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Bewässerung öffentlicher Grünanlagen mit Wasser aus städtischen Bädern

20230087 · Antwort der Verwaltung · 08.02.2023 · Umwelt- und Grünflächenamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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KI-Zusammenfassung

Die Bochumer Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktionen SPD und Die Grünen reagiert, die eine Nutzung von Wasser aus städtischen Schwimmbädern zur Bewässerung von Grünanlagen prüft. Ziel war es zu untersuchen, ob das Wasser der „WasserWelten“ ohne aufwendige Transporte dem Naturkreislup durch lokale Versickerung zugeführt werden kann.

Laut der Stellungnahme des Umwelt- und Grünflächenamtes ist eine dauerhafte Versickerung in ortsfesten Anlagen aus wasserrechtlichen Gründen nicht zulässig, da die Gefahr besteht, dass Schadstoffe das Grundwasser beeinträchtigen könnten. Zudem wird die technische Umsetzung einer solchen Versickerung als ähnlich aufwendig wie ein Transport per Tankwagen eingestuft. Da Schwimmbadwasser rechtlich als Schmutzwasser gilt, muss es grundsätzlich über die Kanalisation entsorgt werden.

Die Verwaltung zeigt sich jedoch offen für eine Nutzung des Wassers als Notfallmaßnahme bei Hitzeperioden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Wasser durch Entgasung chlorfrei ist und die Schadstofffreiheit nachgewiesen wird. Für eine solche Bewässerung kämen primär die Standorte Hofstelle und Querenburg in Betracht, um die Transportwege kurz zu halten. Die technische Umsetzung dieser möglichen Ausnahmeregelung wird durch den Technischen Betrieb und die WasserWelten Bochum weiter verfolgt.

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Beratungen

Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
08.02.2023
kein Ergebnis hinterlegt