Anregung gemäß § 24 GO für das Land NRW (GO NRW) Schlosspark Weitmar/Hofleite - nicht vorhandenes Parkraumkonzept
20251692 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 24.09.2025 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
📍 Schlosspark Weitmar · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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In der Beschlussvorlage 202string92 des Tiefbauamtes wird der Bezirksvertretung Bochum-Südwest vorgeschlagen, einer Anregung nach § 24 GO NRW nicht zu folgen. Ein Bürger hatte darauf hingewiesen, dass für den Schlosspark Weitmar kein Parkraumkonzept existiere, was bei Veranstaltungen zu einer Beeinträchtigung der Parksituation an der Straße Hofleite führe.
Die Verwaltung lehnt die Anregung ab. Bezüglich der Nutzung von Gehwegen als Parkflächen wird angeführt, dass die Oberflächenbefestigungen der Gehwege nicht für die Belastung durch Fahrzeuge ausgelegt seien und die Bordsteinhöhen eine Befahrung verhindern. Zudem liege die Kontrolle von verbotswidrigem Parken in der Verantwortung der städtischen Verkehrsüberwachung.
Hinsichtlich weiterer Verkehrsregulierungen zur Beruhigung der Hofleite stellt die Verwaltung fest, dass die Straße bereits als Tempo-30-Zone ausgewiesen ist. Zusätzliche Beschränkungen, wie etwa eine Anliegerbeschränkung, seien nach der Straßenverkehrs-Ordnung nicht gerechtfertigt, da keine besondere Gefahrenlage vorliege. Eine Überprüfung durch die Polizei ergab keine Hinweise auf erhöhte Gefahren, und das Unfalllagebild der letzten drei Jahre weist keine Auffälligkeiten auf.
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