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Widmung eines Teilbereichs der „Bärendorfer Straße“

20232384 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 13.12.2023 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 13.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (30. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage Nummer 20232384 hat die Verwaltung den Antrag gestellt, einen Teilbereich der Bärendorfer Straße als Gemeindestraße zu widmen. Federführend für diesen Vorschlag ist das Tiefbauamt.

Der betreffende Bereich liegt in der Gemarkung Weitmar (Flur 4) und umfasst die Flurstücke 959, 1196, 1207, 1350, 1409, 1461 sowie 2540. Die Widmung soll der Erschließung der Anwohner dienen. Da die Stadt Bochum Eigentümerin der betroffenen Flächen ist, wird die Widmung auf Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen beantragt.

Die Entscheidung über den Vorschlag ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 13. Dezember 2023 vorgesehen. Zur Veranschaulichung der räumlichen Ausdehnung des Teilbereichs liegt dem Antrag ein Lageplan bei.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Südwest (30. Sitzung)
13.12.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag