Sachstandsbericht zur Gefährdungsabschätzung nach der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) im Bereich Zollstraße
20223319 · Mitteilung der Verwaltung · 08.02.2023 · Umwelt- und Grünflächenamt
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum hat einen Sachstandsbericht zur Gefährdungsabschätzung im Bereich der Zollstraße vorgelegt. Im Jahr 202<0xC2>1 wurden in einem Straßengraben teeröl- und LHKW-haltige Wässer festgestellt, die über Schadstellen im verroerten Bereich eintreten. Eine Untersuchung nach der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ergab Konzentrationen von polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), BTEX sowie Trichlorfluormethan im Grundwasser. Die Schadstofffahne erstreckt sich über eine Fläche von etwa 450 Metern Länge und 150 Metern Breite. Der höchste gemessene Wert von Trichlorfluormethan liegt mit 330.000 µg/l über dem Präventivwert des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) von 10 µg/l.
Eine konkrete Ursache oder ein Verursacher für den Eintrag der Schadstoffe konnte bislang nicht ermittelt werden. Auch die im Umfeld befindlichen ehemaligen Kleinminen oder eine historische Flakstellung gelten nach aktuellem Stand nicht als wahrscheinliche Quellen. Im Boden und in der Bodenluft wurden ebenfalls Spuren von Trichlorfluormethan nachgewiesen, was auf einen Eintrag über das Grundwasser hindeutet. Die Untere Bodenschutzbehörde hat die Durchführung einer Sanierungsuntersuchung bei der Bezirksregierung Arnsberg angemeldet. Ziel dieser Untersuchung ist es, geeignete Verfahren zur Schadstoffentfernung zu finden. Bis zum Abschluss der weiteren Schritte erfolgt eine vierteljährliche Überwachung des Grundwassers sowie regelmäßige Kontrollen der Straßenentwässerung im Bereich der Zollstraße.
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