Bochum Transparent

← alle Vorlagen

Widmung der Straße „Dahlhauser Höhe“

20232382 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 13.12.2023 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 13.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (30. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Hauptdokument: als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Vorgang im Ratsinformationssystem öffnen ↗
KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung von Bochum hat mit der Vorlage Nummer 20232382 den Beschluss beantragt, die Straße „Dahlhauser Höhe“ als Gemeindestraße zu widmen. Das Tiefbauamt ist für diesen Vorgang federführend. Die Widmung umfasst Flächen in der Gemarkung Dahlhausen, konkret im Flur 10 sowie die Flurstücke 244, 245 und 764.

Ziel der Maßnahme ist die Erschließung der angrenzenden Anwohnerbereiche durch die öffentliche Widmung des Straßenabschnitts. Die entsprechenden Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Der Beschlussvorschlag basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW.

Die Entscheidung über die Widmung ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 13. Dezember 2023 vorgesehen. Ein entsprechender Lageplan ist der Vorlage beigefügt, um die betroffenen Flächen räumlich einzugrenzen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 122 Wörter).

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Südwest (30. Sitzung)
13.12.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag