Donnerbecke 73 - Bauordnung
20251905 · Mitteilung der Verwaltung · 01.10.2025 · Bauordnungsamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
📍 Donnerbecke 73 · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Mitteilung zur nachträglichen Legalisierung eines Bauvorhabens in der Donnerbecke 73 vorgelegt. Auf dem Dach einer Garage wurde ein unbeheizter Kalt-Wintergarten errichtet, der keinen direkten Zugang zu den Wohnungen besitzt, jedoch der ersten Wohnung eines Zweifamilienhauses zugeordnet ist. Da der Wintergarten nicht zu Wohnzwecken genutzt wird, findet er keine Berücksichtigung bei der Wohnfläche.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 311, der Flächen für die Landwirtschaft und öffentliche Grünflächen vorsieht. Das Vorhaben befindet sich zudem im Außenbereich sowie in einem Landschaftsschutzgebiet. Das Bauordnungsamt bewertet die Konstruktion als Erweiterung eines zulässigen Wohngebäudes gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB. Da die Erweiterung auf dem bestehenden Garagendach erfolgt, kommt es zu keiner zusätzlichen Bodenversiegelung. Die gesamte Wohnfläche des Objekts liegt mit circa 177 Quadratmetern unter der Orientierungsgrenze von 250 Quadratmetern.
Die Untere Naturschutzbehörde hat dem Vorhaben zugestimmt und sieht keine Beeinträchtigung der Belange des Außenbereichs. Die Verwaltung sieht keine Einwände gegen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die Intention des Plans, den Außenbereich vor wesensfremder Bebauung zu schützen, gewahrt bleibt. Die Verwaltung beabsichtigt, die Baugenehmigung zu erteilen.
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