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Antwort der Verwaltung

Zwischen Lärmschutz und Investitionsstau: Zukunft der Sportanlage Lewacker in Bochum

20251507/1 23.01.2026 Referat für Sport und Bewegung

🟢 Beschlossen 23.01.2026 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (1. Sitzung) · Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der FDP-Fraktion, vertreten durch Herrn Beck, zur Zukunft der Sportanlage am Lewacker reagiert. Im Fokus standen dabei die Entwicklungsmöglichkeiten der Anlage, insbesondere die Errichtung eines Kunstrasenplatzes sowie Fragen zum Lärmschutz.

Hinsichtlich eines Kunstrasenplatzes teilte das Referat für Sport und Bewegung mit, dass keine Besitzstandsrechte auf Bochumer Sportplatzanlagen bestehen. Die Anlage Lewacker ist zudem nicht auf der Prioritätenliste für den Umbau von Sportplätzen im Zeitraum 2025 bis 2030 enthalten. Neue Entwicklungsperspektiven sollen im Rahmen der fortgeschriebenen Sportstättenentwicklungsplanung für die Zeit ab 2028 aufgezeigt werden. Bezüglich des Lärmschutzes wurde darauf hingewiesen, dass die prognostizierten Pegel die Grenzwerte für Wohngebiete überschreiten, was aufwendige Schutzmaßnahmen erforderlich machen würde. Ein Modell, bei dem der Verein die Kosten für einen Umbau weitgehend selbst trägt, wird von der Stadt aufgrund des finanziellen Risikos für den Verein und des drohenden Verlusts von Nutzungsrechten für die Stadt nicht empfohlen.

Zur Priorisierung anderer Anlagen, wie etwa des FSV Sevinghausen, erklärte die Verwaltung, dass die Planung auf der Entlastung überbelegter Sportplatzanlagen in bestimmten Bezirken basiert. Die Wahrnehmung des Vereins, die Anlage werde pflegerisch vernachlässigt, wies der Technische Betrieb zurück und betonte die Einhaltung der regulären Pflegeintervalle.

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Dokumente

Ort

📍 Sportanlage Lewacker · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Sportanlage Lewacker.

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