Widmung der Straße „Am Holtkamp“
20233115 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 13.12.2023 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Widmung der Straße „Am Holtkamp“ vorgelegt. Mit diesem Antrag wird die Einstufung der Straße als Gemeindestraße angestrebt, um die Erschließung für die Anwohner zu gewährleisten.
Die betroffenen Flächen liegen in der Gemarkung Weitmar, Flur 9, und umfassen die Flurstücke 1001, 1002, 1747 sowie 3165. Die Stadt Bochum ist Eigentümerin der entsprechenden Grundstücke. Der Beschlussvorschlag stützt sich auf die rechtlichen Vorgaben des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), um die Straße als öffentliche Gemeindestraße zu führen. Eine entsprechende Lageplan-Darstellung ist der Vorlage beigefügt.
Die Entscheidung über die Widmung wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 13. Dezember 2023 erwartet.
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