Friedhofszwang liberalisieren
20230198 · Anfrage · 08.02.2023
▶ KI-Zusammenfassung
In der 16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 8. Februar 2023 liegt eine Anfrage des sachkundigen Bürgers Stefan Hiltawsky zur Liberalisierung des Friedhofszwangs vor. Die Anfrage bezieht sich auf die gesetzliche Grundlage in § 14 Abs. 1 S. 2 BestG NW, wonach Bestattungen außerhalb von Friedhofsflächen in besonderen Fällen durch die kommunale Ordnungsbehörde mit Zustimmung der unteren Gesundheitsbehörde genehmigt werden können.
Der Antragsteller bittet um Auskunft darüber, wie die Bochumer Bevölkerung derzeit über diese Möglichkeiten informiert wird und welche Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Information möglich wären. Zudem wird nach der Anzahl bisheriger Anträge auf Bestattungen außerhalb von Friedhofsflächen in Bochum sowie nach den Gründen für deren Genehmigung oder Ablehnung gefragt. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die konkreten Anforderungen, welche die Verwaltung für eine solche Bestattung festlegt. Die Anfrage hebt hervor, dass Urnenbestattungen auf privatem Grund unter Einhaltung von Auflagen zur Kennzeichnung des Grabes und zur Sicherstellung der Totenruhe rechtlich möglich sind.
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