Bochum Transparent

← alle Vorlagen

Sachstand und Konsequenzen OGS-Vergabe

20232859 · Anfrage · 25.10.2023

↳ Antwort der Verwaltung Sachstand Konsequenzen OGS-Vergabe · 13.02.2024
🟢 Beschlossen 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Hauptdokument: als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Vorgang im Ratsinformationssystem öffnen ↗
KI-Zusammenfassung

Die Fraktion Partei/Stadtgestalter hat im Rahmen einer Anfrage an Oberbürgermeister Thomas Eiskirch Informationen zum Sachstand und zu den Konsequenzen der Neuvergabe der Offenen Ganztagsschul-Betreuung (OGS) in Bochum angefordert. Gegenstand der Anfrage ist die Übertragung der Betreuungsleistungen an den Anbieter AWO anstelle des bisherigen Anbieters Outlaw.

Die Anfrage bezieht sich auf rechtliche Fragen im Vergabeverfahren, insbesondere das Fehlen notwendiger Beschlüsse der Schulkonferenzen. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) bestätigte die Befugnis der Schulkonferenzen, ihre Zustimmung zu verweigern, und wies die Ansicht der Verwaltung zurück, dass eine Unterschrift der Schulleitung allein ausreichend sei. Damit verbunden ist die Frage nach der Sicherung von Landesfördermitteln durch das Land NRW bzw. die Bezirksregierung, da ein rechtswirksames Vergabeverfahren Voraussetzung für diese Zuwendungen ist.

Dr. Volker Steude fragt konkret nach der Finanzierung der OGS-Betreuung an der Frauenlobschule im Falle ausbleibender Förderungen sowie nach dem weiteren Vorgehen der Verwaltung zur Einholung notwendiger Zustimmungen. Zudem werden Informationen darüber angefordert, in welchen Fällen weitere Beschlüsse der Schulkonferenzen fehlen und wie künftige Vergabeverfahren rechtssicher gestaltet werden sollen. Abschließend wird gefragt, ob die Schulverwaltung alle betroffenen Schulen über den Ablauf des Verfahrens informiert hat.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 181 Wörter).

Beratungen

Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
25.10.2023
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.