Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz der Naturdenkmale in der Stadt Bochum -Zwischenmitteilung
✦ KI-Zusammenfassung
Die ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz der Naturdenkmale in Bochum befindet sich derzeit in einer Prüfphase. Im Anschluss an die Sitzung des Naturschutzbeirates vom 21. September 2023 wurde die entsprechende Beschlussvorlage zurückgestellt, um die im Beirat eingebrachten Änderungsvorschläge fachlich und rechtlich zu bewerten.
Die Untere Naturschutzbehörde untersucht im Rahmen dieser Prüfung, ob und in welcher Form verbindliche Hinweise zum Baumschutz auf Baustellen sowie zur Baumpflege in die Satzung integriert werden können. Zudem wird aufgrund eines Hinweises die Frage nach der Naturdenkmalwürdigkeit eines weiteren Baumes geprüft.
Sobald die Ergebnisse dieser Untersuchungen vorliegen, wird die Verwaltung die überarbeitete Verordnung den zuständigen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. Der weitere Prozess umfasst die Einbindung der verschiedenen Bezirksvertretungen sowie des Rates der Stadt Bochum.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 01.02.2024Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 31.01.2024Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.01.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 24.01.2024Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.12.2023Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.12.2023Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.12.2023Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.12.2023Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.12.2023Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.12.2023kein Ergebnis hinterlegt
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