Widmung der Straße „Oberheitmannweg“
20233120 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 13.12.2023 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20233120 den Beschluss zur Widmung des Oberheitmannwegs als Gemeindestraße vorgelegt. Das Tiefbauamt ist für diesen Vorgang federführend. Der entsprechende Antrag soll in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 13. Dezember 2023 zur Entscheidung stehen.
Die Widmung bezieht sich auf die Straße „Oberheitmannweg“ im Bereich der Gemarkung Weitmar (Flur 4, Flurstück 2520). Laut Begründung dient die Straße der Erschließung der Anwohner und soll in den öffentlichen Bereich überführt werden. Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang bildet der § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit § 37 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW). Die Flächen, die zur Widmung vorgesehen sind, befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Eine detaillierte Darstellung der betroffenen Fläche ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
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