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Widmung der Stichstraße der „Welperstraße“ Höhe Haus-Nr. 1b

20251868 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 24.09.2025 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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📍 Welperstraße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20251868 einen Antrag auf Widmung der Stichstraße der Welperstraße in Höhe der Hausnummer 1b als Gemeindestraße vorgelegt. Federführend für dieses Vorhaben ist das Tiefbauamt. Die betreffende Fläche befindet sich in der Gemarkung Linden (Flur 9, Flurstück 752).

Die Widmung soll der Erschließung der Anwohner dienen. Während der Hauptzug der Welperstraße bereits als öffentliche Straße geführt wird, soll dieser Seitenarm nun ebenfalls den Status einer Gemeindestraße erhalten. Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang bilden das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen sowie die Gemeindeordnung NRW.

Die für die Widmung vorgesehene Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Bochum. Über den Antrag wird die Bezirksvertretung Bochum-Südwest in ihrer Sitzung am 24. September 2025 entscheiden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 117 Wörter).

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung)
24.09.2025
Einstimmig nach Beschlussvorschlag