnahme gemäß der Baumschutzsatzung zu erteilen, da die Bäume im Bereich der geplanten Bau- und Stellplatzflächen liegen. Ein Erhalt der Bäume würde die bauplanungsrechtlich zulässige Nutzung des Grundstücks wesentlich einschränken. Als Ausgleich sind laut dem vorliegenden Ersatzpflanzplan 13 Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 cm auf dem Grundstück zu pflanzen, zu erhalten und zu pflegen. Darüber hinaus muss der Antragsteller einen im Zufahrtsbereich befindlichen Straßenbaum erwerben. Die zuständigen Gremien, darunter der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie die Bezirksvertretung Bochum-Südwest, wurden über diesen Vorgang zur Kenntnisnahme informiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 5.21Balkon-Solaranlagen - Sachstand und „Solar-Tombola“Zur Vorlage · 20230183 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf die Anfrage der Fraktion Die Partei/ DIE STADTGESTALTER zum aktuellen Stand von Balkon-Solaranlagen reagiert. Eine direkte Subventionierung durch die Stadtwerke Bochum findet nicht statt. In den Jahren 2020 und 2022 wurden jedoch städtische Förderprogramme für Photovoltaik-Dachanlagen und Stecksolargeräte durchgeführt, die durch die Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit verwaltet wurden. Für das Jahr 2023 ist eine erneute Förderung geplant, wobei die Verwaltung eine verstärkte Kooperation mit der Schuldner- und Energiearmutsberatung der Verbraucherzentrale NRW vorsieht. Im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Bochum Netz GmbH waren bis Dezember 2022 insgesamt 194 Balkon-Solaranlagen offiziell registriert, wobei die Verwaltung von einer höheren Anzahl nicht angemeldeter Anlagen ausgeht. Einnahmen aus dem Einspeisestrom dieser Anlagen werden von den Stadtwerken nicht erzielt, da diese primär der Deckung des Eigenverbrauchs dienen.
Hinsichtlich einer möglichen Verlosung von Klein-PV-Modulen, wie sie in Oberhausen praktiziert wird, bewertet die Verwaltung eine solche Maßnahme als sinnvoll, sofern sie mit einer unabhängigen Beratung verknüpft ist. Empfohlen wird eine Umsetzung auf Quartiersebene durch das Sanierungsmanagement, um die Effizienz zu steigern und Haushalte gezielter anzusprechen. Der Vertrieb von Klein-PV-Modulen gehört derzeit nicht zum Portfolio der Stadtwerke Bochum; deren Angebot für PV-Anlagen beginnt bei einer Größe von mindestens 14 Modulen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 5.22Ausbau des Bochumer SirenennetzesZur Vorlage · 20230153 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat über den aktuellen Stand des Ausbaus des Sirenenwarnnetzes berichtet. Basierend auf einem Beschluss des Rates vom Oktober 2015, der einen schrittweisen Ausbau bis zum Jahr 2024 vorsah, konnte laut Mitteilung des Kommunalen Krisenmanagements ein weitgehend flächendeckendes Netz realisiert werden. Aktuell sind Sirenen für eine Abdeckung von etwa 90 Prozent des Stadtgebietes betriebsbereit. Insgesamt wurden 24 Sirenen beschafft und installiert, wobei sich eine weitere Sirene derzeit im Aufbau befindet.
Durch diese Maßnahmen sind alle Stadtbezirke mit funktionierenden Sirenen ausgestattet. Aufgrund topografischer und baulicher Gegebenheiten gibt es jedoch Bereiche von etwa 10 Prozent der Fläche, in denen die Sirenen nur schwach oder gar nicht hörbar sind. Die Verwaltung prüft auf Basis von Schallausbreitungskarten, ob für betroffene Wohngebiete die Anschaffung zusätzlicher Sirenen notwendig ist, um den Warngrad zu erhöhen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass das Sirenennetz lediglich einen Teil des bestehenden Warnmittelmix ausmacht, der unter anderem NINA/Katwarn, Cell-Broadcast, Rundfunk, Fernsehen, soziale Medien sowie Stadtanzeigetafeln und Warnfahrzeuge umfasst.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 5.23Einrichtung von KrisenInformationsErsthilfeZentren (KIEZ)Zur Vorlage · 20230209 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant in Zusammenarbeit mit den Städten Leverkusen und dem Märkischen Kreis die Einrichtung von 15 KrisenInformationsErsthilfeZentren (KIEZ) im gesamten Stadtgebiet. Diese Zentren sollen im Falle von Krisenlagen oder besonderen Ereignissen als Anlauf- und Versorgungsstellen für die Bevölkerung dienen. Aufgrund der notwendigen Infrastruktur und Raumkapazitäten werden primär Schulgebäude in städtischer Trägerschaft als Standorte genutzt.
Die KIEZ dienen der Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit kritischer Infrastrukturen sowie der Notversorgung nicht selbsthilfefähiger Personengruppen. Mögliche Einsatzszenarien umfassen unter anderem Kampfmittelfunde, Unwetterlagen wie Starkregen und Überschwemmungen, die Betreuung gestrandeter Personen oder großflächige Energie- und Stromausfälle. Zu den Aufgaben in den Zentren gehören die Information der Bürger, die Ermöglichung von Notrufen bei Ausfall der Kommunikation, die medizinische Erstversorgung sowie die Registrierung von freiwilligen Helfern. Zudem können die Standorte zur Trinkwassernotversorgung, zur Unterbringung obdachloser Personen oder als Einsatzstützpunkte für Behörden dienen.
Der zeitliche Ablauf sieht Begehungen und Feinplanungen bis Ende April 2023 vor. Die organisatorische Umsetzung sowie notwendige Beschaffungen sollen bis Ende Juni 2023 abgeschlossen sein, sodass die ersten Zentren Ende August 2023 kurzfristig nutzbar sind. Ab September 2023 ist eine weitergehende Information der Öffentlichkeit vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (24. Sitzung)
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (18. Sitzung)
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (21. Sitzung)
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (21. Sitzung)
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (18. Sitzung)
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 5.24Bewässerung öffentlicher Grünanlagen mit Wasser aus städtischen BädernZur Vorlage · 20230087 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bochumer Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktionen SPD und Die Grünen reagiert, die eine Nutzung von Wasser aus städtischen Schwimmbädern zur Bewässerung von Grünanlagen prüft. Ziel war es zu untersuchen, ob das Wasser der „WasserWelten“ ohne aufwendige Transporte dem Naturkreislup durch lokale Versickerung zugeführt werden kann.
Laut der Stellungnahme des Umwelt- und Grünflächenamtes ist eine dauerhafte Versickerung in ortsfesten Anlagen aus wasserrechtlichen Gründen nicht zulässig, da die Gefahr besteht, dass Schadstoffe das Grundwasser beeinträchtigen könnten. Zudem wird die technische Umsetzung einer solchen Versickerung als ähnlich aufwendig wie ein Transport per Tankwagen eingestuft. Da Schwimmbadwasser rechtlich als Schmutzwasser gilt, muss es grundsätzlich über die Kanalisation entsorgt werden.
Die Verwaltung zeigt sich jedoch offen für eine Nutzung des Wassers als Notfallmaßnahme bei Hitzeperioden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Wasser durch Entgasung chlorfrei ist und die Schadstofffreiheit nachgewiesen wird. Für eine solche Bewässerung kämen primär die Standorte Hofstelle und Querenburg in Betracht, um die Transportwege kurz zu halten. Die technische Umsetzung dieser möglichen Ausnahmeregelung wird durch den Technischen Betrieb und die WasserWelten Bochum weiter verfolgt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 6.Anfragen
- 6.1Luftverschmutzung und Lärmbelastung in BochumZur Vorlage · 20230075 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat mit der Vorlage Nummer 20230075 eine Anfrage zur Situation von Luftverschmutzung und Lärmbelastung in den Bochumer Wohngebieten eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist der aktuelle Stand der Messdaten sowie das weitere Vorgehen der Verwaltung.
Die Fraktion erkundigt sich zunächst, ob der Stadtverwaltung Daten zum Grad der Luftverschmutzung und zur Lärmbelastung in den Wohngebieten vorliegen. Dabei wird nach der räumlichen Genauigkeit dieser Messdaten sowie deren Kartierung gefragt. Zudem wird um die Mitteilung aller verfügbaren Messdaten für beide Kategorien gebeten.
Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, in welchen Bezirken, Stadtteilen oder Quartieren die Verwaltung einen Bedarf zur Reduktion dieser Umwelteinflüsse sieht. In diesem Zusammenhang werden Informationen darüber angefordert, welche Maßnahmen die Verwaltung plant, um diese Einflüsse zu verringern, und in welchem zeitlichen Rahmen deren Umsetzung vorgesehen ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 6.2Geplante Entsiegelungsmaßnahmen für 2023Zur Vorlage · 20230076 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zu den geplanten Entsiegelungsmaßnahmen für das Jahr 2023 eingereicht. Die Vorlage ist für die 16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 8. Februar 2023 vorgesehen.
Grundlage der Anfrage an den Vorsitzenden Jörg Czwikla ist das Entsiegelungspotenzialkataster, welches zur Identifizierung geeigneter Flächen dient. In einer vorangegangenen Mitteilung der Verwaltung wurden bereits Flächen mit hohem Potenzial für Entsiegelungen aufgeführt, darunter Parkplätze, Freiflächen in Gewerbegebieten, aufgelassene Gewerbeflächen sowie Schulhöfe und Sportanlagen.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, welche spezifischen Entsiegelungsmaßnahmen die Stadt für das Jahr 2023 plant und wie groß die betroffene Fläche sein wird. Des Weiteren wird nach dem voraussichtlichen Umfang neuer Versiegelungen auf dem Bochumer Stadtgebiet im Jahr 2023 gefragt. Zudem möchte die Fraktion erfahren, welches Verhältnis zwischen Versiegelung und Entsiegelung die Stadt über das Jahr 2023 hinaus anstrebt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 6.3Feuerwehr- und RettungsdiensteinsätzeZur Vorlage · 20230077 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zu den Feuerwehr- und Rettungsdiensteinsätzen für die 16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 8. Februar 2023 vorbereitet. Die Vorlage wurde von Bernhard Koolen als sachkundiger Bürger eingereicht.
Die Anfrage umfasst mehrere statistische Aspekte der vergangenen Jahre. Erfragt werden die Entwicklung der Einsatzzahlen über einen Zeitraum von fünf Jahren sowie die Häufigkeit von Fällen, in denen im Jahr 2022 die Hilfsfrist von acht Minuten nicht eingehalten wurde. Dabei sollen die Ursachen für Verzögerungen, wie etwa die Dispositions- oder Anfahrtszeiten, sowie die prozentuale Entwicklung dieser Fälle im Vergleich zu Vorjahren dargelegt werden.
Des Weiteren bittet die Fraktion um Informationen zur Anzahl der Notrufe, die sich als nicht notwendig für einen Einsatz herausstellten, wobei die Zahlen separat für die Feuerwehr und den Rettungsdienst aufgeschlüsselt werden sollen. Zudem wird nach geplanten Aufklärungsmaßnahmen gefragt, die darauf abzielen, die Zahl der Einsätze bei Krankheits- oder Verletzungsfällen zu reduzieren, welche keinen Einsatz von Rettungskräften erfordern.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 6.4Reduzierung von Fehlwürfen bei Restmüllbehältern und Gelben SäckenZur Vorlage · 20230141 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung Informationen zur Reduzierung von Fehlwürfen bei Restmüllbehältern und Gelben Säcken angefordert. Laut der Fraktion werden monatlich über 500 Abfallbehälter aufgrund von Fehlbefüllungen nicht geleert. Als Hauptursache wird eine Überfüllung des Müllgroßbehälters mit durchschnittlich mehr als 300 Fällen pro Monat angegeben. Weitere Gründe für die Nichtleerung sind die Beigabe von Bauschutt oder vermüllte Standplätze. Zudem wurden jährlich über 4.000 Fälle registriert, in denen Mülltonnen nicht zur Abholung bereitstanden, was zu einem Mehraufwand beim Unternehmensservice Bochum (USB) führt.
Der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Daniel Obitz, erkundigt sich nach den Möglichkeiten der Stadtverwaltung und des USB, die Situation zeitnah zu verbessern. Des Weiteren wird gefragt, wie eine notwendige Aufklärung über die Mülltrennung gewährleistet werden kann und ob Informationsbroschüren in Fremdsprachen vorliegen sowie wie deren Verteilung erfolgt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 6.5Wald- und BaumpflanzungenZur Vorlage · 20230142 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zum Thema Wald- und Baumpflanzungen eingereicht, die in der 16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 8. Februar 2023 behandelt werden soll. Grundlage der Anfrage sind die Zielsetzungen des Koalitionsvertrages zwischen SPD und Grünen, welcher die Anlage einer neuen Waldfläche sowie eine jährliche Pflanzung von durchschnittlich mindestens 1.000 Bäumen vorsieht.
Im Rahmen der Anfrage stellt ein sachkundiger Bürger drei spezifische Fragen an die Stadtverwaltung. Er bittet um Auskunft darüber, wie viel Waldfläche in den Jahren 2021 und 2022 in Bochum angelegt wurde. Des Weiteren wird nach dem Zeitpunkt für die Umsetzung des Waldprojektes gefragt. Zudem möchte die Fraktion erfahren, wie viele Bäume im Jahr 2022 durch die Stadt gepflanzt worden sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 6.6Mögliche Großveranstaltung am Ümminger SeeZur Vorlage · 20230164 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat eine Anfrage an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung, Jörg Czwikla, gerichtet. Im Zentrum der Anfrage steht die Vermeidung von unangekündigten Großveranstaltungen am Ümminger See während des Wochenendes vom 24. bis 26. März 2023.
Mit Bezug auf Vorfälle in den Jahren 2019 und 2022, bei denen es zu Müllablagerungen sowie Schäden an der Grünanlage kam, erkundigt sich die Fraktion nach den von der Stadt ergriffenen Maßnahmen zur Unterbindung solcher Ereignisse. Zudem werden Fragen zur Personalplanung des Ordnungsamtes für das betreffende Wochenende sowie zum Einsatz und zur personellen Stärke der sogenannten Grillscouts gestellt.
Des Weiteren möchte die Fraktion klären, ob bereits Anfragen von Interessenten für größere Veranstaltungen am Ümminger See im Zeitraum der 12. Kalenderwoche vorliegen. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Bereitstellung zusätzlicher mobiler Toiletten, wie sie von der Bezirksvertretung Ost beschlossen wurden, und deren mögliche Aufstellung bereits im März.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 6.7Friedhofszwang liberalisierenZur Vorlage · 20230198 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der 16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 8. Februar 2023 liegt eine Anfrage des sachkundigen Bürgers Stefan Hiltawsky zur Liberalisierung des Friedhofszwangs vor. Die Anfrage bezieht sich auf die gesetzliche Grundlage in § 14 Abs. 1 S. 2 BestG NW, wonach Bestattungen außerhalb von Friedhofsflächen in besonderen Fällen durch die kommunale Ordnungsbehörde mit Zustimmung der unteren Gesundheitsbehörde genehmigt werden können.
Der Antragsteller bittet um Auskunft darüber, wie die Bochumer Bevölkerung derzeit über diese Möglichkeiten informiert wird und welche Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Information möglich wären. Zudem wird nach der Anzahl bisheriger Anträge auf Bestattungen außerhalb von Friedhofsflächen in Bochum sowie nach den Gründen für deren Genehmigung oder Ablehnung gefragt. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die konkreten Anforderungen, welche die Verwaltung für eine solche Bestattung festlegt. Die Anfrage hebt hervor, dass Urnenbestattungen auf privatem Grund unter Einhaltung von Auflagen zur Kennzeichnung des Grabes und zur Sicherstellung der Totenruhe rechtlich möglich sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 6.8Kosten für die Beseitigung von GraffitiZur Vorlage · 20230226 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FFB-Ratsfraktion Bochum hat eine Anfrage an den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung gestellt, um Informationen über die Kosten und das Ausmaß von Graffiti-Schäden in der Stadt einzuholen. In dem Schreiben an den Ausschussvorsitzenden Jörg Czwikla werden aktuelle Vorfälle angeführt, darunter die Reinigungskosten am Musikforum in Höhe von circa 3.000 Euro sowie Markierungen am Löwendenkmal und an der Straße Steinring.
Die Anfrage fordert eine detaillierte Aufstellung der letzten fünf Jahre. Die Fraktion bittet um Auskunft über die Anzahl der erfassten Vorfälle sowie die jährlichen Kosten für deren Beseitigung, jeweils getrennt nach Jahren. Zudem werden Informationen zur Ermittlung von Tätern und der Zuordnung von Taten sowie zu den verhängten Sanktionen – etwa Haftstrafen, Geldstrafen oder Verwarnungen – erbeten. Darüber hinaus möchte die Fraktion wissen, wie viele Beschwerden privater Eigentümer bei der Verwaltung eingegangen sind und ob seitens der Stadt Hilfestellungen oder Präventionsmaßnahmen für private Besitzer existieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 6.9Aufstellung von Plastiken im Stadtpark nach dem DiebstahlZur Vorlage · 20230266 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung Fragen zum Umgang mit dem Diebstahl von Plastiken aus dem Stadtpark gestellt. Der Sachkundige Einwohner Dr. Benedikt Gräfingholt erkundigt sich nach der Planung für eine mögliche zeitnahe Aufstellung gleichwertiger Objekte. In diesem Zusammenhang werden Informationen zu den voraussichtlichen Kosten sowie zum Verfahren zur Auswahl neuer Künstler angefordert.
Die Anfrage umfasst zudem die Klärung, ob bereits Kontakt zum Künstler Ekkehard Arens aufgenommen wurde, um bestehende Pläne aus dem Jahr 2004 zu prüfen. Des Weiteren wird nach der Verfügbarkeit von Fotomaterial zur Rekonstruktion der gestohlenen Kunstwerke sowie nach Möglichkeiten einer Bürgerbeteiligung gefragt, um durch Fotos der Bevölkerung Bildmaterial zu ergänzen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf dem Schutz kulturhistorischer Objekte im öffentlichen Raum. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob Pläne für den Einsatz technischer Verfahren zur Sicherung solcher Objekte existieren. Abschließend wird nach Überlegungen gefragt, ob Konzepte zur Sensibilisierung der Bürger gegenüber Vandalismus und Metalldiebstahl entwickelt wurden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 6.10Sicherheit Container BlumenfeldstraßeZur Vorlage · 20230272 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zur Sicherheit eines Container-Standortes in der Blumenfeldstraße eingereicht. Hintergrund sind Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern, wonach am betreffenden Standort eine Gefährdung durch vorbeifahrende Kraftfahrzeuge bestehen könne.
Im Rahmen der Anfrage wird die Verwaltung um eine Einschätzung der aktuellen Gefährdungslage gebeten. Die Fraktion erkundigt sich zudem nach der Möglichkeit von Veränderungen am Standort, um die Sicherheit für die Nutzer des Containers zu erhöhen. Dabei werden nach konkreten Plänen sowie einem möglichen Zeitplan für eine Umsetzung solcher Maßnahmen gefragt. Des Weiteren wird die Frage gestellt, ob seitens des Umwelt- und Stadtbildamtes (USB) ein Richtwert für den erforderlichen Abstand zwischen der Fahrbahn und dem Container existiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 6.11Wärmegewinnung aus AbwässernZur Vorlage · 20230307 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Partei/Stadtgestalter hat im Rahmen einer Anfrage zur 16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung das Thema Wärmegewinnung aus Abwässern adressiert. Als Referenz dient ein Projekt in Bamberg, bei dem Wärme aus Abwasserkanälen mittels Wärmetauschmatten und Wärmepumpen für ein Nahwärmenetz genutzt wird.
Die Anfrage erfragt die grundsätzliche Bewertung dieses Verfahrens durch die Bochumer Verwaltung und die Stadtwerke. Dabei werden konkrete Umsetzungsmöglichkeiten für die Abwasserwärmegewinnung in Bochum sowie die Prüfung einer möglichen Testanlage im Betrieb eines städtischen Bades thematisiert. Des Weiteren wird untersucht, ob eine Beteiligung am Projekt in Bamberg zur Wissensgewinnung möglich ist und wie eine solche Kooperation aussehen könnte. Zudem werden Informationen über bisherige Anstrengungen der Verwaltung und der Stadtwerke in diesem Sachgebiet sowie über erzielte Ergebnisse, beispielsweise im Bereich des Hallenfreibads Hofstede, angefordert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 6.12Rückepferde in der WaldbewirtschaftungZur Vorlage · 20230310 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 8. Februar 2023 behandelt wird. Gegenstand der Anfrage ist der Einsatz von Rückepferden in der Bochumer Waldbewirtschaftung als umweltschonende Alternative zu schweren Maschinen.
In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Pferden im Vergleich zu schwerem Gerät eine geringere Bodenverdichtung bewirkt, was insbesondere in Waldgebieten ohne befestigte Wege vorteilhaft sei. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob in der Vergangenheit bereits Rückepferde in der Bochumer Waldbewirtschaftung eingesetzt wurden. Zudem wird gefragt, welche Waldgebiete in Bochum aufgrund ihrer ökologischen Bodenwertigkeit besonders für einen solchen Einsatz geeignet sind und ob die Verwaltung den Einsatz von Rückepferden in diesen Gebieten plant.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 6.13Digitalisierungsmöglichkeiten durch das Ver- bzw. EntsiegelungskatasterZur Vorlage · 20230311 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ hat gegenüber dem Oberbürgermeister eine Anfrage zu den Digitalisierungsmöglichkeiten durch das Ver- bzw. Entsiegelungskataster gestellt. Die Anfrage steht im Zusammenhang mit der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung vom 8. Februar 2023.
Im Fokus der Anfrage stehen die Potenziale der durch das Kataster gewonnenen Geodaten für die Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen innerhalb der Bauordnung. Zudem wird gefragt, ob das Kataster als Grundlage für eine Verschneidung dieser Geodaten mit den Abwassergebühren genutzt werden kann. Konkret soll geklärt werden, ob dadurch Anträge auf Erlass von Abwassergebühren bei Entsiegelungsmaßnahmen vereinfacht werden können, indem die Stadtverwaltung die Flächengrößen der entsiegelten Bereiche direkt über das Kataster ermittelt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 6.14Wirtschaftliche Nutzung von MethanausgasungenZur Vorlage · 20230313 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur wirtschaftlichen Nutzung von Methanausgasungen in Bochum eingereicht. Die Anfrage bezieht sich auf die Situation im Ruhrgebiet, wo Methanaustritte insbesondere an ehemaligen Bergbaustandorten auftreten. Da die Mengen bisher als zu gering für eine wirtschaftliche Nutzung eingestuft wurden, bittet die Fraktion um eine neue Beurteilung der Verwaltung unter Berücksichtigung der gestiegenen Gaspreise infolge der aktuellen Krisenlage.
Im Rahmen der Anfrage wird zudem nach der Bewertung der wirtschaftlichen Nutzung von Methanausgasungen auf dem ehemaligen Gelände der Zeche Lothringen gefragt. An diesem Standort kam es in der Vergangenheit mehrfach zu Grubengasbränden. Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, ob bereits Ergebnisse der dort betriebenen Versuchsanlage vorliegen und ob diese zeitnah im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung vorgestellt werden können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anfragen
- 12.1Wilde Müllkippe Herzogstraße
✉ Neue Vorlagen zum Thema Umwelt & Nachhaltigkeit direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz