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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- Einwohnerfragestunde Bezirke
- keine Tagesordnungspunkte
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Anregung gemäß § 24 GO für das Land NRW (GO NRW) Schlosspark Weitmar/Hofleite - nicht vorhandenes ParkraumkonzeptZur Vorlage · 20251692 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 202string92 des Tiefbauamtes wird der Bezirksvertretung Bochum-Südwest vorgeschlagen, einer Anregung nach § 24 GO NRW nicht zu folgen. Ein Bürger hatte darauf hingewiesen, dass für den Schlosspark Weitmar kein Parkraumkonzept existiere, was bei Veranstaltungen zu einer Beeinträchtigung der Parksituation an der Straße Hofleite führe.
Die Verwaltung lehnt die Anregung ab. Bezüglich der Nutzung von Gehwegen als Parkflächen wird angeführt, dass die Oberflächenbefestigungen der Gehwege nicht für die Belastung durch Fahrzeuge ausgelegt seien und die Bordsteinhöhen eine Befahrung verhindern. Zudem liege die Kontrolle von verbotswidrigem Parken in der Verantwortung der städtischen Verkehrsüberwachung.
Hinsichtlich weiterer Verkehrsregulierungen zur Beruhigung der Hofleite stellt die Verwaltung fest, dass die Straße bereits als Tempo-30-Zone ausgewiesen ist. Zusätzliche Beschränkungen, wie etwa eine Anliegerbeschränkung, seien nach der Straßenverkehrs-Ordnung nicht gerechtfertigt, da keine besondere Gefahrenlage vorliege. Eine Überprüfung durch die Polizei ergab keine Hinweise auf erhöhte Gefahren, und das Unfalllagebild der letzten drei Jahre weist keine Auffälligkeiten auf.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Widmung der Stichstraße der „Schnatstraße“ Höhe Haus-Nr. 10Zur Vorlage · 20251845 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Tiefbauamt hat eine Beschlussvorlage zur Widmung einer Stichstraße der Schnatstraße vorgelegt. Konkret betrifft das Vorhaben den Straßenabschnitt auf Höhe der Hausnummer 10 im Stadtteil Weitmar. Mit der Vorlage Nummer 20251845 wird beantragt, diesen Teil der Straße als Gemeindestraße zu widmen.
Nach Angaben der Verwaltung dient die Stichstraße der Erschließung der Anwohner und soll daher in den öffentlichen Straßenbestand aufgenommen werden. Da der Hauptzug der Schnatstraße bereits als öffentliche Straße geführt wird, soll die Widmung dieses Abschnitts die Anbindung vervollständigen. Die rechtliche Grundlage für diesen Schritt bildet der Paragraph 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit dem Kommunalorganisationsgesetz.
Die betroffene Fläche befindet sich in der Gemarkung Weitmar und ist bereits im Eigentum der Stadt Bochum. Ein beigefügter Lageplan zeigt die genau zu widmenden Flächen. Die Entscheidung über diesen Antrag wird durch die Bezirksvertretung Bochum-Südwest in ihrer Sitzung am 24. September 2025 erwartet.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Widmung der Stichstraße der „Welperstraße“ Höhe Haus-Nr. 1bZur Vorlage · 20251868 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20251868 einen Antrag auf Widmung der Stichstraße der Welperstraße in Höhe der Hausnummer 1b als Gemeindestraße vorgelegt. Federführend für dieses Vorhaben ist das Tiefbauamt. Die betreffende Fläche befindet sich in der Gemarkung Linden (Flur 9, Flurstück 752).
Die Widmung soll der Erschließung der Anwohner dienen. Während der Hauptzug der Welperstraße bereits als öffentliche Straße geführt wird, soll dieser Seitenarm nun ebenfalls den Status einer Gemeindestraße erhalten. Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang bilden das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen sowie die Gemeindeordnung NRW.
Die für die Widmung vorgesehene Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Bochum. Über den Antrag wird die Bezirksvertretung Bochum-Südwest in ihrer Sitzung am 24. September 2025 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.4Widmung der Stichstraße der Straße „Am Schieferbruch“ Höhe Haus-Nr. 10Zur Vorlage · 20251841 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20251841 den Beschluss beantragt, die Stichstraße der Straße „Am Schieferbruch“ in Höhe der Hausnummer 10 als Gemeindestraße zu widmen. Das Tiefbauamt ist für dieses Vorhaben federführend.
Die betroffene Fläche liegt in der Gemarkung Weitmar (Flur 9) und umfasst Teile der Flurstücke 1504, 1505 sowie 2727. Die Widmung soll der Erschließung der Anwohner dienen, da der Hauptzug der Straße bereits als öffentliche Straße geführt wird. Die Eigentümerin der zu widmenden Flächen ist die Stadt Bochum.
Die Entscheidung über die Widmung auf Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen soll in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 24. September 2025 getroffen werden.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.5Widmung der Stichstraße der „Blumenfeldstraße“ Höhe Haus-Nr. 5Zur Vorlage · 20251842 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20251842 den Antrag gestellt, die Stichstraße der Blumenfeldstraße in Höhe der Hausnummer 5 als Gemeindestraße zu widmen. Das betroffene Areal liegt in der Gemarkung Weitmar und umfasst die Flurstücke 1077 sowie 1151.
Die Widmung soll der Erschließung der Anwohner dienen. Da der Hauptzug der Blumenfeldstraße bereits als öffentliche Straße geführt wird, ist die Einstufung der Stichstraße als Gemeindestraße vorgesehen. Die rechtliche Basis für diesen Beschluss bilden das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen sowie die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Die für die Widmung vorgesehenen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Über den Vorschlag der Verwaltung wird die Bezirksvertretung Bochum-Südwest in ihrer Sitzung am 24. September 2025 entscheiden. Federführend für die Vorlage ist das Tiefbauamt.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.6Widmung eines Teilbereichs der „Gollackerstraße“ als GemeindestraßeZur Vorlage · 20251843 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20251843 des Tiefbauamtes sieht die Widmung eines Teilbereichs der Gollackerstraße als Gemeindestraße vor. Betroffen ist ein Abschnitt in der Gemarkung Linden, der Teile des Flurstücks 536 aus Flur 8 sowie die Flurstücke 245 und 246 aus Flur 9 umfasst.
Der Zweck dieser Widmung ist die Erschließung der Anwohner. Da der überwiegende Teil der Gollackerstraße bereits öffentlich ist, soll dieser Teilbereich gemäß den Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen als Gemeindestraße gewidmet werden. Die für die Widmung vorgesehenen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum.
Über den Beschluss zur Widmung dieses Teilbereichs wird die Bezirksvertretung Bochum-Südwest in ihrer Sitzung am 24. September 2025 entscheiden.
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- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.7Widmung der Straße „Salzborn“ und eines Teilbereichs der Straße „Am Holzwege“ als GemeindestraßeZur Vorlage · 20251844 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20251844 einen Antrag auf die Widmung der Straße „Salzborn“ sowie eines Teilbereichs der Straße „Am Holzwege“ als Gemeindestraßen vorgelegt. Das Tiefbauamt ist für diesen Vorgang federführend. Die Widmung soll dazu dienen, die betroffenen Flächen zur Erschließung der Anwohner öffentlich zu machen.
Die betreffenden Flächen liegen in der Gemarkung Linden. Während ein Teil der Straße „Am Holzwege“ bereits öffentlich ist, soll der beantragte Teilbereich nun ebenfalls als Gemeindestraße eingestuft werden. Die Eigentümerin der betroffenen Grundstücke ist die Stadt Bochum. Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben bilden das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen sowie die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Die Entscheidung über den Beschlussvorschlag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 24. September 2025 erwartet. Ein Lageplan, der die zu widmenden Flächen rot markiert, ist Bestandteil der Unterlagen.
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- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.8Zuwendung Förderverein Kirchenmusik Liebfrauen Bochum-Linden e.V.Zur Vorlage · 20251821 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest beabsichtigt, dem Förderverein Kirchenmusik Liebfrauen Bochum-Linden e.V. eine Zuwendung in Höhe von 600,00 Euro zu gewähren. Die Mittel sind für die Durchführung eines Konzertes in der Liebfrauengemeinde Linden vorgesehen, welches am 9. November 2025 stattfindet. Das Konzert dient dem Gedenken an die Ereignisse der Reichspogromnacht von 1938.
Die Auszahlung der finanziellen Unterstützung sowie die anschließende Prüfung der Mittelverwendung nach Abschluss der Maßnahme sollen durch die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltungsstelle Südwest erfolgen. Der vorliegende Antrag zur Förderung entspricht den geltenden Richtlinien der Bezirksvertretung zur Unterstützung örtlicher Vereine und Initiativen. Die Entscheidung über die Zuwendung folgt dabei der Empfehlung des Bezirksältestenrates.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.9Zuwendung an den Musik- und Tanzverein Bochum Süd-West 2012 e. V.Zur Vorlage · 20251823 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest sieht die Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 500 Euro an den Musik- und Tanzverein Bochum Süd-West 2012 e. V. vor. Hintergrund der beantragten Förderung ist die Teilnahme der Trainer des Vereins an einer Fortbildung, die der Optimierung der Trainingsabläufe dienen soll.
Der Beschlussvorschlag folgt der Empfehlung des Bezirksältestenrates und orientiert sich an den Zuwendungsgrundlagen der Bezirksvertretung zur Unterstützung örtlicher Vereine. Die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltungsstelle Südwest werden beauftragt, die Auszahlung der Mittel vorzunehmen. Zudem ist nach Abschluss der Maßnahmen eine Prüfung der Verwendung der Zuwendung vorgesehen. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzung der Bezirksvertretung am 24. September 2025 angesetzt.
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- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.10Ausrichtung des jährlichen Adventskonzertes der Bezirksvertretung Südwest in der Aula der Theodor-Körner-Schule am 12.12.2025Zur Vorlage · 20251824 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest plant die Durchführung des 42. Adventskonzerts am 12. Dezember 2025. Die Veranstaltung ist für 19 Uhr in der Aula der Theodor-Körner-Schule angesetzt. Im Rahmen des Konzerts sollen Chöre aus dem Stadtbezirk auftreten.
Für die Umsetzung der Veranstaltung sieht die Beschlussvorlage der Verwaltung die Bereitstellung von 8.000 Euro aus bezirklichen Mitteln vor. Die Mittel sind im Haushaltsjahr 2025 im PSP-Element für Aktionen des Bezirks VI hinterlegt. Die Finanzierung dient der Aufwandsentschädigung für die teilnehmenden und mitwirkenden Gruppen sowie Personen. Begleitend zur musikalischen Darbietung sind zudem Spendenaktionen vorgesehen.
Die Entscheidung über die Vorlage mit der Nummer 20251824 wird in der Sitzung der Bezirksvertretung am 24. September 2025 erwartet.
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- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.11Zuwendung für Weihnachtsbeleuchtung 2025 an die Werbegemeinschaft Weitmar-MitteZur Vorlage · 20251909 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest wird in ihrer Sitzung am 24. September 2025 über eine finanzielle Zuwendung für die Weihnachtsbeleuchtung im Jahr 2025 entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage der Bezirksverwaltungsstelle Südwest VI sieht eine Förderung der Werbegemeinschaft Weitmar-Mitte in Höhe von 1.000 Euro vor.
Die geplanten Mittel sollen dazu dienen, die Hattinger Straße sowie die Bereiche vor dem Amtshaus, einzelne Gebäude und Bäume mit Weihnachtsschmuck zu versehen. Die Maßnahme folgt der Praxis der Vorjahre, in denen die Bezirksvertretung ähnliche Anschreiben der Werbegemeinschaften unterstützt hat. Die Grundlage für diesen Beschluss bildet die Befugnis der Bezirksvertretung, örtliche Vereine und Initiativen im Rahmen ihrer Richtlinien zu fördern.
Im Falle einer Annahme des Beschlusses wird die Bezirksverwaltungsstelle mit der Auszahlung der Mittel beauftragt. Zudem ist die Verwaltung angewiesen, die Verwendung der Zuwendung nach Abschluss der weihnachtlichen Maßnahmen zu prüfen. Damit wird die Unterstützung lokaler Aktivitäten im Stadtbezirk sichergestellt.
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- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Anhörungen
- 2.1Niederflurgerechter Ausbau der Haltestelle „Eisenbahnmuseum“Zur Vorlage · 20251981 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage für den niederflurgerechten Ausbau der Bushaltestelle „Eisenbahnmuseum“ im Bochumer Stadtteil Dahlhausen vorgelegt. Die Maßnahme erfolgt im Zusammenhang mit dem Um- und Ausbau der Dr.-C.-Otto-Straße. Ziel des Projekts ist es, die Haltestelle an der Straße Am Ruhrort, die von der Buslinie 357 angefahren wird, barrierefrei zu gestalten, da der derzeitige Zustand keine taktile Leiteinrichtung aufweist.
Im Rahmen der Planung wird die Haltestelle in Fahrtrichtung stadteinwärts von der Straße Am Ruhrort auf die Dr.-C.-Otto-Straße verlegt, da eine barrierefreie Gestaltung am ursprünglichen Standort baulich nicht möglich ist. Der Ausbau nach Standards der BOGESTRA sieht eine Länge von 17,80 Metern sowie neue Fahrgastunterstände vor. Für die Umsetzung ist die Fällung eines Baumes notwendig, wobei eine Ersatzpflanzung im Nahbereich vorgesehen ist.
Die Kosten für die Maßnahme werden auf 93.960 Euro geschätzt. Die Finanzierung erfolgt nach den Regelungen des ÖPNVG NRW. Die Durchführung der Arbeiten ist für das Jahr 2026 geplant. Die Vorlage wird im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur sowie in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest beraten.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.09.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (43. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagBD hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.2Bebauungsplan Nr. 1035 - Hüttenstraße / An der Landwehr Ost - hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20251965 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan Nr. 1035 für das Gebiet Hüttenstraße / An der Landwehr Ost als Satzung zu beschließen. Ziel der Planung ist die Schaffung der rechtlichen Grundlage für die Errichtung eines Büro- und Laborgebäudes für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Das Vorhaben soll auf dem östlichen Teil des ehemaligen Geländes der Laupenmühlen Druck GmbH realisiert werden. Hintergrund ist der Bedarf des Instituts für Prävention und Arbeitsmedizin (IPA) an neuen Flächen aufgrund baulicher und technischer Defizite am derzeitigen Standort.
Das Plangebiet umfasst etwa 8.553 Quadratmeter im Stadtbezirk Weitmar. Die Festsetzungen sehen eine Nutzung als Sondergebiet für Büro- und Laborgebäude vor, wobei eine Grundflächenzahl von 0,8 und eine Geschossflächenzahl von 2,5 festgelegt sind. Der Plan sieht zudem Dachbegrünungen auf zwei Dritteln der Dachflächen sowie Anpflanzungen und Schallschutzmaßnahmen vor. Die Erschließung erfolgt über die Hüttenstraße.
Hinsichtlich der Umweltauswirkungen wird eine Versiegelung von maximal 6.842 Quadratmetern erwartet. Ausgleichsmaßnahmen sollen über das städtische Konzept zur produktionsintegrierten Kompensation erfolgen. Auswirkungen auf die Hochwasserrückhaltung des Marbachs oder die Verkehrsqualität an den umliegenden Knotenpunkten werden laut Vorlage als gering eingestuft. Die Vorlage durchläuft die anstehenden Sitzungen der Bezirksvertretung Südwest, des Ausschusses für Planung und Grundstücke sowie des Haupt- und Finanzausschusses, bevor der Rat am 9. Oktober 2025 über den Beschluss entscheidet.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.10.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (43. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Verkehrssituation Ostholzer Hang/Am SonnenbergZur Vorlage · 20251595 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bochum-Südwest hat im Rahmen einer Anfrage zur Verkehrssituation am Ostholzer Hang sowie am Am Sonnenberg den Status zuvor zugesagter Maßnahmen erfragt. Im Zentrum der Anfrage standen die Gründe für die ausbleibende Beschilderung sowie der zeitliche Ablauf der Umsetzung.
Die Verwaltung gab an, dass die verkehrsrechtliche Anordnung für ein Verbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ versehentlich nicht an die zuständige Verkehrstechnik weitergeleitet wurde. Nach der Feststellung des Versäumnisses wurden die Verkehrszeichen inzwischen aufgestellt.
Hinsichtlich des rechtlichen Status der betroffenen Verkehrsfläche teilte das Tiefbauamt mit, dass es sich um Eigentum der Stadt Bochum handelt. Eine formale Widmung des Weges bzw. der Straße ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht erfolgt, wird jedoch nachgeholt.
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- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Anfrage WidmungenZur Vorlage · 20251610 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest Informationen zum Status der Straßenwidmungen im Stadtbezirk angefordert. Die Anfrage bezog sich auf die Anzahl der nicht gewidmeten Straßen, deren Bezeichnungen sowie die Gründe für die ausstehenden Widmungen und den zeitlichen Ausblick.
Nach Angaben der Verwaltung sind im Stadtbezirk Südwest etwa 30 bis 40 Straßen noch nicht gewidmet. Zu den genannten Beispielen gehören die Gleiwitzer Straße, die Waldenburger Straße, die Hilligenstraße, der Ostholzer Hang sowie ein Teilbereich der Lewackerstraße.
Die Verwaltung erklärte, dass die systematische Aufarbeitung aller noch zu widmenden Flächen im gesamten Stadtgebiet ein laufender Prozess sei. In einem rollierenden, wiederkehrenden Verfahren wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen erfüllt sind, wobei die Stadtbezirke regelmäßig betrachtet werden. Die Verwaltung gab an, die noch ausstehenden Widmungen zügig umzusetzen.
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- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Müll auf den Ruhrwiesen in DahlhausenZur Vorlage · 20251789 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Reinigungsleistungen auf den Ruhrwiesen in Dahlhausen intensiviert, um der zunehmenden Vermüllung entgegenzuwirken. Die Anfrage der SPD in der Bezirksvertretung Südwest hatte die Entsorgungssituation an Wochenenden thematisiert und eine Anpassung der Leerungsintervalle angeregt.
Der Technische Betrieb betreibt auf der Grünanlage bereits ein umfangreiches Entsorgungsangebot mit 42 Abfallbehältern sowie saisonalen Minicontainern. Seit Juni werden zusätzlich zu den regulären Leerungen am Freitag und Montag auch donnerstags, samstags und sonntags durch einen externen Dienstleister Leerungen sowie Umfeldreinigungen durchgeführt. Die Kosten für diese zusätzliche Maßnahme belaufen sich im Zeitraum von Juni bis Anfang Oktober auf etwa 9.000 Euro und werden aus den Mitteln der Stadtraumpflege finanziert.
Eine Ausweitung dieser intensiven Reinigungsleistungen auf andere Grünanlagen im Stadtbezirk Bochum-Südwest wird von der Verwaltung aufgrund der damit verbundenen erheblichen Zusatzkosten nicht angestrebt. Die Situation in Dahlhausen wird aufgrund des hohen Besucherdrucks als Sonderfall betrachtet. Als entlastende Maßnahme für die Abfallsituation wird die Einführung des Graslandfeuerindexes angeführt, der Grilltätigkeiten in städtischen Grünanlagen ab einem Indexwert von 3 untersagt.
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- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Verkehrssituation „Am Sattelgut“/WertstoffhofZur Vorlage · 20251820 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zur Verkehrssituation am Wertstoffhof „Am Sattelgut“ reagiert. Hintergrund der Anfrage von Herrn Jentsch war die Verkehrslage an Wochenenden. Er regte Maßnahmen wie ein Abbiegeverbot durch eine durchgezogene Linie, eine Verlängerung der Öffnungszeiten oder alternative Abwurforten für Grünschnitt an.
Nach einer gemeinsamen Überprüfung mit der Polizei sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit für eine Änderung der Verkehrsführung. Eine Sperrung der Einfahrt aus der Hasenwinkeler Straße mittels einer Fahrstreifenbegrenzung könnte das Verkehrsaufkommen lediglich auf andere Abschnitte der Straße „Am Sattelgut“ verlagern und das Risiko für gefährliche Wendemanöver oder Rückwärtsfahrten erhöhen. Eine Anpassung der Einfahrtsituation ist daher nicht vorgesehen.
Auch eine Änderung der Öffnungszeiten wird derzeit nicht angestrebt, da die aktuellen Zeiten im Vergleich zu benachbarten Kommunen bereits weit gefasst sind. Um die Situation am Wertstoffhof zu entlasten, prüft der USB jedoch die Bereitstellung zusätzlicher Flächen für eine autonome Annahmestelle für Grünschnitt.
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- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.09.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (43. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Zwischen Lärmschutz und Investitionsstau: Zukunft der Sportanlage Lewacker in BochumZur Vorlage · 20251507/1 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der FDP-Fraktion, vertreten durch Herrn Beck, zur Zukunft der Sportanlage am Lewacker reagiert. Im Fokus standen dabei die Entwicklungsmöglichkeiten der Anlage, insbesondere die Errichtung eines Kunstrasenplatzes sowie Fragen zum Lärmschutz.
Hinsichtlich eines Kunstrasenplatzes teilte das Referat für Sport und Bewegung mit, dass keine Besitzstandsrechte auf Bochumer Sportplatzanlagen bestehen. Die Anlage Lewacker ist zudem nicht auf der Prioritätenliste für den Umbau von Sportplätzen im Zeitraum 2025 bis 2030 enthalten. Neue Entwicklungsperspektiven sollen im Rahmen der fortgeschriebenen Sportstättenentwicklungsplanung für die Zeit ab 2028 aufgezeigt werden. Bezüglich des Lärmschutzes wurde darauf hingewiesen, dass die prognostizierten Pegel die Grenzwerte für Wohngebiete überschreiten, was aufwendige Schutzmaßnahmen erforderlich machen würde. Ein Modell, bei dem der Verein die Kosten für einen Umbau weitgehend selbst trägt, wird von der Stadt aufgrund des finanziellen Risikos für den Verein und des drohenden Verlusts von Nutzungsrechten für die Stadt nicht empfohlen.
Zur Priorisierung anderer Anlagen, wie etwa des FSV Sevinghausen, erklärte die Verwaltung, dass die Planung auf der Entlastung überbelegter Sportplatzanlagen in bestimmten Bezirken basiert. Die Wahrnehmung des Vereins, die Anlage werde pflegerisch vernachlässigt, wies der Technische Betrieb zurück und betonte die Einhaltung der regulären Pflegeintervalle.
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Beratungsfolge
- 23.01.2026 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (1. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Donnerbecke 73 - BauordnungZur Vorlage · 20251905 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Mitteilung zur nachträglichen Legalisierung eines Bauvorhabens in der Donnerbecke 73 vorgelegt. Auf dem Dach einer Garage wurde ein unbeheizter Kalt-Wintergarten errichtet, der keinen direkten Zugang zu den Wohnungen besitzt, jedoch der ersten Wohnung eines Zweifamilienhauses zugeordnet ist. Da der Wintergarten nicht zu Wohnzwecken genutzt wird, findet er keine Berücksichtigung bei der Wohnfläche.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 311, der Flächen für die Landwirtschaft und öffentliche Grünflächen vorsieht. Das Vorhaben befindet sich zudem im Außenbereich sowie in einem Landschaftsschutzgebiet. Das Bauordnungsamt bewertet die Konstruktion als Erweiterung eines zulässigen Wohngebäudes gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB. Da die Erweiterung auf dem bestehenden Garagendach erfolgt, kommt es zu keiner zusätzlichen Bodenversiegelung. Die gesamte Wohnfläche des Objekts liegt mit circa 177 Quadratmetern unter der Orientierungsgrenze von 250 Quadratmetern.
Die Untere Naturschutzbehörde hat dem Vorhaben zugestimmt und sieht keine Beeinträchtigung der Belange des Außenbereichs. Die Verwaltung sieht keine Einwände gegen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die Intention des Plans, den Außenbereich vor wesensfremder Bebauung zu schützen, gewahrt bleibt. Die Verwaltung beabsichtigt, die Baugenehmigung zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (43. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Fahrplan der BOGESTRAZur Vorlage · 20251785 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Südwest zum Fahrplan der BOGESTRA reagiert. Im Fokus standen die Anbindung von Sundern an Weitmar-Mark sowie eine mögliche Routenänderung der Linie 350.
Zur Verbindung zwischen Sundern und Weitmar-Mark wurde erläutert, dass die Linie 354 seit der Netzumstellung 2019 eine 30-minütige Taktung bietet, die eine direkte Verbindung in die Innenstadt und zum Hauptbahnhof ermöglicht. Um den Schulweg zur Neulingschule zu unterstützen, wird morgens ein spezieller Einsatzwagen eingesetzt, der eine direkte Fahrt ermöglicht. Eine Änderung der Linienführung wurde in der Netz-Evaluation 2024 nicht als notwendig eingestuft.
Hinsichtlich der Linie 350 wurde vorgeschlagen, die Route über die Markstraße bis zur Haltestelle Kemnader Straße zu erweitern. Die Verwaltung teilte mit, dass eine solche Stichfahrt mit den vorhandenen Fahrzeugen und dem Personal nicht umsetzbar sei. Zudem würde eine Erweiterung zu zeitlichen Nachteilen für Fahrgäste führen, die in Richtung Stiepel oder Hattingener Ziele fahren. Aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen liegt die Priorität darauf, das bestehende Liniennetz beizubehalten und keine Einschränkungen vorzunehmen.
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- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8StadtbäumeZur Vorlage · 20251931 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat im Rahmen einer Anfrage verschiedene Standorte für zusätzliche Stadtbaum-Neupflanzungen im Stadtbezirk vorgeschlagen. Die Fraktion nannte hierzu unter anderem Grünflächen in der Stensstraße und Erlenstraße, die Haltestelle Springorum sowie Bereiche in Dahlhausen und an der Königsallee. Hintergrund der Anfrage war die Frage nach dem Umgang der Verwaltung mit diesen Vorschlägen sowie dem Zeitpunkt der nächsten Pflanzungen.
Das Umwelt- und Grünflächenamt erklärte in seiner Antwort, dass im Stadtbezirk Bochum-Südwest jährlich durchschnittlich 50 bis 60 Bäume gepflanzt werden. Die Grundlage für die Planung bildet die Auswertung des Baumkatasters, wobei im Zuge der Vorbereitungen auch die Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen überprüft wird. Die Verwaltung gab an, dass Wünsche und Vorschläge aus der Bürgerschaft sowie aus der Bezirksvertretung in die Planungen einbezogen werden. Sofern dies möglich ist, werden diese Anregungen in der darauffolgenden Pflanzperiode umgesetzt.
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- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Ersatzpflanzungen im BezirkZur Vorlage · 20251932 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90 Die Grünen hat in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest Fragen zur Ersatzpflanzung von Straßenbäumen gestellt. Die Anfrage bezog sich auf die zeitlichen Abstände für Nachpflanzungen, die Informationsmöglichkeiten der Bezirksvertretung bei ausbleibenden Ersatzpflanzungen sowie die Existenz von Finanzkontingenten pro Bezirk.
Das Umwelt- und Grünflächenamt erklärte, dass die Planung auf der Auswertung des Baumkatasters basiert. Bei der Planung wird die Machbarkeit unter Berücksichtigung von Gehwegen, Versorgungsleitungen und Abstimmungen mit dem Tiefbauamt geprüft. Baumverluste durch Stürme oder Krankheiten werden parallel nachgepflanzt, wobei die zeitlichen Abstände variieren können. Falls eine zeitnahe Ersatzpflanzung aufgrund von Hindernissen wie Nachbargewächsen oder Leitungen nicht möglich ist, wird der Standort für eine spätere Nutzung gesichert. Eine Information der Bezirksvertretung über den jeweiligen Stand sei jedoch aufgrund des personellen Aufwands nicht umsetzbar.
Hinsichtlich der Finanzierung teilte die Verwaltung mit, dass keine spezifischen Finanzkontingente für einzelne Bezirke vorgesehen sind. Die Kosten für die Baumpflanzungen werden über das StadtBaumKonzept gedeckt. Im Bezirk Bochum-Südwest werden durchschnittlich jährlich zwischen 50 und 60 Bäume gepflanzt.
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- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.10Sachstand Vergabeverfahren Fahrradverleihsystem metropolradruhrZur Vorlage · 20251924 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD zum Sachstand des Vergabeverfahrens für das Fahrradverleihsystem metropolradruhr reagiert. Das im Januar 2025 gestartete europaweite Ausschreibungsverfahren kann derzeit nicht zu einem Zuschlag führen, da ein unterlegener Bieter ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet hat. Dadurch ist der ursprünglich angestrebte Betriebsneubeginn zum 1. September 2025 nicht mehr realisierbar.
Um die lückenlose Weiterführung des Leihradsystems zu gewährleisten, wurde durch den Regionalverband Ruhr (RVR) mit dem bisherigen Betreiber nextbike ein Übergangsbetrieb bis zum 31. Dezember 2025 vereinbart. Ziel ist es, den aktuellen Bestand an Fahrrädern und Stationen zunächst beizubehalten. Weitere Verlängerungen dieses Übergangsbetriebs sind nur für kurze Zeiträume möglich, um die Gleichbehandlung der Bieter im Vergabeverfahren sicherzustellen.
Hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung des Angebots ist eine Erhöhung der Anzahl an Fahrrädern und Stationen vorgesehen, um weitere Stadtgebiete zu erschließen. Die genaue Anzahl der Komponenten sowie eine vollständige Abdeckung aller Stadtteile sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt, da dies von einer ausreichenden Dichte und der Verfügbarkeit von Rädern abhängt.
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- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (40. Sitzung)
- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 23.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.09.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (43. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.11Aufstellung von 2 Sitzbänken am Mahnmal/Gefallenendenkmal auf dem Friedhof Im Berge in Bochum-DahlhausenZur Vorlage · 20251958 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Südwest bezüglich des Mahnmals auf dem Friedhof „Im Berge“ in Bochum-Dahlhausen reagiert. Im Zentrum der Anfrage standen die Aufstellung zusätzlicher Sitzbänke sowie die Wiederherstellung der ursprünglichen Gartenarchitektur am Gedenkort.
Hinsichtlich der Sitzbänke teilte der Technische Betrieb mit, dass der angefragte Banktyp dem städtischen Standard entspricht. Aufgrund gestiegener Anschaffungskosten, insbesondere für Edelstahl, erfolgt die Verteilung der Bänke nach sorgfältiger Prüfung. Eine Aufstellung von zwei Bänken nebeneinander sei grundsätzlich denkbar, um dem Bedarf bei Gedenkveranstaltungen wie dem Volkstrauertag gerecht zu werden, erfordere jedoch die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel.
Bezüglich der Gartenarchitektur und der geplanten Wiederherstellung der achsialen Wegeführung erklärte die Verwaltung, dass eine Umsetzung der vorgeschlagenen Gestaltung grundsätzlich möglich sei. Da für eine solche umfangreiche Umgestaltung derzeit keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, müssten neue Mittel beantragt werden, gegebenenfalls aus dem Bezirkshaushalt. Der Technische Betrieb bot an, auf Wunsch eine Planung inklusive einer Kostenschätzung zu erarbeiten, um eine Entscheidungsgrundlage für die Finanzierung zu schaffen.
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- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.12Vorkaufsrecht und Schutz der Mieter*innen in der Siedlung "Am Röderschacht"Zur Vorlage · 20251948 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Siedlung „Am Röderschacht“ reagiert. Ein Ausüben des denkmalrechtlichen Vorkaufsrechts ist nicht mehr möglich, da die entsprechende Frist nach Erhalt des vollständigen Kaufvertrags am 13. Februar 2025 abgelaufen ist. Zudem lagen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Erhalt des Denkmals durch den Käufer gefährdet sei. Der Investor plant derzeit in Abstimmung mit der Verwaltung ein Konzept zur Sanierung und zur Umwandlung in Eigentumswohnungen.
Hinsichtlich möglicher Mietpreisüberhöhungen liegen der Verwaltung keine Informationen über Forderungen vor, die die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent überschreiten. Auf Mietsteigerungen im Rahmen des Privatrechts habe die Stadt keinen Einfluss. Ein Anlass für einen kommunalen Ankauf der Siedlung wird derzeit nicht gesehen. Auch für die Einführung einer sozialen Erhaltungssatzung bestehen aktuell keine städtebaulichen Gründe. Die bestehende Wohnraumschutzsatzung der Stadt greife in diesem Fall nur bei Leerstand oder Abriss und biete daher keine Handhabe zur Sicherung von preisgünstigem Wohnraum in der Siedlung.
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- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.13Ergänzende Anfrage Vorkaufsrecht und Schutz der Mieter*innen in der Siedlung "Am Röderschacht"Zur Vorlage · 20251949 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine ergänzende Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Siedlung „Am Röderschacht“ reagiert. Gegenstand der Anfrage, die in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 25. Juni 2025 gestellt wurde, war eine sogenannte „Selbstverpflichtung zur sozialverträglichen Gestaltung von Wohnungsverkäufen“.
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen teilte mit, dass der Verwaltung diese Vereinbarung zwar bekannt sei, die Ausgestaltung einer solchen Verpflichtung jedoch privatrechtlicher Natur ist. Infolgedessen habe die Verwaltung keinen Einfluss auf die rechtliche Gestaltung oder die Durchsetzung der Einhaltung dieser Erklärung. Damit bleibt die Frage, ob die Vereinbarung bei Verkäufen auf Erwerber übergeht und somit verbindlich ist, nach Angaben der Verwaltung aufgrund der privatrechtlichen Einordnung unbeantwortet.
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- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.14Abfallbehälter RuhrplateauZur Vorlage · 20251972 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest angefragt, ob auf dem Gelände des Ruhrplateaus in Dahlhausen zusätzliche Abfallbehälter aufgestellt werden können. Hintergrund der Anfrage war die Beobachtung eines überfüllten Papierkorbs an einem Wochenende mit hohem Besucheraufkommen.
Das Umwelt- und Grünflächenamt teilte dazu mit, dass das Abfallaufkommen bei warmem Wetter bekannt sei, für das betreffende Wochenende jedoch keine weiteren Beschwerden eingegangen seien. Am Standort befinden sich bereits zwei fest verschraubte Abfallbehälter.
Die Verwaltung sieht derzeit keinen Bedarf für weitere Behälter, da der für die Badestelle in den Ruhrauen zuständige Reinigungsdienst seit Ende Juni auch das Ruhrplateau umfasst. Dieser Dienst wird das Gelände auf Streumüll kontrollieren und überlaufende Behälter leeren. Die Kosten für die Aufstellung eines einzelnen Abfallbehälters werden auf 1.000 bis 1.800 Euro geschätzt, zuzüglich des Aufwands für die regelmäßige Leerung.
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- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.15AufstehhilfenZur Vorlage · 20252031 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat im Rahmen einer Anfrage die Installation von Aufstehhilfen an Sitzgelegenheiten im Bereich des Kreisverkehrs in Weitmar-Mark angeregt. Ziel der Initiative ist es, die Nutzbarkeit der dort vorhandenen Sitzmöglichkeiten für ältere Menschen sowie für Personen mit Mobilitätseinschränkungen zu verbessern.
In einer Antwort der Verwaltung zur Vorlage 20252031 führt das Umwelt- und Grünflächenamt aus, dass die angefragten Aufstehhilfen als bauliche Einbauten in den Gehweg integriert werden müssten. Da diese Vorrichtungen zusätzlichen Raum beanspruchen, könnten sie in den räumlich begrenzten Bereichen des Gehwegs ein Hindernis für den Fußgängerverkehr darstellen.
Um die Auswirkungen auf das Umfeld abschließend beurteilen zu können, ist eine weitere Recherche und Prüfung durch die zuständige Fachabteilung erforderlich. Die Verwaltung plant, das Ergebnis dieser Untersuchungen in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung vorzulegen.
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- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.16Gekipptes Parken an der Lindener StraßeZur Vorlage · 20252033 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest die Einführung von gekipptem Parken in der Lindener Straße vorgeschlagen. Konkret wird eine Nutzung der breiten Gehwegflächen auf der nördlichen Seite der Straße zwischen Am Feldbrand und der Hausnummer 34 angestrebt. Durch diese Maßnahme sollen zusätzliche Stellplätze geschaffen werden, ohne den fließenden Verkehr zu behindern. Voraussetzung für diese Umgestaltung wäre der Austausch von Hochbordsteinen durch Rundbordsteine.
Das Tiefbauamt hat auf diese Anfrage geantwortet und mitgeteilt, dass eine Prüfung und Planung der Maßnahme derzeit im Gange ist. Da die notwendigen Plangrundlagen in Form eines Aufmaßes aktuell noch erstellt werden, beansprucht die Vorbereitung weitere Zeit. Die Verwaltung wird die Bezirksvertretung Bochum-Südwest über den Fortschritt informieren, sobald die Planung abgeschlossen ist.
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- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.17Erwerb eines Flächenpakets von Grundstücken in BochumZur Vorlage · 20251978 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt den Erwerb eines Flächenpakets zur Bodenbevorratung. Eine Rechtsnachfolgerin von ehemaligen Bergwerksunternehmen hat der Verwaltung ein Angebot über eine Gesamtfläche von circa 167.200 Quadratmetern unterbreitet. Das Paket umfasst landwirtschaftliche Flächen, Grünflächen sowie Gewerbeflächen.
Die betroffenen Grundstücke befinden sich in den Stadtteilen Dahlhausen, Hamme, Leithe, Linden, Munscheid, Wattenscheid, Weitmar und Werne. Der Erwerb soll dazu dienen, die städtischen Entwicklungsziele im Rahmen einer nachhaltigen Bodenpolitik zu sichern.
Die Beschlussfassung zu diesem Vorhaben erfolgt gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum und die entsprechenden Ausschüsse in der nicht-öffentlichen Sitzung. Damit sollen die Vorgaben zur Wahrung von Datenschutz und Geheimhaltung eingehalten werden. Die zuständigen Bezirksvertretungen sowie der Ausschuss für Planung und Grundstücke werden im Rahmen der kommenden Sitzungstermine über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.10.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (43. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (40. Sitzung)
- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- 6.1Anfrage zu Top 5.17 Erwerb eines Flächenpakets von Grundstücken in BochumZur Vorlage · 20252169 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der SPD und der Grünen in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest haben mit der Vorlage 20252169 eine Anfrage zum Erwerb eines Flächenpakets in ihrem Bezirk gestellt. Die Anfrage bezieht sich auf Grundstücke in der Hasenwinkler Straße, am Polterberg, am Josephsschacht, der Baaker Mulde sowie in der Elsa-Brändström-Straße.
Die Fraktionen befürworten den Erwerb der Flächen durch die Stadt Bochum im Hinblick auf eine nachhaltige Bodenentwicklung. Dennoch bitten sie um schriftliche Auskunft zu konkreten Planungen für die einzelnen Flächen. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Frage, ob die Flächen für Ausgleichspflanzungen oder durch Flächenversiegelung genutzt werden sollen. Zudem wird angefragt, ob eine mittelfristige Sicherung der Flächen als Grünflächen mittels eines Bebauungsplans geplant ist.
Die Anfrage wurde von Monika Engel, Martin Petermann, Nicole Sehrig und Marco Versen unterzeichnet. Federführend für die Bearbeitung ist die Bezirksverwaltung Bochum-Südwest VI.
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- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2Siedlung „Am Röderschacht“ in Bochum-LindenZur Vorlage · 20252177 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat zur Sitzung am 24. September 2025 eine Anfrage zur Siedlung „Am Röderschacht“ in Bochum-Linden eingereicht. Die betreffende Straße liegt in einem ehemaligen Bergbaugebiet, wobei der obere Teil der Straße bereits bergbaulich gesichert wurde.
Hintergrund der Anfrage ist der Verkauf von unter Denkmalschutz stehenden Häusern durch die Wohnungsbaugesellschaft Vonovia an einen neuen Eigentümer. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wer für die weitere bergbauliche Sicherung des Straßenverlaufs zuständig ist und ob mit dem Eigentümerwechsel Verpflichtungen zur Sicherung der denkmalgeschützten Gebäude oder des Geländes einhergehen.
Zudem wird die rechtliche Situation bei der Vermietung von Wohnungen thematisiert. Da im Mauerwerk der Gebäude Risse erkennbar sind, stellt die Fraktion die Frage, welche Verpflichtungen der aktuelle Eigentümer hat, potenzielle Mieter auf mögliche Bergbauschäden hinzuweisen. Die Anfrage wurde von Monika Engel und Martin Petermann gestellt.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.3Anfrage Schulwegsicherung/Beleuchtung Willi-Geldmacher-Str.Zur Vorlage · 20252183 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat mit der Vorlage 20252183 eine Anfrage zur Beleuchtung und Schulwegsicherung im Bereich der Willi-Geldmacher-Straße und des Ruhrauenparks gestellt. Der Fokus liegt dabei auf dem Wegabschnitt, der von Kindern zur Grundschule Dahlhausen sowie zum Bahnhof Dahlhausen genutzt wird.
Laut der Anfrage endet die aktuelle Straßenbeleuchtung auf der Willi-Geldmacher-Straße vor der Hausnummer 218. Der anschließende Bereich sowie der Geh- und Radweg am Panoramaweg sind in den Morgenstunden, insbesondere im Herbst und Winter, nicht beleuchtet.
Die Verwaltung wird gebeten, die Möglichkeiten einer Nachrüstung der Beleuchtung im Abschnitt zwischen der Willi-Geldmacher-Straße 218 und dem Panoramaweg sowie auf dem weiteren Verlauf des Weges bis zum Bahnhof zu prüfen. Dabei sollen auch die zu erwartenden Kosten für eine solche Maßnahme sowie die Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel ermittelt werden.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Anhörungen
- 8.1Erwerb eines Flächenpakets von Grundstücken in BochumErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 9.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- 11.1Erfolgte Auftragsvergaben (Bezirksvertretung Bochum-Südwest)Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.2Ehemaliges Kiosk-Gebäude an der Hattinger Straße am Weitmarer HolzErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.3Bebauungsplan Nr. 1035 - Hüttenstraße / An der Landwehr Ost - hier: Eingegangene Stellungnahmen der ÖffentlichkeitErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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