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Mitteilung der Verwaltung

Neuordnung der Vertretungsregelung zwischen den Bezirksverwaltungsstellen

20233014 13.12.2023 Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Süd V

🟢 Beschlossen 13.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (24. Sitzung) · Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksverwaltungsstellen in Bochum haben eine Neuordnung der Vertretungsregelung im Falle von Urlaub oder Krankheit vorgenommen. Nachdem die bisherige „Dreiervertretung“ der Leitungen der Bezirksverwaltungsstellen nach einigen Jahren der Anwendung als unpraktikabel eingestuft wurde, tritt nun ein neues System in Kraft.

In Abstimmung zwischen den Leitungen der Bezirksverwaltungsstellen und der Bezirksdezernentin Dr. Hubbert wurde eine feste Vertretungsregelung vereinbart, bei der sich jeweils zwei Bezirksverwaltungsstellen gegenseitig vertreten. Um den Sitzungsbetrieb der Bezirksvertretungen auch bei längeren Ausfallzeiten dauerhaft zu gewährleisten, wurde zudem eine zusätzliche Bedarfsvertretung für Fälle eingerichtet, in denen die Regelvertretung nicht ausreicht.

Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die institutionelle Verankerung: Die Vertretungsregelung bezieht sich künftig auf die Bezirksverwaltungsstellen als Institutionen und nicht mehr namentlich auf deren jeweilige Leitungspersonen. Dadurch entfällt bei personellen Veränderungen die Notwendigkeit, formelle Anpassungen an der Regelung vorzunehmen. Die Mitteilung wird den verschiedenen Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme vorgelegt.

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