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Widmung der „Sommerladstraße“

20233119 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 13.12.2023 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 13.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (30. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung von Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Widmung der „Sommerladstraße“ vorgelegt. Die Maßnahme betrifft ein Grundstück in der Gemarkung Weitmar, Flur 8, Flurstück 2296, welches als Gemeindestraße gewidmet werden soll.

Der Zweck dieser Widmung ist die Erschließung für die Anwohner des Gebiets. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 446 ist die betreffende Fläche bereits als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen. Die Eigentümerin der Flächen ist die Stadt Bochum. Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit den entsprechenden Vorschriften der Gemeindeordnung NRW.

Die Entscheidung über den vorliegenden Beschlussvorschlag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 13. Dezember 2023 erwartet. Die Vorlage wurde vom Tiefbauamt erstellt, um die formelle Widmung der Straße als öffentliche Verkehrsfläche zu ermöglichen.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Südwest (30. Sitzung)
13.12.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag