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Widmung der Straße „Kuhlenkötterweg“

20233118 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 13.12.2023 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 13.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (30. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Beschlussvorlage Nummer 20233118 die Widmung des „Kuhlenkötterweg“ als Gemeindestraße beantragt. Das Tiefbauamt ist für diesen Antrag federführend. Ziel der Maßnahme ist es, den Weg zur Erschließung der Anwohner öffentlich zu machen.

Die betroffenen Flächen in der Gemarkung Weitmar umfassen die Flurstücke 1146 und 1837 in der Flur 8 und befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Die rechtliche Grundlage für die Widmung bildet der § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit dem § 37 der Gemeindeordnung NRW. Über den vorliegenden Beschlussvorschlag wird die Bezirksvertretung Bochum-Südwest in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2023 entscheiden. Ein Lageplan, der die zu widmende Fläche rot markiert, ist dem Dokument beigefügt.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Südwest (30. Sitzung)
13.12.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag