Kommunales Förderprogramm "Bochums Dächer, Fassaden und Gärten- ökologisch und klimaangepasst- 2023
20230093 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 08.02.2023 · Umwelt- und Grünflächenamt
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Linke, Partei/Stadtgestalter)Dagegen: 1 (FFB)Enthaltungen: 0
▶ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung soll die unbefristete Fortführung des kommunalen Förderprogramms „Bochums Dächer, Fassaden und Gärten – ökologisch und klimaangepasst“ beschließen. Nachdem das Programm im Zeitraum von Oktober 2020 bis Juli 2022 zur Begrünung von 129 Dächern, zwei Fassaden sowie zur Entsiegelung von 15 Vorgärten genutzt wurde, stehen für die Haushaltsjahre 2023/2024 jährlich 300.000 Euro zur Verfügung.
Die Förderkriterien wurden an die bisherigen Erfahrungen angepasst. Neben Flachdächern werden nun auch Schrägdächer für die Dachbegrünung berücksichtigt. Bei der Fassadenbegrünung gilt eine Mindestfläche von 10 Quadratmetern. Im Bereich der Gartenentsiegelung liegt der Fokus auf Maßnahmen ab einer Fläche von 10 Quadratmetern, wie etwa dem Rückbau von Schotter- oder Wegeflächen zur Schaffung artenreicher Grünflächen. Dabei wurde die Förderkulisse auf den gesamten Hausgarten oder Hofflächen ausgeweitet. Antragsberechtigt sind private Eigentümer, Erbbauberechtigte sowie Vereine und Stiftungen. Die Förderung übernimmt 50 Prozent der Gesamtkosten, wobei ein Höchstbetrag von 25.000 Euro pro Antrag und eine Bagatellgrenze von 500 Euro gelten.
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