Ergänzende Anfrage Vorkaufsrecht und Schutz der Mieter*innen in der Siedlung "Am Röderschacht"
20251949 · Antwort der Verwaltung · 24.09.2025 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
📍 Am Röderschacht · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine ergänzende Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Siedlung „Am Röderschacht“ reagiert. Gegenstand der Anfrage, die in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 25. Juni 2025 gestellt wurde, war eine sogenannte „Selbstverpflichtung zur sozialverträglichen Gestaltung von Wohnungsverkäufen“.
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen teilte mit, dass der Verwaltung diese Vereinbarung zwar bekannt sei, die Ausgestaltung einer solchen Verpflichtung jedoch privatrechtlicher Natur ist. Infolgedessen habe die Verwaltung keinen Einfluss auf die rechtliche Gestaltung oder die Durchsetzung der Einhaltung dieser Erklärung. Damit bleibt die Frage, ob die Vereinbarung bei Verkäufen auf Erwerber übergeht und somit verbindlich ist, nach Angaben der Verwaltung aufgrund der privatrechtlichen Einordnung unbeantwortet.
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