Vorkaufsrecht und Schutz der Mieter*innen in der Siedlung "Am Röderschacht"
20251948 · Antwort der Verwaltung · 24.09.2025 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
📍 Am Röderschacht · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Siedlung „Am Röderschacht“ reagiert. Ein Ausüben des denkmalrechtlichen Vorkaufsrechts ist nicht mehr möglich, da die entsprechende Frist nach Erhalt des vollständigen Kaufvertrags am 13. Februar 2025 abgelaufen ist. Zudem lagen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Erhalt des Denkmals durch den Käufer gefährdet sei. Der Investor plant derzeit in Abstimmung mit der Verwaltung ein Konzept zur Sanierung und zur Umwandlung in Eigentumswohnungen.
Hinsichtlich möglicher Mietpreisüberhöhungen liegen der Verwaltung keine Informationen über Forderungen vor, die die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent überschreiten. Auf Mietsteigerungen im Rahmen des Privatrechts habe die Stadt keinen Einfluss. Ein Anlass für einen kommunalen Ankauf der Siedlung wird derzeit nicht gesehen. Auch für die Einführung einer sozialen Erhaltungssatzung bestehen aktuell keine städtebaulichen Gründe. Die bestehende Wohnraumschutzsatzung der Stadt greife in diesem Fall nur bei Leerstand oder Abriss und biete daher keine Handhabe zur Sicherung von preisgünstigem Wohnraum in der Siedlung.
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