Widmung der „Axstraße“
20232379 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 13.12.2023 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage Nummer 20232379 einen Antrag auf Widmung der „Axstraße“ als Gemeindestraße vorgelegt. Das Tiefbauamt führt dazu aus, dass die Maßnahme der Erschließung der Anwohner dienen soll.
Die betroffene Fläche liegt in der Gemarkung Linden (Flur 1, Flurstück 861 teilweise) und befindet sich im Eigentum der Stadt Bochum. Die Widmung wird auf Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW vorgeschlagen. Eine entsprechende grafische Darstellung der zu widmenden Flächen ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Über den Beschlussvorschlag wird die Bezirksvertretung Bochum-Südwest im Rahmen ihrer Sitzung am 13. Dezember 2023 entscheiden.
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