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Widmung der Stichstraße der Straße „Am Schieferbruch“ Höhe Haus-Nr. 10

20251841 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 24.09.2025 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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📍 Am Schieferbruch · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20251841 den Beschluss beantragt, die Stichstraße der Straße „Am Schieferbruch“ in Höhe der Hausnummer 10 als Gemeindestraße zu widmen. Das Tiefbauamt ist für dieses Vorhaben federführend.

Die betroffene Fläche liegt in der Gemarkung Weitmar (Flur 9) und umfasst Teile der Flurstücke 1504, 1505 sowie 2727. Die Widmung soll der Erschließung der Anwohner dienen, da der Hauptzug der Straße bereits als öffentliche Straße geführt wird. Die Eigentümerin der zu widmenden Flächen ist die Stadt Bochum.

Die Entscheidung über die Widmung auf Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen soll in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 24. September 2025 getroffen werden.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung)
24.09.2025
Einstimmig nach Beschlussvorschlag