Sachstand und Konsequenzen OGS-Vergabe
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Partei/Stadtgestalter hat beim Oberbürgermeister eine Anfrage zum Sachstand und zu den Konsequenzen der Neuvergabe der Offenen Ganztagsschul-Betreuung (OGS) an Bochumer Grundschulen gestellt. Gegenstand ist die Übertragung der Betreuung an den Anbieter AWO statt des bisherigen Anbieters Outlaw. Die Anfrage bezieht sich auf rechtliche Aspekte im Verfahren, wobei auf das Fehlen notwendiger Beschlüsse der Schulkonferenzen sowie auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts hingewiesen wird, welches die Verweigerung der Zustimmung durch die Schulkonferenzen als rechtmäßig einstufte.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf den finanziellen Auswirkungen für die Stadt Bochum. Es wird gefragt, ob die Landesförderungen durch das Land Nordrhein-Westfalen bzw. die Bezirksregierung für die OGS-Frauenlobschule trotz fehlender Unterschriften im Kooperationsvertrag gezahlt werden und wie die Stadt die Kosten bei einem Ausfall dieser Mittel decken will. Die Fraktion bittet zudem um Informationen darüber, in welchen Fällen an anderen Schulen Beschlüsse der Schulkonferenz fehlen oder lediglich Schulleitungen unterschrieben haben. Des Weiteren wird nach der künftigen rechtskonformen Gestaltung des Vergabeverfahrens sowie nach der Information der betroffenen Schulen durch die Schulverwaltung über die Verfahrensmängel gefragt.
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Beratungsfolge
- 25.10.2023Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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