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Beschlussvorlage der Verwaltung

Widmung eines Teilbereichs der „Gollackerstraße“ als Gemeindestraße

20251843 24.09.2025 Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 20251843 des Tiefbauamtes sieht die Widmung eines Teilbereichs der Gollackerstraße als Gemeindestraße vor. Betroffen ist ein Abschnitt in der Gemarkung Linden, der Teile des Flurstücks 536 aus Flur 8 sowie die Flurstücke 245 und 246 aus Flur 9 umfasst.

Der Zweck dieser Widmung ist die Erschließung der Anwohner. Da der überwiegende Teil der Gollackerstraße bereits öffentlich ist, soll dieser Teilbereich gemäß den Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen als Gemeindestraße gewidmet werden. Die für die Widmung vorgesehenen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum.

Über den Beschluss zur Widmung dieses Teilbereichs wird die Bezirksvertretung Bochum-Südwest in ihrer Sitzung am 24. September 2025 entscheiden.

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Dokumente

Ort

📍 Gollackerstraße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Gollackerstraße.

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