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Widmung der Straße „Hinnebecke“

20233117 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 13.12.2023 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 13.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (30. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20233117 einen Antrag auf Widmung der Straße „Hinnebecke“ als Gemeindestraße vorgelegt. Das Tiefbauamt ist für das Erstellen dieser Beschlussvorlage verantwortlich. Die Entscheidung über den Antrag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 13. Dezember 2023 erwartet.

Die Maßnahme betrifft Flächen in der Gemarkung Weitmar, Flur 9, auf den Flurstücken 1033 sowie teilweise 1180. Laut Begründung der Verwaltung dient die Widmung der Erschließung für die Anwohner des Gebiets. Die entsprechenden Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW. Ein Lageplan zur räumlichen Abgrenzung der zu widmenden Flächen ist dem Dokument beigefügt.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Südwest (30. Sitzung)
13.12.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag