Widmung eines Teilbereichs der „Gollackerstraße“ als Gemeindestraße
20251843 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 24.09.2025 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
📍 Gollackerstraße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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Die Beschlussvorlage 20251843 des Tiefbauamtes sieht die Widmung eines Teilbereichs der Gollackerstraße als Gemeindestraße vor. Betroffen ist ein Abschnitt in der Gemarkung Linden, der Teile des Flurstücks 536 aus Flur 8 sowie die Flurstücke 245 und 246 aus Flur 9 umfasst.
Der Zweck dieser Widmung ist die Erschließung der Anwohner. Da der überwiegende Teil der Gollackerstraße bereits öffentlich ist, soll dieser Teilbereich gemäß den Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen als Gemeindestraße gewidmet werden. Die für die Widmung vorgesehenen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum.
Über den Beschluss zur Widmung dieses Teilbereichs wird die Bezirksvertretung Bochum-Südwest in ihrer Sitzung am 24. September 2025 entscheiden.
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