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Widmung der Stichstraße der „Blumenfeldstraße“ Höhe Haus-Nr. 5

20251842 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 24.09.2025 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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📍 Blumenfeldstraße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20251842 den Antrag gestellt, die Stichstraße der Blumenfeldstraße in Höhe der Hausnummer 5 als Gemeindestraße zu widmen. Das betroffene Areal liegt in der Gemarkung Weitmar und umfasst die Flurstücke 1077 sowie 1151.

Die Widmung soll der Erschließung der Anwohner dienen. Da der Hauptzug der Blumenfeldstraße bereits als öffentliche Straße geführt wird, ist die Einstufung der Stichstraße als Gemeindestraße vorgesehen. Die rechtliche Basis für diesen Beschluss bilden das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen sowie die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.

Die für die Widmung vorgesehenen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Über den Vorschlag der Verwaltung wird die Bezirksvertretung Bochum-Südwest in ihrer Sitzung am 24. September 2025 entscheiden. Federführend für die Vorlage ist das Tiefbauamt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 119 Wörter).

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung)
24.09.2025
Einstimmig nach Beschlussvorschlag