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Antwort der Verwaltung

Auslaufen des NKF-CUIG – neue Belastungen für den Haushalt möglich?

20232612 25.10.2023 Amt für Finanzsteuerung

🟢 Beschlossen 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) · Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Die FDP-Fraktion im Bochumer Rat hat Fragen zum Auslaufen des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen (NKF-CUIG) gestellt. Die Anfrage bezog sich auf die möglichen Auswirkungen des Endes dieser Regelung nach 2023 auf den städtischen Haushalt sowie auf mögliche Strategien zur Bewältigung finanzieller Unwägbarkeiten.

Die Verwaltung teilte mit, dass für das Haushaltsjahr 2024 im Doppelhaushalt 2023/2024 keine Isolierung nach dem NKF-CUIG geplant wurde. Infolgedessen ergeben sich aus dem Ende der Regelung keine Auswirkungen auf den Haushalt oder die Finanzplanung, weshalb keine Maßnahmen zur Bewältigung erforderlich sind.

Hinsichtlich der Kosten durch den Ukraine-Krieg, insbesondere für die Unterlagen und Versorgung geflüchteter Menschen, erklärte das Amt für Finanzsteuerung, dass die kommunale Handlungsfähigkeit bisher durch finanzielle Unterstützung von Bund und Land gesichert wurde. Eine Isolierung kriegsbedingter Schäden war im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 nicht notwendig. Die Verwaltung geht davon aus, dass entsprechende Finanzhilfen auch über das Jahr 2023 hinaus gewährt werden.

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