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Widmung der Stichstraße der „Schnatstraße“ Höhe Haus-Nr. 10

20251845 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 24.09.2025 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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📍 Schnatstraße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

KI-Zusammenfassung

Das Tiefbauamt hat eine Beschlussvorlage zur Widmung einer Stichstraße der Schnatstraße vorgelegt. Konkret betrifft das Vorhaben den Straßenabschnitt auf Höhe der Hausnummer 10 im Stadtteil Weitmar. Mit der Vorlage Nummer 20251845 wird beantragt, diesen Teil der Straße als Gemeindestraße zu widmen.

Nach Angaben der Verwaltung dient die Stichstraße der Erschließung der Anwohner und soll daher in den öffentlichen Straßenbestand aufgenommen werden. Da der Hauptzug der Schnatstraße bereits als öffentliche Straße geführt wird, soll die Widmung dieses Abschnitts die Anbindung vervollständigen. Die rechtliche Grundlage für diesen Schritt bildet der Paragraph 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit dem Kommunalorganisationsgesetz.

Die betroffene Fläche befindet sich in der Gemarkung Weitmar und ist bereits im Eigentum der Stadt Bochum. Ein beigefügter Lageplan zeigt die genau zu widmenden Flächen. Die Entscheidung über diesen Antrag wird durch die Bezirksvertretung Bochum-Südwest in ihrer Sitzung am 24. September 2025 erwartet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 144 Wörter).

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung)
24.09.2025
Einstimmig nach Beschlussvorschlag