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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- Einwohnerfragestunde Bezirke
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Widmung der „Axstraße“Zur Vorlage · 20232379 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage Nummer 20232379 einen Antrag auf Widmung der „Axstraße“ als Gemeindestraße vorgelegt. Das Tiefbauamt führt dazu aus, dass die Maßnahme der Erschließung der Anwohner dienen soll.
Die betroffene Fläche liegt in der Gemarkung Linden (Flur 1, Flurstück 861 teilweise) und befindet sich im Eigentum der Stadt Bochum. Die Widmung wird auf Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW vorgeschlagen. Eine entsprechende grafische Darstellung der zu widmenden Flächen ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Über den Beschlussvorschlag wird die Bezirksvertretung Bochum-Südwest im Rahmen ihrer Sitzung am 13. Dezember 2023 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 13.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Widmung der Straße „Dahlhauser Höhe“Zur Vorlage · 20232382 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat mit der Vorlage Nummer 20232382 den Beschluss beantragt, die Straße „Dahlhauser Höhe“ als Gemeindestraße zu widmen. Das Tiefbauamt ist für diesen Vorgang federführend. Die Widmung umfasst Flächen in der Gemarkung Dahlhausen, konkret im Flur 10 sowie die Flurstücke 244, 245 und 764.
Ziel der Maßnahme ist die Erschließung der angrenzenden Anwohnerbereiche durch die öffentliche Widmung des Straßenabschnitts. Die entsprechenden Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Der Beschlussvorschlag basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW.
Die Entscheidung über die Widmung ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 13. Dezember 2023 vorgesehen. Ein entsprechender Lageplan ist der Vorlage beigefügt, um die betroffenen Flächen räumlich einzugrenzen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Widmung eines Teilbereichs der „Bärendorfer Straße“Zur Vorlage · 20232384 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage Nummer 20232384 hat die Verwaltung den Antrag gestellt, einen Teilbereich der Bärendorfer Straße als Gemeindestraße zu widmen. Federführend für diesen Vorschlag ist das Tiefbauamt.
Der betreffende Bereich liegt in der Gemarkung Weitmar (Flur 4) und umfasst die Flurstücke 959, 1196, 1207, 1350, 1409, 1461 sowie 2540. Die Widmung soll der Erschließung der Anwohner dienen. Da die Stadt Bochum Eigentümerin der betroffenen Flächen ist, wird die Widmung auf Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen beantragt.
Die Entscheidung über den Vorschlag ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 13. Dezember 2023 vorgesehen. Zur Veranschaulichung der räumlichen Ausdehnung des Teilbereichs liegt dem Antrag ein Lageplan bei.
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Beratungsfolge
- 13.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.4Widmung der Straße „Am Holtkamp“Zur Vorlage · 20233115 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Widmung der Straße „Am Holtkamp“ vorgelegt. Mit diesem Antrag wird die Einstufung der Straße als Gemeindestraße angestrebt, um die Erschließung für die Anwohner zu gewährleisten.
Die betroffenen Flächen liegen in der Gemarkung Weitmar, Flur 9, und umfassen die Flurstücke 1001, 1002, 1747 sowie 3165. Die Stadt Bochum ist Eigentümerin der entsprechenden Grundstücke. Der Beschlussvorschlag stützt sich auf die rechtlichen Vorgaben des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), um die Straße als öffentliche Gemeindestraße zu führen. Eine entsprechende Lageplan-Darstellung ist der Vorlage beigefügt.
Die Entscheidung über die Widmung wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 13. Dezember 2023 erwartet.
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- 13.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.5Widmung der Straße „Hinnebecke“Zur Vorlage · 20233117 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20233117 einen Antrag auf Widmung der Straße „Hinnebecke“ als Gemeindestraße vorgelegt. Das Tiefbauamt ist für das Erstellen dieser Beschlussvorlage verantwortlich. Die Entscheidung über den Antrag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 13. Dezember 2023 erwartet.
Die Maßnahme betrifft Flächen in der Gemarkung Weitmar, Flur 9, auf den Flurstücken 1033 sowie teilweise 1180. Laut Begründung der Verwaltung dient die Widmung der Erschließung für die Anwohner des Gebiets. Die entsprechenden Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW. Ein Lageplan zur räumlichen Abgrenzung der zu widmenden Flächen ist dem Dokument beigefügt.
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Beratungsfolge
- 13.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.6Widmung der Straße „Kuhlenkötterweg“Zur Vorlage · 20233118 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Beschlussvorlage Nummer 20233118 die Widmung des „Kuhlenkötterweg“ als Gemeindestraße beantragt. Das Tiefbauamt ist für diesen Antrag federführend. Ziel der Maßnahme ist es, den Weg zur Erschließung der Anwohner öffentlich zu machen.
Die betroffenen Flächen in der Gemarkung Weitmar umfassen die Flurstücke 1146 und 1837 in der Flur 8 und befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Die rechtliche Grundlage für die Widmung bildet der § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit dem § 37 der Gemeindeordnung NRW. Über den vorliegenden Beschlussvorschlag wird die Bezirksvertretung Bochum-Südwest in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2023 entscheiden. Ein Lageplan, der die zu widmende Fläche rot markiert, ist dem Dokument beigefügt.
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Beratungsfolge
- 13.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.7Widmung der „Sommerladstraße“Zur Vorlage · 20233119 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Widmung der „Sommerladstraße“ vorgelegt. Die Maßnahme betrifft ein Grundstück in der Gemarkung Weitmar, Flur 8, Flurstück 2296, welches als Gemeindestraße gewidmet werden soll.
Der Zweck dieser Widmung ist die Erschließung für die Anwohner des Gebiets. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 446 ist die betreffende Fläche bereits als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen. Die Eigentümerin der Flächen ist die Stadt Bochum. Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit den entsprechenden Vorschriften der Gemeindeordnung NRW.
Die Entscheidung über den vorliegenden Beschlussvorschlag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 13. Dezember 2023 erwartet. Die Vorlage wurde vom Tiefbauamt erstellt, um die formelle Widmung der Straße als öffentliche Verkehrsfläche zu ermöglichen.
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- 13.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.8Widmung der Straße „Oberheitmannweg“Zur Vorlage · 20233120 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20233120 den Beschluss zur Widmung des Oberheitmannwegs als Gemeindestraße vorgelegt. Das Tiefbauamt ist für diesen Vorgang federführend. Der entsprechende Antrag soll in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 13. Dezember 2023 zur Entscheidung stehen.
Die Widmung bezieht sich auf die Straße „Oberheitmannweg“ im Bereich der Gemarkung Weitmar (Flur 4, Flurstück 2520). Laut Begründung dient die Straße der Erschließung der Anwohner und soll in den öffentlichen Bereich überführt werden. Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang bildet der § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit § 37 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW). Die Flächen, die zur Widmung vorgesehen sind, befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Eine detaillierte Darstellung der betroffenen Fläche ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Anhörungen
- 2.1Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz der Naturdenkmale in der Stadt Bochum -ZwischenmitteilungZur Vorlage · 20233044 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz der Naturdenkmale in Bochum befindet sich derzeit in einer Prüfphase. Im Anschluss an die Sitzung des Naturschutzbeirates vom 21. September 2023 wurde die entsprechende Beschlussvorlage zurückgestellt, um die im Beirat eingebrachten Änderungsvorschläge fachlich und rechtlich zu bewerten.
Die Untere Naturschutzbehörde untersucht im Rahmen dieser Prüfung, ob und in welcher Form verbindliche Hinweise zum Baumschutz auf Baustellen sowie zur Baumpflege in die Satzung integriert werden können. Zudem wird aufgrund eines Hinweises die Frage nach der Naturdenkmalwürdigkeit eines weiteren Baumes geprüft.
Sobald die Ergebnisse dieser Untersuchungen vorliegen, wird die Verwaltung die überarbeitete Verordnung den zuständigen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. Der weitere Prozess umfasst die Einbindung der verschiedenen Bezirksvertretungen sowie des Rates der Stadt Bochum.
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Beratungsfolge
- 01.02.2024 · Rat (29. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 31.01.2024 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (19. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (28. Sitzung)
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.12.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (23. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (29. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (27. Sitzung)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.2Planungsbeschluss für erste Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung der Schulentwicklungsplanung Grundschulen Stufe 1Zur Vorlage · 20232845 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Einleitung der Planungsphasen zwei und drei für drei Bochumer Grundschulen vorgelegt. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung sollen die Gertrudisschule, die Wilbergschule sowie die Kirchschule Höntrop baulich erweitert werden, um dem prognostizierten Schüleraufkommen und dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 gerecht zu werden.
Für die Gertrudisschule ist der Neubau eines dreigeschossigen Gebäudes auf einem erweiterten Grundstück an der Hüller Straße vorgesehen, um Unterrichts- und Betreuungsräume sowie die Verwaltung unterzubringen. Die Kosten hierfür werden auf etwa 18 Millionen Euro geschätzt. An der Wilbergschule sollen durch einen zweigeschossigen Anbau und die Umnutzung eines stillgelegten Lehrschwimmbeckens Kapazitäten geschaffen werden, wobei die Kosten für diese Maßnahme auf rund 10 Millionen Euro beziffert werden. Bei der Kirchschule Höntrop ist der Abriss eines alten Pavillons und dessen Ersatz durch einen Neubau für Unterrichts- und Betreuungsräume geplant, mit Kosten von etwa 9 Millionen Euro.
Die Gesamtkosten für diese drei Maßnahmen belaufen sich nach ersten Prognosen auf rund 37 Millionen Euro. Die Planung sieht zudem Klimaschutzmaßnahmen wie Gründächer und Photovoltaikanlagen vor. Für die gesamte Schulentwicklungsplanung werden im weiteren Verlauf Realisierungsbeschlüsse sowie entsprechende Mittelbereitstellungen benötigt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.12.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.11.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.3Ein sicheres und robustes Straßennetz für Bochum: Überarbeitung des Vorbehaltsstraßennetzes, Tempozonenanpassungen, Umstufungen im klassifizierten StraßennetzZur Vorlage · 20232532 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum legt eine Beschlussvorlage zur Überarbeitung des Vorbehaltsstraßennetzes, der Anpassung von Tempozonen sowie zu Umstufungen im klassifizierten Straßennetz vor. Grundlage der Vorlage ist ein Online-Beteiligungsverfahren, an dem Bürgerinnen und Bürger teilnahmen, um die Vorschläge der Verwaltung zu bewerten und eigene Anregungen einzureichen. Von den 54 Vorschlägen der Stadtverwaltung stimmten die Teilnehmenden mehr als 90 Prozent positiv ab. Viele der eingereichten Anregungen der Bürgerschaft, die sich primär auf Temporeduzierungen oder die Herausnahme von Straßen aus dem Vorbehaltsnetz bezogen, konnten aufgrund rechtlicher Vorgaben der Straßenverkehrsordnung sowie zur Wahrung des Netzzusammenhangs nicht umgesetzt werden.
Im Bereich des Vorbehaltsstraßennetzes ergeben sich im Vergleich zum Entwurf aus dem Jahr 2022 keine Änderungen; das Netz wird in unveränderter Form zum Beschluss vorgelegt. Das klassifizierte Straßennetz wird durch die Stadtverwaltung um einige Punkte ergänzt, wobei der Beteiligungsprozess selbst keine grundlegenden Änderungen an diesem Netz bewirkte. Die entsprechenden Änderungen sind der zuständigen Straßenaufsichtsbehörde Bezirksregierung Arnsberg anzuzeigen. Beim Tempozonennetz werden auf Basis der Bürgeranregungen Anpassungen vorgenommen. So sollen Ergänzungen von Tempo-30-Zonen als laufendes Geschäft der Verwaltung umgesetzt werden, sofern lediglich eine neue Beschilderung erforderlich ist. Bauliche Veränderungen an den Verkehrsflächen erfordern hingegen gesonderte Beschlussvorlagen.
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Beratungsfolge
- 01.02.2024 · Rat (29. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 25.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0 Dagegen: 2 (FDP, BD)Dafür: 16(SPD, Grüne, CDU, Die Partei, BSW, FASG)
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 23.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesBeratungsergebnis:Enthaltungen: 1 (FDP/UWG)Dagegen: 3 (CDU, BD)Dafür: 10 (SPD, Grüne, Linke)
- 17.01.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (29. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 13.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (24. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 13.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (30. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages,siehe TOP 2.3.1
- 13.12.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 12.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20232532Enthaltungen: 0Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 13 (SPD, B90/DIE GRÜNEN, FDP, Frau Aksevi)
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (29. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (27. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 30.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (27. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages,siehe TOP 2.3.1 - 2.3.1Änderungsvorschlag des Beschlussvorschlages der Verwaltung- Ein sicheres und robustes Straßennetz- TOP 2.3Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 3.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen
- 5.1Neuordnung der Vertretungsregelung zwischen den BezirksverwaltungsstellenZur Vorlage · 20233014 · Mitteilung der Verwaltung
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Die Bezirksverwaltungsstellen in Bochum haben eine Neuordnung der Vertretungsregelung im Falle von Urlaub oder Krankheit vorgenommen. Nachdem die bisherige „Dreiervertretung“ der Leitungen der Bezirksverwaltungsstellen nach einigen Jahren der Anwendung als unpraktikabel eingestuft wurde, tritt nun ein neues System in Kraft.
In Abstimmung zwischen den Leitungen der Bezirksverwaltungsstellen und der Bezirksdezernentin Dr. Hubbert wurde eine feste Vertretungsregelung vereinbart, bei der sich jeweils zwei Bezirksverwaltungsstellen gegenseitig vertreten. Um den Sitzungsbetrieb der Bezirksvertretungen auch bei längeren Ausfallzeiten dauerhaft zu gewährleisten, wurde zudem eine zusätzliche Bedarfsvertretung für Fälle eingerichtet, in denen die Regelvertretung nicht ausreicht.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die institutionelle Verankerung: Die Vertretungsregelung bezieht sich künftig auf die Bezirksverwaltungsstellen als Institutionen und nicht mehr namentlich auf deren jeweilige Leitungspersonen. Dadurch entfällt bei personellen Veränderungen die Notwendigkeit, formelle Anpassungen an der Regelung vorzunehmen. Die Mitteilung wird den verschiedenen Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 13.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (30. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (29. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (27. Sitzung)
- 30.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (27. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Öffentliche Toilettenanlage im Schlosspark WeitmarZur Vorlage · 20233022 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der CDU zur Bereitstellung öffentlicher Toilettenanlagen im Schlosspark Weitmar reagiert. Ziel der Anfrage war es, Möglichkeiten zur Verbesserung der Sauberkeit und Hygiene im Park zu ermitteln. Im Rahmen des Projekts „Bochums stille Örtchen“ verfolgt die Stadt das Ziel, die Versorgung mit öffentlichen WC-Anlagen im Stadtgebiet zu verbessern. Dies folgt einem Ratsbeschluss vom September 2023, der die Errichtung von Anlagen in städtischen Grünanlagen bis zum Jahr 2030 vorsieht.
Hinsichtlich des Schlossparks weist die Verwaltung darauf hin, dass die Fläche nicht im Eigentum der Stadt steht, sondern gepachtet wird. Besucher können derzeit die Toiletten der Stiftung Situation Kunst sowie des Gastronomiebetriebs während der Öffnungszeiten nutzen. Die Stadt bereitet aktuell ein Pilotprojekt für eine öffentliche Trocken-WC-Anlage vor. Nach Abschluss dieses Projekts und Auswertung der gewonnenen Erfahrungen soll geprüft werden, ob eine solche Anlage auch für den Schlosspark geeignet ist. Über die weiteren Fortschritte des Projekts „Bochums stille Örtchen“ wird regelmäßig an die politischen Gremien berichtet.
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Beratungsfolge
- 13.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (30. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Außerdienststellung der Trauerhalle Friedhof Weitmar, SchlossstraßeZur Vorlage · 20233193 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Technische Betrieb teilt mit, dass die Trauerhalle sowie die Aufbahrungsräume auf dem Friedhof Weitmar in der Schlossstraße mit sofortiger Wirkung außer Dienst gestellt werden. Grund für diesen Schritt ist das Bauvorhaben im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 964 I und II – Quartier am Schlosspark –, welches eine städtebauliche Veränderung der südöstlich gelegenen Flächen am Eingang der Schlossstraße vorsieht.
Da der Friedhof Weitmar in der Schlossstraße bereits geschlossen wurde, ist die Vorhaltung des Gebäudekomplexes nicht mehr notwendig. Zukünftige Trauerfeiern im Rahmen von Beisetzungen bei Ehegattenzusammenführungen werden über den nahegelegenen Friedhof Weitmar in der Heinrich-König-Straße abgewickelt. Da eine Nutzung der Gebäude für Trauerfeiern aufgrund ihres baulichen Zustands nicht mehr möglich ist und ein künftiger Abriss erwartet wird, werden keine weiteren Instandsetzungsarbeiten an der Trauerhalle und den Nebengebäuden durchgeführt.
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- 13.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (30. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Information zur temporären Unterbringung der Löscheinheit Linden in der Feuer- und Rettungswache Weitmar, Hattinger Straße 410Zur Vorlage · 20233212 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Löscheinheit Linden der Freiwilligen Feuerwehr Bochum wird für den Zeitraum von März bis September 2024 vorübergehend in die Feuer- und Rettungswache Weitmar an der Hattinger Straße 410 umziehen. Hintergrund ist die Kündigung des Mietverhältnisses für die derzeit genutzten Fahrzeughallen in der Hattinger Straße 632 durch den Eigentümer zum 28. Februar 2024. An diesem Standort ist der Bau eines Discounters geplant.
Während der Übergangsphase stehen in der Wache Weitmar drei Fahrzeugstellplätze, Umkleide- und Sozialräume sowie ein Schulungsraum für die Löscheinheit Linden zur Verfügung. Die Einheit nutzt seit Mai 2021 angemietete Hallen, nachdem das ursprüngliche Feuerwehrgerätehaus in der Lindener Straße im Jahr 2020 aufgrund statischer Probleme geräumt werden musste. Die Inbetriebnahme des neuen Feuerwehrgerätehauses an der Lindener Straße ist für September 2024 vorgesehen.
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- 13.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (30. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.12.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (23. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Anhörungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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